Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2001Ausgegeben am 13. Dezember 2001116. Stück
116. Gesetz:Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG; Änderung

116.
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Regelung der Sozialhilfe (Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG) geändert wird.
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Wiener Sozialhilfegesetz, LGBl. für Wien Nr. 11/1973, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 27/2000, wird wie folgt geändert:
1. § 13 Abs. 10 lautet:
„(10) Die Geldleistung ist auf eine Zehnerstelle des Centbetrages zu runden; Beträge unter 5 Cent sind zu vernachlässigen, Beträge über 5 Cent sind auf die nächste Zehnerstelle des Centbetrages zu runden.“
2. Im § 24 Abs. 2 wird der Betrag „30 000 S“ durch „2 100 Euro“ ersetzt.
3. § 41 Abs. 4 lautet:
„(4) Dienstgeber, die der in Abs. 3 enthaltenen Verpflichtung nicht nachkommen, begehen eine Verwaltungsübertretung und sind vom Magistrat mit Geldstrafe bis zu 700 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu drei Wochen zu bestrafen.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.


Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer










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