Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2005Ausgegeben am 2. Februar 20052. Stück
2. Verordnung:Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten; Änderung

2.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten geändert wird
Gemäß § 46 Abs. 3 und § 51 Abs. 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 – Wr. KAG, LGBl. für Wien Nr. 23, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 46/2004, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung betreffend die Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten, LGBl. für Wien Nr. 57/2004, wird wie folgt geändert:
In § 2 Z 2 wird der Betrag „936 Euro“ durch den Betrag „949 Euro“ ersetzt.
Artikel II
Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl

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