Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 1998Ausgegeben am 30. Jänner 19986. Stück
6. Gesetz:Änderung der Grenzen zwischen dem 16. und 17. Bezirk

6.
Gesetz über eine Änderung der Grenzen zwischen dem 16. und 17. Bezirk
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die im Gesetz vom 2. Juli 1954, LGBl. für Wien Nr. 18, über die Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke (Bezirkseinteilungsgesetz 1954), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 30/1997, festgelegten Grenzen zwischen dem 16. und 17. Bezirk werden im Bereich der Spinozagasse zwischen Steinmüllergasse und Rosenackerstraße wie folgt geändert:
1. Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 16. und dem 17. Bezirk beginnt im Schnittpunkt der in der Mitte der Rosenackerstraße verlaufenden alten Bezirksgrenze mit der Verlängerung der Mitte der Spinozagasse. In diesem Schnittpunkt winkelt die neue Bezirksgrenze nach Westen ab und verläuft in der Mitte der Spinozagasse, bis sie zwischen den Liegenschaften ONr. 3 und 18 auf die alte Bezirksgrenze trifft, die von dort weiter in der Mitte der Spinozagasse nach Westen verläuft.
2. Der Verlauf der neuen Bezirksgrenze zwischen dem 16. und 17. Bezirk ist der in der Anlage zu diesem Gesetz beigefügten planlichen Darstellung zu entnehmen.
Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer


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