Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2001Ausgegeben am 12. Oktober 200179. Stück
79. Gesetz:Wiener Feuerwehrgesetz; Änderung

79.
Gesetz, mit dem das Wiener Feuerwehrgesetz geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz über die Einrichtung und die Aufgaben der Feuerwehr im Lande Wien (Wiener Feuerwehrgesetz), LGBl. für Wien Nr. 16/1957, geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 22/1969, wird wie folgt geändert:
Im § 16 wird der Betrag „600 S“ durch den Betrag „42 Euro“ ersetzt.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer

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