Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2004Ausgegeben am 6. Februar 20047. Stück
7. Gesetz:Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz); Änderung

7.
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz), LGBl. Nr. 12/1971, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 41/2003, wird wie folgt geändert:
1. Im § 6 Abs. 2 entfallen die Z 3, 5 und 6. Die Z 4 erhält die Ziffernbezeichnung „3.“ und endet mit einem Punkt.
2. Im § 6 Abs. 2 Z 1 wird das Wort „Waldheimgartenstraße“ durch das Wort „Waldsteingartenstraße“ ersetzt.
3. Im § 26 Abs. 3 wird die Uhrzeitangabe „24 Uhr“ durch die Uhrzeitangabe „1.00 Uhr“ ersetzt.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung zweitfolgenden Monatsersten in Kraft.

Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer

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