Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2001Ausgegeben am 19. Dezember 2001128. Stück
128. Verordnung:Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für die radiochirurgische Behandlung mit der „GAMMA-UNIT“ im Allgemeinen Krankenhaus; Änderung

128.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für die radiochirurgische Behandlung mit der „GAMMA-UNIT“ im Allgemeinen Krankenhaus geändert wird
Aufgrund des § 51 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987, LGBl. für Wien Nr. 23/1987, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 48/2001, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung betreffend die Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für die radiochirurgische Behandlung mit der „GAMMA-UNIT“ im Allgemeinen Krankenhaus, LGBl. für Wien Nr. 38/1993, in der Fassung der Verordnung LGBl. 48/1997, wird wie folgt geändert:
In § 1 wird der Betrag „104 745 S“ durch den Betrag „7 612,12 Euro“ ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Der Landeshauptmann:
Häupl















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