Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2000Ausgegeben am 24. Jänner 20006. Stück
6. Gesetz:Grenze zwischen dem 3. und 10. Bezirk; Änderung

6.
Gesetz über eine Änderung der Grenze zwischen dem 3. und 10. Bezirk
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die im Gesetz vom 2. Juli 1954, LGBl. für Wien Nr. 18, über die Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke (Bezirkseinteilungsgesetz 1954), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 20/1999, festgelegte Grenze zwischen dem 3. und 10. Bezirk wird im Bereich Arsenalstraße wie folgt geändert:
1. Die in der Arsenalstraße längs der Außenkante der Stützmauer des Bahnhofsgebäudes verlaufende Bezirksgrenze zwischen dem 3. und 10. Bezirk wird im Bereich der Tankstelle nördlich der Ghegastraße in südöstlicher Richtung längs der Grenze des Bahngrundstückes für die Ostbahn soweit fortgesetzt, bis die neue Bezirksgrenze im Bereich der Ghegastraße wieder in die bestehende Bezirksgrenze einmündet.
2. Der Verlauf der neuen Bezirksgrenze zwischen dem 3. und 10. Bezirk ist der in der Anlage zu diesem Gesetz beigefügten planlichen Darstellung zu entnehmen.
Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer


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