Protokoll über die 12. Sitzung der

Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderats

zur Praxis der Wiener Flächenwidmungen

am 30. Oktober 2002

 

 

 

 

Vorsitzender: Senatspräsident Dr. Dietrich Derbolav

 

Schriftführung: Mag. Eva Papouschek, Michaela Baucek

 

Ort: 1082 Wien, Rathaus, Arkadenhof, EG, Top 24

 

 

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Anwesenden sowie die Beschlussfähigkeit der Kommission fest.

 

 

Einvernahme des Zeugen GR DDr. Bernhard Görg

 

Zur Frage Atzgersdorfer Friedhof – Reklewskigasse: An diesen Komplex habe ich eine dunkle und eine präzise Erinnerung. Die dunkle bezieht sich auf eine Sitzung im Sommer 1998, bei der es zu dem betreffenden Plandokument Auffassungsunterschiede zwischen meinen Spitzenbeamten gegeben hat. An der Sitzung hat sicher OSR DI Vokaun und SR DI Kotyza teilgenommen, ich glaube, auch der Planungsdirektor Prof. Klotz, weil dieser immer daran teilgenommen hat, wenn er nicht auf Urlaub war. Auf Grund dieser Meinungsverschiedenheiten hielten wir es für notwendig, zu dieser Frage eine eigene Sitzung abzuhalten, die dann am 20.10.1998 stattgefunden hat.

 

An diese Sitzung vom 20.10.1998 kann ich mich präzise erinnern. Es sind damals eine Reihe von Ungereimtheiten aufgetaucht. Zunächst hat OSR DI Vokaun ausführlich eine sachliche Begründung für die teilweise Widmung als Bauland dargelegt und ausgeführt, warum dieser Vorschlag mit dem Stadtentwicklungsplan kompatibel sei. Ganz zum Schluss und sozusagen subsidiär hat er erwähnt, dass es auch einen Rechtsanspruch auf Baulandwidmung gebe und hier Kosten für eine allfällige Einlöseverpflichtung auflaufen würden. Ich habe gefragt, wie hoch die Kosten dafür wären und erhielt die Antwort 120 bis 160 Millionen, worauf ich erklärt habe, das komme nicht in Frage, dieses Geld könne ich sicher nicht auftreiben. Hierauf habe ich Prof. Dr. Klotz um seine Meinung gefragt, der erklärte, es habe lange interne Diskussionen und auch solche mit der MA 18 gegeben, er würde mir die Genehmigung dieses Plandokuments empfehlen. Hierauf habe ich geantwortet: O.k., ist genehmigt. Das auch deshalb, weil die Leiterin der MA 18 SR DI Jilka dazu kein Wort gesagt hat.

Erst jetzt hat sich plötzlich SR DI Kotyza zu Wort gemeldet und mir ganz offen etwa Folgendes gesagt: "Herr DDr. Görg, wenn Sie das genehmigen, machen Sie einen


Riesenfehler". Eine Reihe von sachlichen Gründen würde dagegensprechen, da müsse es auch andere Gründe geben, wenn so vehement dieses Plandokument befürwortet würde. Eine konkrete Beschuldigung hat er damit aber nicht ausgedrückt. Er sei auch kein Jurist, trotzdem habe er soviel Erfahrung, dass hier kein Rechtsanspruch auf Baulandwidmung bestehen könne. Ich antwortete darauf: Über das Sachliche rede ich nicht mehr, das habe ich genehmigt. Aber zu der strittigen Rechtsfrage möchte ich ein Rechtsgutachten haben. Damit waren eigentlich alle Teilnehmer zufrieden.

 

Wer dieses Rechtsgutachten erstellen sollte, war damals kein Thema. Darüber wurde in der Sitzung nicht diskutiert.

 

Ich habe dann drei, vier Monate nichts mehr von dieser Sache gehört. Aus Anlass eines Gespräches mit OSR DI Vokaun über ein anderes Thema habe ich ihn nach dem Rechtsgutachten gefragt. Er hat mir geantwortet, seit kurzem gäbe es ein Rechtsgutachten des OSR Dr. Schiller (Leiter der Bauoberbehörde und „Bauordnungspapst“), der seine Meinung voll bestätigt habe. Ich habe OSR DI Vokaun darauf gesagt, er soll mit dem Akt so weiter verfahren wie geplant, ich ziehe meinen Einwand zurück.

 

Ich habe einige Zeit später SR DI Kotzya zufällig getroffen, der mich wieder ganz direkt angesprochen hat. „Herr DDr. Görg, Sie haben die Sache jetzt doch genehmigt. Ich kann Ihnen aber sagen, alles ist falsch, auch das Rechtsgutachten stimmt nicht.“ Ich habe geantwortet: das ist jetzt entschieden, ich hatte aber den Eindruck, dass Kotyza sich über diese Antwort nicht sehr gefreut hat.

 

Wieder einige Zeit später hat mir Prof. Dr. Klotz berichtet, dass Dr. Ponzer das Gutachten Schiller „in der Luft zerrissen habe“. Ich habe ihm erklärt „lass' mich mit dem Akt in Ruh' bis sich Ponzer und Schiller geeinigt haben“. Später habe ich gehört, dass Ponzer nach einigen Änderungen seine Einwände zurückgezogen und den Akt vidiert habe. Ich bekam jedenfalls den Akt auf den Schreibtisch, aber etwa zu dieser Zeit erhob auch GR Kenesei seine Vorwürfe, dass in diesem Zusammenhang Geld geflossen sei. Daraufhin habe ich den Akt nicht mehr weitergeleitet, sondern liegen gelassen.

 

Ende August 2000 fand die Pressekonferenz von GR Kenesei statt, in der er OSR DI Vokaun strafrechtlich relevantes Handeln vorwarf. Ich habe darauf OSR DI Vokaun zu mir gebeten und ihm erklärt, dass ich von ihm erwarte, Klage zu erheben. Auch den Geschäftsführer der „Wien-Süd“ Dr. Weikhart habe ich zu mir gebeten und ebenfalls eine Klagsführung angeregt. Beide haben das spontan zugesagt. Bald darauf hat auch GR Kenesei um einen Termin bei mir angesucht. Das Gespräch hat am 4.9.2000 stattgefunden, in Gegenwart meines Büroleiters TOAR Ing. Kovacs. GR Kenesei hat zwei konkrete Vorwürfe erhoben. Erstens, dass für die Umwidmung Geld geflossen sei und zweitens, dass noch nach der Sitzung des Planungsausschusses bzw. sogar noch nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat Zeichnungen verändert würden. Er habe für diese Behauptungen einen Zeugen, der sich aber Bedenkzeit erbeten habe. Ich habe das zur Kenntnis genommen und habe auch die Frage der Einschaltung des Kontrollamtes angeschnitten. GR Kenesei sagte, dass er mit dem Leiter Mag. Dr. List bereits gesprochen habe, wir kamen überein, dass derzeit eine Einschaltung nicht zweckmäßig sei. Ich hatte auch den Eindruck, dass auch GR Kenesei dieser Meinung war.

GR Kenesei hat dann angefragt, ob ihm auch in bereits beschlossene Plandokumente Akteneinsicht gewährt werden könne. Ich habe das genehmigt, unter der Voraussetzung, dass bei der Akteneinsicht mein Büroleiter TOAR Ing. Kovacs anwesend sei und auch eine zeitliche Befristung eingehalten werde. Von meinem Büroleiter habe ich dann erfahren, dass GR Kenesei Akteneinsicht genommen habe. Er habe aber den Eindruck, dass er nicht das gefunden habe, was er gesucht habe.

 

Ich habe dann von einer neuen Pressekonferenz von GR Kenesei gehört, betreffend die Perfektastraße. Dabei war aber der Vorwurf nur, dass das Bauvolumen vergrößert worden sei. Ich war dabei an das Horaz-Zitat erinnert: Die Berge haben kreißt und ein Mäuslein wurde geboren. Denn die Vergrößerung des Bauvolumens war zur damaligen Zeit ein durchaus üblicher Vorgang in der Stadt Wien. Es hat damals eine Allianz der Bauträger und der Politik gegeben, die alle an einer Vergrößerung und Verdichtung des möglichen Bauvolumens - allerdings aus unterschiedlichen Motiven – interessiert waren.

 

Ich glaube, es hat mich der Bürgermeister einmal darauf angesprochen, dass er zur Perfektastraße vom GR Kenesei irgendwelche Unterlagen über eine Pressekonferenz bekommen habe. Ich sagte: Das habe ich auch bekommen.

 

Ich habe nicht gewusst, dass gegen OStBR DI Sengelin in diesem Zusammenhang ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde.

 

Über Befragung durch GR Ekkamp:

Im Zusammenhang mit Atzgersdorfer Friedhof habe ich von keiner anderen Seite Verdächtigungen gegen OSR DI Vokaun gehört.

 

Als ich aber Ende November 1996 mein Amt angetreten habe, wurde mir von Leuten aus dem Haus, aber vor allem außerhalb des Hauses, sinngemäß gesagt: "Oje, da hast du jemand, der hat Nehmerqualitäten." Wenn ich dann aber konkret fragte, dann war die Antwort typisch: "Bei mir hat er sich so was nicht getraut." Trotzdem haben mich diese Gespräche nervös gemacht und ich habe Prof. Dr. Klotz darüber befragt. Er hat mir gesagt, dieses Gerücht gibt’s, seitdem ich selbst mein Amt angetreten habe. Es hat auch verschiedene Untersuchungen gegeben, herausgekommnen ist aber nie etwas. Trotzdem habe ich beim Vorstellungsgespräch von OSR DI Vokaun die Sache offensiv angesprochen und erklärt, dass für ihn die Unschuldsvermutung natürlich gelte, dass ich aber von diesem Gerücht wisse.

 

Natürlich habe ich das Verhalten von Herrn OSR DI Vokaun im Auge behalten. Es war aber dann so, dass er sich eher gegen Widmungswünsche aus den Bezirken, vor allem aus dem 10. Bezirks ausgesprochen hat. Es war dann lange Zeit ruhig, abgesehen davon, dass Herr SR DI Steiner ständig gegen OSR DI Vokaun, aber nur ganz allgemeine Beschuldigungen vorgebracht hat „er sei eine Schande für die Stadt“ und Ähnliches, ohne je konkreter zu werden. Darüber hinaus, wenn auch versteckter, hat er sich über den Planungsdirektor Prof. Dr. Klotz in diese Richtung geäußert.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Ich kann mich an Vorgänge bezüglich der Reklewskigasse vor der Abteilungsleitersitzung vom 20.8.1998 nicht erinnern. Auch nicht, nachdem mir GR Kenesei aus den Akten verschiedene Vorgänge vorhält. Ich habe auch nicht gewusst, dass zwei Wohnbauträger bereits Verträge über Grundankäufe in diesem Gebiet abgeschlossen habe. Im Gegenteil, bei der Sitzung vom 20.10.1998 war ich noch der Meinung, dass dort Reihenhäuser im Besitz von privaten Grundeigentümern errichtet werden sollten. Mir ist sogar der Name einer dieser Grundeigentümer „Weiss-Tessbach“ in Erinnerung. Wenn Frau Mag. Mischek angegeben hat, dass sie bei ihrem Vorstellungsgespräch bereits das Bauvorhaben Reklewskigasse angesprochen habe, so kann das durchaus möglich sein, ich kann mich nur nicht daran erinnern.

 

Ich kann mich nicht erinnern, dass ich auf einen Brief des Rechtsanwaltes Dr. Nepraunik in diesem Zusammenhang hingewiesen wurde. Am 20.10.1998 hat OSR DI Vokaun aber in seinem Bericht sehr wohl darauf hingewiesen, dass es einen einstimmigen Beschluss des Bezirkes gegeben habe, und dass irgendein Gutachterverfahren durchgeführt worden sei.

 

Über Befragung durch GR Dr. Madejski, warum er der Umwidmung der Unilever-Gründe in der Breitenfurter Straße zugestimmt habe: Es gab hier die Zusage von drei Stadträten der „Vorregierung“. Ich habe ein halbes Jahr mit mir gerungen, denn es gab auch im Hause sehr wohl Stimmen, die gegen eine Baulandwidmung dieses Areals waren. Es gab intensive Diskussionen und letztlich war die Meinung meiner Beamten, es handle sich zwar um kein ideales Wohngebiet, es lasse sich aber eine entsprechende Widmung rechtfertigen. Daraufhin habe ich die Genehmigung erteilt, zumal es auch eine gewisse Rechtssicherheit bei erfolgten Zusagen geben sollte. Keiner der drei Ex-Stadträte hat aber in dieser Sache bei mir interveniert.

 

Über Befragung durch GR Pfeiffer:

Der Stadtentwicklungsplan 1994 wurde seinerzeit auf meine Anregung hin von der ÖVP abgelehnt. Er war zwar sicher teilweise richtig, hat aber ganz wesentliche Aspekte, vor allem die ökonomische Wettbewerbsfähigkeit Wiens, nicht berücksichtigt. Ich habe daher meinen Beamten sofort deutlich erklärt, dass ich mich an diesen Plan nicht gebunden fühle. Der Grünraumplan war ein Teil dieses Stadtentwicklungsplanes. Sein Ziel, möglichst viel Grünraum zu erhalten, habe ich natürlich gebilligt. Es gibt aber, wie gesagt, auch andere Aspekte, die daneben eben auch berücksichtigt werden müssen. Diese meine Haltung zum Stadtentwicklungsplan war ja einer der Kritikpunkte seitens SR DI Kotyza, der der Urheber diese Planes war.

 

SR DI Steiner hatte bei mir eine Sonderrolle. Er hatte nämlich offenen Zugang zu mir und zwar aus folgenden Gründen: Erstens war er ein ausgezeichneter Kenner der Wiener Subkultur und zweitens hatte er immer wieder gute Ideen, auch wenn 90% dessen was er sagte, zu vergessen war. Vor allem, wenn er immer wieder OSR DI Vokaun „etwas ans Zeug flicken“ wollte. Ich habe auf solche Äußerungen gar nicht mehr hingehört.

 

Zur Aussage von SR DI Steiner (Protokoll vom 20.6.2002, Seiten 2 und 7): Ich habe zu Steiner sicher nie zu seinen Vorwürfen geäußert „die Suppe ist zu dünn“. Dies habe ich, glaublich, zwei Jahre vorher im Zusammenhang mit dem sogenannten Bauskandal verwendet. Steiner hat mir, wie schon oben erwähnt, nie konkrete Angaben gemacht und schon gar nicht hat er mir irgendwelche Unterlagen gezeigt.

 

Nachdem der Vergleich mit GR Kenesei bereits abgeschlossen war, hat mich Prof. Dr. Klotz einmal angerufen und gesagt: SR DI Steiner war (oder ist) bei mir und sagt mir, wenn ich (DDr. Görg) jetzt nichts gegen OSR DI Vokaun unternehme, dann werde er zum Staatsanwalt gehen. Ich habe ihm gesagt, solle er doch zum Staatsanwalt gehen.

 

Über Befragung durch GR Deutsch:

Beim Vortrag des Herrn OSR DI Vokaun zum Atzgersdorfer Friedhof war ein wichtiges Proargument, dass anstelle einer „Gstettn“ ein für die Bevölkerung nutzbarer Grünraum geschaffen werde. Ich kann mich auch erinnern, dass darauf hingewiesen wurde, dass dieser Plan auf den ersten Blick dem Stadtentwicklungsplan widerspreche, wenn man es genau untersuche, dass er dann doch mit dem Stadtentwicklungsplan in Einklang gebracht werden könne.

 

Ich weiß nicht, ob zum Zeitpunkt der Diskussion um den Atzgersdorfer Friedhof die von mir in Auftrag gegebene Wohnzufriedenheitsstudie überhaupt schon vorlag. Die Wohnzufriedenheit hat hier bei meinen Überlegungen auch keine besondere Rolle gespielt, ich hatte vielmehr den Eindruck, dass die Argumente der Befürworter vernünftig klangen und ich ohne irgendwelche Leidenschaft sie daher als richtig ansehen konnte.

 

Andere Hinweise als die mündlichen durch GR Kenesei bzw. die schriftlichen Unterlagen zur Perfektastraße, die er mir zukommen ließ, habe ich nicht erhalten.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Ich kann mich bei der Sitzung vom 20.8.1998 nur daran erinnern, dass es bezüglich der Reklewskigasse „Bröseln“, also Probleme, gegeben hat und wir deshalb eine eigene Sitzung für dieses Thema anberaumen wollten. Es ist durchaus möglich, dass Prof. Dr. Klotz bei dieser Sitzung schon konkrete Umstände moniert hat.

 

Über Vorhalt, dass vom 16.7.1998 bis 27.8.1998 das Plandokument bereits in der öffentlichen Auflage war und von ihm daher vorher unterschrieben wurde: An das kann ich mich nicht erinnern. Ich bin aber der Auffassung, dass die öffentliche Auflage der Beginn der öffentlichen Diskussion ist und hätte daher keine Bedenken gehabt, die Überleitung in die öffentliche Auflegung anzuordnen. Wenn mir aufgefallen wäre, dass hier ein Verfahrensschritt nicht erfolgt ist, etwa das Gründruckverfahren, so hätte ich wahrscheinlich meinen Büroleiter aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Fehlende nachgebracht wird und mir dann der Akt wieder vorgelegt wird. Konkret kann ich mich aber, wie gesagt, an diesen Fall nicht erinnern.

 

Über Vorhalt, dass die Zeugin SR DI Jilka ausgesagt hat, sie habe an der Sitzung am 20.10.1998 nicht teilgenommen. Nach meiner Erinnerung hat sie sehr wohl teilgenommen, darüber hinaus steht sie auch in meinem Kalender als Teilnehmerin.

 

Ich kann mich genau erinnern, dass in meinem Beisein am 20.10. nicht darüber gesprochen wurde, wer das Gutachten machen soll. Möglicherweise haben die Damen und Herren das beim Hinausgehen erörtert.

 

Prof. Dr. Klotz hat mir gegenüber sein Entsetzen darüber zum Ausdruck gebracht, dass es zwischen Schiller und Ponzer solche großen Meinungsverschiedenheiten gebe, er werde sich bemühen, dies aufzuklären.

 

Ich weiß, dass ich jedenfalls mein Okay zum Plandokument gegeben habe, als mir Prof. Dr. Klotz darüber berichtete, dass Dr. Schiller die Rechtsmeinung von Vokaun gebilligt habe.

 

Ein Einspruch oder Einwand von Dr. Krasa (MD-VfR) zum Plandokument 7327 ist mir nicht in Erinnerung.

 

Über Vorhalt des Aktenvermerks vom 22.12. von OSR DI Vokaun, wonach ihm Prof. Dr. Klotz mitgeteilt habe, die Sache sei mit DDr. Görg besprochen: Dieser Aktenvermerk ist sachlich unrichtig, denn zu diesem Zeitpunkt habe ich keinesfalls mehr in diesem Akt irgendetwas genehmigt. Er wurde auch schließlich nicht beschlossen. Ich möchte nur noch einmal erwähnen, dass, wenn nicht OSR DI Vokaun am 20.10.1998 zuletzt die rechtliche Verpflichtung zur Widmung erwähnt hätte, die Umwidmung meiner Meinung nach schon längst bewilligt wäre.

 

 

Sitzungsunterbrechung vom 16.35 Uhr bis 16.54 Uhr

 

 

Über Befragung durch GRin Reinberger, ob er außer die Vorgangsweise OSR DI Vokauns in Zukunft auf Auffälligkeiten im Auge zu behalten, etwas Weiteres gegen diesen unternommen habe:

Solange nicht ein konkreter Hinweis in einem Akt oder Plandokument gefunden wird, ist es völlig aussichtslos, gegen einen Beamten auf Grund nicht konkreter Gerüchte vorzugehen. Ich weise darauf hin, dass selbst das Kontrollamt nach genauer, monatelanger Prüfung in den fünf vorliegenden Fällen keinen Hinweis auf Korruption finden konnte.

 

Ich habe meine Aufgabe als Planungsstadtrat sehr wohl auch so gesehen, dass ich etwa die Wohnzufriedenheitsstudie als in mein Ressort fallend betrachtet habe. Stadtrat Faymann war zunächst durchaus nicht dieser Ansicht und hat meiner Ansicht nach über Beamtenebene sie auch torpedieren wollen. Nach einem Gespräch mit ihm, bei dem ich ihm meine Auffassung klargelegt habe, hat es eine sehr gute Zusammenarbeit gegeben. Einen Einfluss des Wohnbaustadtrates auf meine Arbeit hat es aber nicht gegeben.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Ich habe die Bezirke bzw. die Bezirksvorsteher nicht über die Wohnzufriedenheitsstudie informiert. Es ist aber möglich, dass sich diese Herren auf Grund der Presseinformationen bei Dr. Christian informiert haben.

 

Es hat laufend Interventionen von Bauträgern bei mir gegeben, vor allem um Hochhauswidmungen und Umwidmungen von Kleingärten in ganzjährig bewohnbares Gebiet. Manches war zu überlegen, das meiste war von vornherein aussichtslos.

 

Ich kann mich erinnern, dass in der Phase des Wartens auf das Rechtsgutachten Dr. Weikhart, der in einer anderen Angelegenheit bei mir war, mich fragte, was mit der Widmung Reklewskigasse sei (das dürfte Ende 1998, Anfang 1999 gewesen sein). Ich habe ihn an den anwesenden Prof. Dr. Klotz verwiesen, der sich vorsichtig äußerte, dass dies nicht schlecht aussehe. Ich meinte daraufhin, wenn sich der Bezirk und die Dienststellen dafür aussprechen, werde ich sicher eine entsprechende Widmung nicht verhindern.

 

Es sind mir verschiedene Personen in Erinnerung, die sich damals über die angeblichen Nehmerqualitäten von OSR DI Vokaun äußerten. Ohne Autorisierung dieser Personen möchte ich aber keine Namen nennen.

 

Über Befragung durch GRin Trammer:

Mein Amtsverständnis war so, und das habe ich auch meinen Beamten gleich bei Amtsantritt gesagt, dass ich über Widmungsverfahren bereits im Vorfeld informiert werden möchte, wenn es erstens Probleme im Bezirks geben kann, zweitens Probleme mit Bürgerbeteiligung oder Bürgerinitiativen bestehen und im Falle von Großprojekten wie Hochhausbauten. Die Beamten haben sich auch daran gehalten und ich habe diesen „Problemakten“ extrem viel Zeit gewidmet. Die übrigen Akten (ca. 70%) waren für mich Routineakten, die mich in diesem Stadium nicht interessiert haben. Dazu kam, dass ein sehr penibler Vorsitzender des Planungsausschusses, in der Person des GR Pfeiffer, sich mit diesen Akten und auch mit den Routineakten genauestens auseinandergesetzt hat.

 

Bezüglich der Sitzung vom 20.8.1998 kann ich nur wiederholen, dass ich mich nur daran erinnern kann, dass Probleme aufgetaucht sind, die genauer zu prüfen sind. Weitere Einzelheiten sind mir nicht in Erinnerung.

 

Über Befragung durch GR Schuster:

Ich kann mich nicht erinnern, dass es einen Widmungsfall Aßmayergasse gegeben hat. Ich habe von all diesen Vorgängen erst durch den Kontrollamtsbericht Kenntnis erlangt. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass die Firma Wojnar in diesem Zusammenhang bei mir interveniert hätte.

 

Dr. Christian war ein wichtiger Mitarbeiter. Er war auch, außer dem Fall der Verhinderung, bei allen Abteilungsleitersitzungen dabei. Er war natürlich auch in Widmungsfragen involviert. Heikle oder strittige Widmungsfragen habe ich mit ihm diskutiert. Ich habe ihn ja nicht zuletzt deshalb in mein Büro genommen. Mit seiner Aussage hat er wahrscheinlich zum Ausdruck bringen wollen, dass er mit dem Aktenlauf nichts zu tun hatte, was auch tatsächlich zutrifft.

 

Über Befragung durch GR Pfeiffer:

Zur Frage der Wohnzufriedenheitsstudie möchte ich Folgendes sagen: Bei meinem Amtsantritt fand ich das Faktum vor, dass lediglich die Anzahl der Wohnungen, allenfalls der Preis und der Umstand, dass ein Architektenwettbewerb stattzufinden habe, von Bedeutung sei. Ich war aber der Meinung, dass auch weitere Aspekte, vor allem die Frage, wie zufrieden sind die späteren Benützer mit ihren Wohnungen, von Bedeutung sei. Ich habe daher eine Studie über die Zufriedenheit der Bewohner mit ihren Wohnanlagen in Auftrag gegeben. Sie brachte ein eindeutiges Ergebnis, vor allem über die Wohnzufriedenheit in Großanlagen. Dieses Ergebnis habe ich zur Richtschnur meines politischen Handelns genommen und habe meinen Beamten den Auftrag gegeben, sich nach Grundstücken und Bauträgern umzusehen, die ein Bauen im Sinne dieser Studie ermöglichen würden. Nach anfänglicher Zurückhaltung haben die Beamten auch diesem meinem Wunsch Rechnung getragen.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Ich habe niemanden beauftragt im Falle Aßmayergasse den Akt aus meinem Büro in die MA 21 zurückzubringen und unter Berücksichtigung der Wohnzufriedenheitsstudie abzuändern. Mit ist dieser Vorgang schleierhaft. Ich halte diesen Umstand für den gravierendsten in allen fünf Kontrollamtsberichten.

 

Über Befragung durch GRin Reinberger:

Für mich ist Planungspolitik eine Auseinandersetzung mit „Zielkonflikten“, die nur in jedem Einzelfall nach Abwägung der Vor- und Nachteile entschieden werden kann. Es ist auch notwendig, gelegentlich gegen Anrainerinteressen zu entscheiden. Bei der Wohnzufriedenheitsstudie wurde nur das Interesse des jeweiligen Bewohners und nicht das seiner Umgebung berücksichtigt.

 

Ich selbst habe aber die Interessen der Anrainer durchaus berücksichtigen wollen und habe in Einzelfällen auch gegen den Rat der Beamten eine Widmung nicht durchführen lassen, die Anrainerinteressen beeinträchtigt hätte obwohl städtebauliche Gründe dafür gesprochen haben.

 

Über Befragung durch GRin Mag. Wehsely:

Ich habe selten politische Weisungen entgegen der Meinung meiner Beamten erteilt. Ich habe das einmal im Fall der „Schwandlgründe“ getan, aber in keinem der hier zu prüfenden fünf Fälle.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Ich habe meinen Beamten keine Generalvollmacht gegeben, wirtschaftliche Interessen bei den Planungsvorhaben zu berücksichtigen. Ganz im Gegenteil, sie wussten genau, dass ich allergisch gegen Interventionen in der Form „wenn Sie mir das nicht widmen, dann siedle ich den Betrieb ab“ und das bei aller Wirtschaftsfreundlichkeit im Allgemeinen.

 

Über Vorhalt der Aussage von SR DI Kotyza, er habe eine Weisung erhalten, ein bestimmtes Projekt im 22. Bezirk vom Grünland in Bauland umzuwidmen: Es war mein Hobby, erschwingliches Wohnen im Grünen vor allem in Einfamilienhäusern zu ermöglichen, ich habe versucht, dieses Ziel auch gegen den hartnäckigen Widerstand meiner Beamten durchzusetzen. Es ist tatsächlich ein Unternehmer im 22. Bezirk an mich herangetreten und hat ein Grundstück angeboten, das genau meinen Intentionen entsprochen hat. Darauf habe ich nach Rücksprache mit dem Bezirksvorsteher, der damit einverstanden war, den Beamten eine Weisung zur entsprechenden Umwidmung gegeben. Letztlich ist aber dieser Plan an Einwänden der Infrastrukturkommission gescheitert.

 

 

Beschlossen wird, die vorgesehene Sitzung am 6.11. ausfallen zu lassen und für den 20.11. die Vernehmung des OSR DI Vokaun vorzusehen. Für den 4.12. von DI Gerlinde Stich, Kontrollamtsdirektor Mag. Dr. List und SR Dipl.-Ing. (FH) Karl Kaineder.

 

Am 20.11. um 13.30 Uhr findet eine Vorbesprechung zur Frage der Erstellung des Berichtes bei RegR Kusta statt.

 

 

 

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