Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2005Ausgegeben am 25. März 200514. Stück
14. Gesetz:Wiener Pflegegeldgesetz – WPGG; Änderung

14.
Gesetz, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz – WPGG geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz, mit dem in Wien ein einheitliches Pflegegeld eingeführt wird (Wiener Pflegegeldgesetz – WPGG), LGBl. für Wien Nr. 42/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz, LGBl. für Wien Nr. 46/2004, wird wie folgt geändert:
1. § 5 Abs. 1 lautet:
„(1) Das Pflegegeld gebührt zwölfmal jährlich und beträgt monatlich in
Stufe 1 148,30 Euro
Stufe 2 273,40 Euro
Stufe 3 421,80 Euro
Stufe 4 632,70 Euro
Stufe 5 859,30 Euro
Stufe 6 1 171,70 Euro und in
Stufe 7 1 562,10 Euro.“
2. Dem § 32 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Die Ausgleiche gemäß Abs. 1 und 2 sind mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 von Amts wegen um 2% zu erhöhen und gemäß § 14 Abs. 5 auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden. Der Vervielfachung sind die für das Jahr 2004 gebührenden Beträge zugrunde zu legen.“
3. In § 34 Abs. 1 letzter Satz wird der Ausdruck „191,50 Euro“ durch den Ausdruck „195,30 Euro“ ersetzt.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer
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