Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2004Ausgegeben am 29. Juni 200425. Stück
25. Verordnung:Festsetzung eines jährlichen Pauschalbetrages für Inhaber von Fiaker- und Pferdemietwagenkonzessionen für den Straßenreinigungsaufwand

25.
Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung eines jährlichen Pauschalbetrages für Inhaber von Fiaker- und Pferdemietwagenkonzessionen für den Straßenreinigungsaufwand
Auf Grund des § 12 Abs. 5 des Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 57/2000, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 24/2004, wird verordnet:
Artikel I
Der vom Inhaber der Fiaker- und Pferdemietwagenkonzession für den Fall seiner Befreiung von der Verpflichtung zur Verwendung einer Exkremententasche oder ähnlichen Auffangvorrichtung zu entrichtende jährliche Pauschalbetrag für den Straßenreinigungsaufwand wird mit 2 775 Euro pro Zugpferd festgesetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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