Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2001Ausgegeben am 27. Dezember 2001140. Stück
140. Verordnung:Tierärztliche Untersuchung von Tieren, die mittels Eisenbahn, Schiffen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen befördert und in Wien ein- oder ausgeladen werden; Aufhebung

140.
Verordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der die Verordnung des
Landeshauptmannes von Wien betreffend die tierärztliche Untersuchung von Tieren, die mittels Eisenbahn, Schiffen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen befördert und in Wien ein- oder ausgeladen werden, aufgehoben wird
Auf Grund des § 11 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/1998, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien betreffend die tierärztliche Untersuchung von Tieren, die mittels Eisenbahn, Schiffen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen befördert und in Wien ein- oder ausgeladen werden, LGBl. für Wien Nr. 11/1946, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 31/1975, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.

Für den Landeshauptmann:
Kossina
Amtsführende Stadträtin

















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