Protokoll über die 11. Sitzung der

Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderats

zur Praxis der Wiener Flächenwidmungen

am 23. Oktober 2002

 

 

Vorsitzender: Senatspräsident Dr. Dietrich Derbolav

Schriftführung: Mag. Eva Papouschek, Michaela Baucek

Ort: 1082 Wien, Rathaus, Arkadenhof, EG, Top 24

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Anwesenden sowie die Beschlussfähigkeit der Kommission fest.

 

Zeugeneinvernahme von Herrn TOAR Ing. Edwin Kovacs:  

Ich war zur Zeit, als Vizebürgermeister Dr. Görg amtierte, Büroleiter der Gruppe „Planung und Zukunft". Ich bin es auch jetzt noch, allerdings unter dem neuen Namen „Stadtentwicklung und Verkehr". Ich war aber bereits vor Amtsantritt von Vizebürgermeister Dr. Görg am 29.11.1996 in diesem Büro, allerdings nicht als Leiter, tätig.

Zur Aßmayergasse: Ich kenne den Kontrollamtsbericht dazu und kann persönlich aus meiner Erinnerung Folgendes sagen: Der Fall der Aßmayergasse war mir überhaupt nicht als Sonderfall in Erinnerung. Er wurde mir erst durch den Kontrollamtsbericht in Erinnerung gerufen.

Über Befragung durch GRin Mag. Wehsely:

Meine Stellung als Büroleiter ist durch die „Stellenbeschreibung" genau definiert. Ich habe sie mit und könnte sie zur Verfügung stellen. (Die Stellenbeschreibung wird an die Kommissionsmitglieder verteilt.)

Herr Dr. Christian war politischer Berater des Vizebürgermeisters, insofern hatten wir völlig verschiedene Aufgabenbereiche. Natürlich gab es Kontakte. Wir sind in derselben Büroflucht gesessen, haben an verschiedenen Besprechungen, z.B. Abteilungsleiterbesprechungen, gemeinsam teilgenommen. Ein Weisungsrecht mir gegenüber hatte er nicht.

Über Vorhalt der Aussage des Zeugen Dr. Christian, dass er mit der Detailabwicklung nicht zu tun hatte, sondern das die Aufgabe des Büroleiters gewesen sei:

Damit hat er im Prinzip Recht.

Es ist schon vorgekommen, dass Akten von uns an die Fachabteilung zurückgeschickt wurden, etwa, wenn der amtsführende Stadtrat beschlossen hat, ein Plandokument nicht dem Gemeinderatsausschuss zuzuleiten. Das erfolgte dann mit einem Begleitschreiben, in dem wir die Begründung für die Rücksendung dargelegt haben.

Zur Rückholung des Aktes Aßmayergasse: Davon wusste ich nichts, nach Einsicht in den Bericht des Kontrollamtes habe ich meine Mitarbeiter befragt, auch denen war davon nichts bekannt.

Über Befragung durch GR Kenesei:

Auf die Frage, wie er sich erklären könne, dass OSR DI Vokaun ausgesagt habe, der Antrag sei im Auftrag des Büros zurückgegangen, um die Ergebnisse der Wohnzufriedenheitsstudie einfließen zu lassen: Ich kann mir diese Aussage überhaupt nicht erklären. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Kontrollamtsbericht, Seite 45, wo der amtsführende Stadtrat ausgeführt hat, in einem Einsichtsvermerk vom 28.11.2001, dass seitens des Büros seiner Geschäftsgruppe keine Interpretation der Wohnzufriedenheitsstudie in diesem Bereich in Erinnerung sei.

Über Vorhalt, ob es möglich sei, dass ein im Büro des Stadtrates eingelangter Akt ohne seine Kenntnis aus dem Büro entfernt werden konnte: Es ist offensichtlich möglich, ich kann mir allerdings nicht erklären, wie. An sich hätte das mir und meinen Mitarbeitern auffallen müssen.

Die einlangenden Akten liegen auf einem Tisch in einem eigenen Eingangsbereich.

Ich rege an, dass man die Kollegin, die den Akt angeblich aus unserem Büro geholt hat, bzw. den Herrn OSR DI Vokaun über den genauen Ablauf dieses Abholens des Aktes befragen möge.

Auf die Frage, ob es eine Besprechung oder auch eine Weisung gegeben habe, noch nicht erledigte Planungsakten im Sinne der Wohnzufriedenheitsstudie zu prüfen: Ja.

Mir ist nicht aufgefallen, dass in dem genannten Akt ein Datum ausgelackt wurde. Ich prüfe das aber auch nicht selbst. Nachdem ich das im Kontrollamtsbericht gelesen habe, habe ich die Mitarbeiter befragt, die aber auch nichts bemerkt haben.

Ich war bei einem Gespräch anwesend, bei dem GR Kenesei gegenüber Vizebürgermeister Dr. Görg Beschuldigungen gegen OSR DI Vokaun vorgebracht hat.

 

Zeugeneinvernahme von Herrn Bezirksvorsteher Herbert Hezucky:

Herr KR Wojnar hat mich einmal vor Dezember 1999 (als der Flächenwidmungsplan für unseren Bezirk beschlossen wurde) angesprochen, und erklärt, dass er seine Betriebsliegenschaft verkaufen wolle und seinen Betrieb an einen anderen Standort innerhalb von Wien verlegen wolle. Ich war darüber sehr glücklich, weil es in der letzten Zeit ständig Probleme mit diesem Betrieb durch die Manipulation mit LKWs gegeben hatte und er außerdem in einem Assanierungsgebiet lag.

Er hat mich ersucht, behilflich zu sein, in Wien eine neue Betriebsfläche zu finden und weiters bei der MA 21, dass ihm der Verkauf dieser Liegenschaft durch entsprechenden Beschluss bei der Flächenwidmung rasch möglich sei. Er hat aber keine Auflagen oder irgendwelche Bedingungen genannt, wie dieser Flächenwidmungsplan gestaltet sein sollte.

In der Folge wurde ein Flächenwidmungsplan im Gründruck aufgelegt. Dieser Plan im Gründruck wurde im Dezember 1999 von der Bezirksvertretung (mit Ausnahme der Stimmen der FPÖ) angenommen. Dieser Plan wies sowohl Betriebs- als auch Wohngebiet aus.

Es hat dann am 18.1., 1.3., 22.3. und 2.8.2000 Gespräche mit Herrn OSR DI Vokaun gegeben, allerdings über eine Vielzahl von Themen. Am 1.3. oder am 22.3. 2000 hat mich OSR DI Vokaun darüber in Kenntnis gesetzt, dass es aufgrund einer Eingabe von KR Wojnar einen neuen Rotdruck gebe, der eine größere Trakttiefe von 15 Metern vorsehe. Ich habe das zur Kenntnis genommen. Ich habe wiederholt die große Sachkenntnis von OSR DI Vokaun in Anspruch genommen.

In der Folge ist es im Juni oder Juli 2002 zu einer Beschlussfassung durch den Gemeinderat gekommen. Erst durch einen Anruf des Kontrollamtes wurde ich darüber informiert, dass dieser nicht mit dem Rotdruck übereinstimmte.

Über Befragung durch GR Kenesei:

Begründet hat Herr OSR DI Vokaun die Vergrößerung der Trakttiefen durch Eingaben, den Inhalt dieser Eingaben kannte ich aber nicht. Den Inhalt oder die Begründung der Eingaben hat er mir nicht bekannt gegeben. Mir ging es aber darum, dass der Betrieb dort abgesiedelt würde und ich habe dies daher zur Kenntnis genommen.

Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, ob OSR DI Vokaun bei diesem Gespräch auch darauf hingewiesen hat, dass im Plandokument auch eine Geschäftsbebauung vorgesehen war. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das Problem bei der Firma Wojnar die Anlieferung mit LKWs zur Nachtzeit und in den Morgenstunden dargestellt hat, besonders, weil dort auch ein Schulweg bestand. Selbst eine Geschäftsverbauung hätte also dort niemals die Probleme der Firma Wojnar entstehen lassen.

Über Vorhalt des Aktenvermerkes des OSR DI Vokaun über das Gespräch vom 18.1.2000, wonach die Bebauungsfrage zunächst zurückgestellt werden sollte, zur Prüfung der Rahmenbedingungen: An das kann ich mich nicht mehr erinnern.

Eine Wohnzufriedenheitsstudie hat OSR DI Vokaun in diesem Zusammenhang nicht erwähnt. Davon habe ich erst im Kontrollamtsbericht gelesen.

Auf Befragung, ob ihn OSR DI Vokaun auch auf die nochmalige Erhöhung der Trakttiefe von 15 auf 16 Meter aufmerksam gemacht habe: OSR DI Vokaun hat eine sehr blumige Sprache. Ich könnte nicht mehr sagen, ob er mich auf diesen Umstand aufmerksam gemacht hat.

Ich habe gegenüber OSR DI Vokaun nie eine Erhöhung der Trakttiefen angeregt.

Ich kann mich nicht erinnern, dass jemand (etwa aus dem Büro des Stadtrats Dr. Görg) mit der Wohnzufriedenheitsstudie auf mich zugekommen wäre.

Nach Beschlussfassung über das Plandokument hat mich niemand über den Inhalt des Beschlusses informiert. Ich habe darüber, wie bereits oben angeführt, erst aus dem Kontrollamtsbericht Kenntnis erlangt.

Über Befragung durch GR Pfeiffer, ob er das Gefühl habe, bei diesem Flächenwidmungsplan intensiv mitgewirkt zu haben: Ich habe bei diesem Flächenwidmungsplan nicht mehr mitgewirkt als bei der Entwicklung der anderen Flächenwidmungspläne.

Nach Vorhalt des Kontrollamtsberichtes: Ich bleibe dabei, dass ich an dieser Flächenwidmung nicht intensiver mitgewirkt habe als an anderen. Für mich war das Entscheidende, dass die Firma Wojnar abgesiedelt werde und nicht, dass diese dabei einen Gewinn mache.

Über nochmalige Frage, ob er bei jeder Flächenwidmung so mitarbeite, dass die Sachbearbeiterin den Eindruck habe, dass er intensiv mitarbeite: Das kann nicht ich beurteilen, das müssen Sie die Sachbearbeiterin fragen.

Über Befragung durch GR Kenesei:

Ich kann mich daran erinnern, dass bei einem Gespräch OSR DI Vokaun eine Skizze vorgelegt hat. Ich glaube, sie bezog sich auf den Rotdruck. Genaueres kann ich nicht mehr angeben.

Nach Vorhalt der undatierten Aktennotiz von OSR DI Vokaun über ein Gespräch mit ihm, in der verschiedene Details der Planung angeführt sind: An solche Details kann ich mich nicht erinnern. OSR DI Vokaun hat immer sehr blumig ausgeführt.

Ich kann nur wiederholen, dass ich mich nicht daran erinnere, ob bei diesen Gesprächen auch Details, wie Trakttiefen und Ähnliches, vorgekommen sind. Ich kann es aber auch nicht ausschließen.

Über Vorhalt, dass OSR DI Vokaun eine Aktennotiz angelegt hat, in der er ausführt, dass er mit mir inhaltlich über die Bebauungsmöglichkeiten gesprochen hat:

Das widerspricht nicht meiner Aussage, ich habe schon darauf hingewiesen, dass er blumig ausgeführt hat.

Über Befragung durch GRin Trammer:

Es war für mich selbstverständlich, dass, wenn die Trakttiefe vergrößert wird, dass damit Grünraum verloren gehen muss. Ich habe mir aber keine Gedanken darüber gemacht, ob das, was der Gemeinderat letztlich zum Beschluss erhoben hat, auch rechtens ist.

Über Befragung, ob er die Errichtung von Wohnbauten in dieser Größe für richtig halte: Ich war der Meinung, dass an dieser Stelle eine Wohnraumverbauung jedenfalls besser und zweckmäßiger sei als die Neuansiedlung eines Betriebes.

Ich kenne Frau DI Stich. Sie ist eine Mitarbeiterin der MA 21 B. An ein Gespräch mit ihr am 6.4.2000 um 7.35 Uhr kann ich mich allerdings nicht erinnern.

Ganz sicher nicht ist die in den Aufzeichnungen von DI Stich angeführte Korrektur auf 16 Meter durch mich angeregt worden.

Die Abkürzung „BVC" sagt mir nichts.

 

Sitzungsunterbrechung von 15.50 Uhr bis 16.09

 

Die Gemeinderäte Kenesei und Dr. Serles beantragen die Vernehmung der Zeugen DI Gerlinde Stich und SR DI (FH) Karl Kaineder sowie des Kontrollamtsdirektors OSR Mag. Dr. Alois List, die Erstere zu den Gesprächen mit Bezirksvorsteher Hezucky nach ihren Aufzeichnungen, die beiden Letzteren zu den Wahrnehmungen im Zuge der Erstellung der Kontrollamtsberichte. Einstimmig werden diese Zeugeneinvernahmen beschlossen.

 

Zeugeneinvernahme von Herrn Bezirksvorsteher Manfred Wurm:

Ursprünglich war ein größeres Gebiet im Anschluss an den Atzgersdorfer Friedhof zur Überarbeitung vorgesehen. Der Bezirk hat aber dringend verlangt, dass das Gebiet rund um den Atzgersdorfer Friedhof zügig einer neuen Flächenwidmung zugeführt wird. Einerseits haben die Kleingärtner westlich des Friedhofes darauf gedrängt, ihre Anlage rechtlich abzusichern und eine Widmung „ganzjähriges Wohnen" zu ermöglichen. Andererseits wollte eine Firma (die Firma Kirein und Weibel) aufgrund ihres Geschäftsganges expandieren, was auch im Interesse des Bezirkes war.

Als wir erfuhren, dass es auf den Flächen östlich des Friedhofs Probleme gab, haben wir darauf gedrängt, dass diese Flächen aus der allgemeinen Widmung herausgenommen würden, damit zumindest das Areal der Kleingärten und der Firma behandelt und abgeschlossen werden könnte.

Bezüglich der östlichen, hier interessierenden Flächen: OSR DI Vokaun hat mich darüber informiert, dass es eine Rechtsmeinung gäbe, wonach die vor 1938 als Bauland gewidmeten Flächen dann, wenn die öffentlichen Zwecke (hier Friedhof) wegfallen, die Stadt Wien zur Einlösung verpflichtet sei. Er wolle sich diese Rechtsmeinung auch noch durch ein Gutachten bestätigen lassen, damit Rechtssicherheit bestehe.

Auf diese Äußerung von OSR DI Vokaun hin habe ich besonders darauf gedrängt, dass die Trennung vorgenommen werde, damit der unstrittige Teil rasch entsprechend umgewidmet werden könne. OSR DI Vokaun hat mir dann mitgeteilt, dass seine Rechtsmeinung, wonach hier Bauland gewidmet werden müsse, bestätigt worden sei. Ich habe dann darauf gedrängt, dass irgendein Verfahren (städtebauliches oder ein Gutachterverfahren) durchgeführt werde, ein Drittel des Areals als öffentliches Grünland gewidmet werden solle, eine Durchgängigkeit sowohl der Himmelsrichtung Nord-Süd als auch Ost-West gesichert bleibt, das Gebiet von der Carlberger-Gasse her aufgeschlossen werden müsse und an der Eduard-Kittenberger-Gasse eine Einfamilienbebauung vorgesehen werde. Dies hat OSR DI Vokaun zunächst mit mir besprochen, in der Folge gab es aber einen einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung.

Es fand dann ein Gutachterverfahren statt, an dem mehrere Architekten teilnahmen. Es hat aber Probleme mit der Flächenwidmung gegeben, die nicht mit dem Ergebnis

des Gutachterverfahrens ganz übereinstimmte. Ursprünglich war eine mehrgeschossige Verbauung mit ca. 400 Wohnungen vorgesehen. Die Bezirksvertretung hat einstimmig ein Plandokument mit etwa diesen 400 Wohnungen beschlossen. In der Folge wurde diese vorgesehene Verbauung in Richtung verdichteter Flachbau abgeändert. Wer das veranlasst hat, könnte ich aber nicht sagen. Möglicherweise hat hier auch die Idee von Stadtrat Dr. Görg mit den zu fördernden Gartensiedlungen eine Rolle gespielt. Die Bezirksvorstehung war dann einigermaßen erstaunt, als sie nach einiger Zeit ein neues Plandokument zur Abstimmung zugeleitet bekam, in dem nun unter 300 Wohnungen im verdichteten Flachbau vorgesehen waren. Diesem Plandokument hat die Bezirksvertretung mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und der FPÖ gegen die Stimmen der Grünen zugestimmt, was uns verwundert hat, weil die Grünen ursprünglich der Verbauung mit mehr Wohnungen auch zugestimmt hatten.

Aus den Medien, also nicht aufgrund eigener Wahrnehmungen, habe ich dann erfahren, dass das Plandokument vom Gemeinderat nicht beschlossen wurde.

Über Befragung durch GRin  Trammer:

Wie viele Wohnungen und welche Nutzfläche aufgrund des zweiten von uns beschlossenen Plandokuments möglich waren, kann ich nicht beantworten, da sich dies aus dem Flächenwidmungsplan nicht mit Sicherheit ergibt.

Ich kann nur wiederholen, die Bezirksvertretung hat sich nicht damit befasst, welche Wohnnutzfläche und welche Wohnungsanzahl aufgrund des Flächenwidmungsplanes möglich war. Ich weiß aber, dass die Infrastrukturkommission zunächst etwa eine Anzahl von 400 und zuletzt von weniger als 300 Wohneinheiten als Höchstgrenze ansah. Aber auch das sind nur ungefähre Richtwerte.

Über Befragung durch GR Kenesei:

Nachdem dem Bezirk der erste Gründruck zugemittelt wurde (es ist möglich, dass es sich um das Plandokument 7009 handelt), hat der Bezirk die Durchführung eines Gutachterverfahrens gewünscht, damit „dort etwas Anständiges hinkommt."

Über Vorhalt, dass OSR DI Vokaun ausgesagt habe, dass bereits vor dem Bezirksbeschluss ein Gutachterverfahren stattgefunden hat: Darüber kann ich nichts sagen, ich kann nur sagen, dass in der Stellungnahme der Bezirksvertretung vom 25.9.1997 ein Gutachterverfahren ausdrücklich verlangt wurde. Da aber ein solcher Bezirksvertretungsbeschluss auch eine Vorlaufzeit von ca. drei bis vier Wochen hat, haben mündliche Gespräche über ein Gutachterverfahren sicher schon vor dem 25.9.1997 stattgefunden.

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bezirk war mir nicht bekannt, dass bereits zwei Bauträger in diesem Gebiet Kaufverträge bzw. Optionsverträge abgeschlossen hätten. Gerüchteweise wusste ich aber wohl, dass es viele Kaufinteressenten auch für dieses Gebiet gab. Allerdings wurde damals auch sonst Grünland vielfach aufgekauft, ohne dass es als Bauland gewidmet gewesen wäre, das war nichts Ungewöhnliches.

Es war damals mein ausdrücklicher Wunsch, dass ein Drittel öffentlich zugängliches Grünland werden müsse. Ich habe das damals so formuliert: Ein Drittel kann von mir aus verbaut werden, ein Drittel soll privates Grünland sein, aber ein Drittel müsse

öffentlich zugängliches Grünland werden. Ich habe noch ergänzt: Ich möchte dort Spielplätze und eine Hundezone haben.

Im Laufe des folgenden Jahres wurde ich von OSR DI Vokaun über das Projekt des Architekten Czernin, als dem Ergebnis des Gutachterverfahrens, informiert. Ich wusste dann auch, dass die Firmen Mischek und „Wien-Süd" dort Grundstücke erworben haben. Am 25.9.1998 hat die Bezirksvertretung einstimmig diesem Projekt zugestimmt (Plandokument 7149). Dazu gab es drei ebenfalls einstimmig formulierte Wünsche. Einer bezog sich auf das strittige Gebiet. Hier sollte geprüft werden, wie sich die Bebauungsstudie der Grundeigentümer mit dem Entwurf der Flächenwidmung in Einklang bringen ließe.

Über Befragung, wann ihm bekannt wurde, dass der Plan darauf in die Richtung geändert wurde, das zwei Drittel verbaut und ein Drittel grün sein sollten: Ich glaube, das ist ein Missverständnis. Es war bis zum Schluss die Aufteilung ein Drittel Bauland, ein Drittel privates, ein Drittel öffentliches Grün.

Im Stadtentwicklungsplan war der Friedhof als Grünland ausgewiesen. Das sah ich nicht als zweckmäßig an, darum war ich ja daran interessiert, dass ein Drittel als öffentlich zugängliches Grünland gewidmet wird.

Nach dem ersten einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung hat sich die „Wien-Süd" bzw. die Firma Mischek bei mir mehrmals erkundigt, wie die Umwidmung noch weitergehen werde. Ich habe mich daraufhin, glaublich bei OSR DI Vokaun, darüber erkundigt. Er hat mir erklärt, dass es Probleme gebe, dass möglicherweise ein neues Plandokument erstellt werden müsse. Dies ist ein Jahr später dann auch tatsächlich erfolgt.

Es ist mir nicht bekannt, dass es „rund um den 9.8.1999" zu diesem Plandokument eine erhebliche Ausweitung der Kubatur gegeben haben soll.

Über Befragung durch GRin Reinberger:

Es ist üblich und von mir auch damals so gehandhabt worden, dass ich mich bei diesem Plandokument erkundigt hatte, was die Infrastrukturkommission als Obergrenze vorgesehen hatte.

Ich weiß nicht, ob dort die Absicht der Bauträger bestanden hat, mehr zu bauen als die Infrastrukturkommission für zulässig angesehen hatte, das wünschen sich nämlich die Bauträger immer. Für mich waren aber die Richtwerte der Infrastrukturkommission entscheidend.

Über das Rechtsgutachten, wonach Grünland in Bauland umgewidmet werden müsse, hat mich nur OSR DI Vokaun informiert. Wann diese Information erfolgt ist, kann ich jetzt nicht mehr sagen.

Über Befragung durch GR Dr. Serles:

Bei kleineren Bauprojekten hat ein Gutachterverfahren in der Regel in der Form stattgefunden, dass mehrere Architekten beauftragt werden und der beste Vorschlag ausgesucht wird. Im konkreten Fall wurde mir erst das Siegerprojekt präsentiert. Am Gutachterverfahren selbst war ich nicht beteiligt.

Es war mir nicht bekannt, dass Architekt Czernin der von der „Wien-Süd" und der Firma Mischek nominierte Architekt war. Es ist aber nicht unüblich, dass die Wohnbauträger bei einem solchen Verfahren einen Architekten nominieren.

Ich weiß nicht, ob es eine Jury gegeben hat.

Mir wurde ein Projekt präsentiert, das als das beste ausgewählt worden sei. Ob anderen Architekten teilgenommen haben, weiß ich nicht.

OSR DI Vokaun hat mir gegenüber von der Rechtsmeinung, dass das Gebiet wieder in Bauland gewidmet werden müsse, berichtet. Er hat aber erklärt, dass er selbst kein Jurist sei, und sich ein Gutachten holen müsse.

Zunächst, beim allerersten Plandokument, das noch nicht beschlossen wurde, hat OSR DI Vokaun nur den Verdacht geäußert, beim Plandokument, das dann der Bezirk als Erstes beschlossen hat, hat er diese Meinung bereits als durch ein Gutachten bestätigt, dargelegt.

Ich präzisiere nach Einsicht in meine Unterlagen: Im Plandokument 7009/II war bereits das Rechtgutachten berücksichtigt. Im Plandokument 7009 waren noch keine Bebauungsbestimmungen angeführt.

Von einem Schreiben eines Rechtsanwalts, der diese Rechtsmeinung erstmals ins Spiel gebracht haben soll, weiß ich nichts.

Über Befragung durch GR Kenesei:

Über Vorhalt verschiedener Passagen des Kontrollamtsberichtes und nach Einsicht in meine Unterlagen: Es kann richtig sein, dass beim Plandokument 7009/II das Rechtsgutachten, das OSR DI Vokaun angefordert hatte, noch nicht vorgelegen ist.

Über Befragung durch GR Dr. Serles:

Firma Mischek und „Wien-Süd" haben sich hauptsächlich telefonisch erkundigt bei mir, wie es weitergehen soll, insbesondere haben sie mich gefragt, ob mir bekannt sei, wann dieses Plandokument im Gemeinderat beschlossen wird.

Nach dem ersten einstimmigen Beschluss war die Frau Mag. Mischek bei mir. Ich glaube, auch der Prokurist Wöhrer, aber nicht gemeinsam.

Es handelte sich dabei aber nicht um konkrete Planungsgespräche.

Ich weiß nicht, ob DI Sengelin intern von OSR DI Vokaun mit der Vertretung betraut wurde. Ein- oder zweimal hatte ich mit ihm auch zu tun, aber nicht in dieser Sache.

Zum Komplex Perfektastraße kann ich keine Aussage machen, weil dies vor meiner Bestellung zum Bezirksvorsteher behandelt wurde.

Über Befragung durch GRin Trammer:

Herr OSR DI Vokaun hat mir mitgeteilt, dass das Rechtsgutachten Grundlage dafür war, dass eine Verbauung vorgesehen wurde. Meiner Meinung nach ist das Rechtsgutachten daher wohl in das Verfahren eingeflossen. Überprüft habe ich das nicht und kenne das Rechtsgutachten auch nicht.

Stadtrat Faymann hat mir gegenüber keine Wünsche bezüglich der Verbauung geäußert.

Über Befragung durch GR Kenesei:

Mir ist nicht bekannt, dass gegen das von OSR DI Vokaun zitierte Rechtsgutachten auch Gegenmeinungen bestanden haben. Das war nicht Gegenstand unserer Erörterungen.

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