Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 1998Ausgegeben am 20. Oktober 199851. Stück
51. Verordnung:Aufhebung der Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 33/1992, mit der ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt wurde

51.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 33/1992, mit der ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt wird, aufgehoben wird
§ 1. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 421/1992, wird auf Antrag der Gemeinde die Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 33/1992, mit der ein Teil des 3. Wiener Gemeindebezirkes zum Assanierungsgebiet erklärt wird, aufgehoben.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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