Stadtsenat

17. Wahlperiode

Sitzung vom 11. November 2002

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Bgm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die VBgm Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, Mag Maria Vassilakou sowie MagDior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: StR DDr Eduard Schock sowie Präsident Walter Nettig.

Protokollführer: RegR Sven Kusta.

Die Ausschussanträge zu folgenden Geschäftsstücken werden mit Ausnahme von 04864/2002-MDALTG, 04865/2002-MDALTG, 04866/2002-MDALTG, 04800/2002-MDALTG und 04910/2002-MDALTG dem Gemeinderat vorgelegt:

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(04791/2002-GIF; MA 1) Urbancik Ing Robert; Verwaltungsgerichtshofbeschwerde; Gegenschrift (einstimmig)

(04864/2002-MDALTG; MA 1) Die Regelung der Entschädigungen für Dienstleistungen bei Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren, Beschluss des Stadtsenats vom 27. April 1999, PrZ 237/99-M01, zuletzt geändert mit Beschluss des Stadtsenats vom 26. Februar 2002, 902/2002-MDALTG, wird wie folgt geändert:

Artikel I

1. In Abschnitt II Abs 2 Punkt 2 wird nach dem Ausdruck "MA 62" ein Beistrich gesetzt und die Wortfolge "höchstens zehn Bedienstete der MA 14" eingefügt.

2. In Abschnitt VI lauten die Eurobeträge jeweils "30".

Artikel II

Art. I tritt mit 1. November 2002 in Kraft. (einstimmig)

(04865/2002-MDALTG; MA 1) Die Änderung des Beschlusses des Stadtsenats vom 12. Dezember 2000, PrZ 841/00-M01, zuletzt geändert mit Beschluss des Stadtsenats vom 24. April 2002, 01839/2002-MDALTG, über die Einreihung der Bediensteten in die Dienstzulagengruppen für Chargenzulagen im Schema II K/IV K laut dem beiliegenden Entwurf wird genehmigt. (einstimmig)

(04866/2002-MDALTG; MA 1)

Artikel I

Der Beschluss des Stadtsenats vom 26. Februar 2002, 901/2002-MDALTG, wird wie folgt geändert:

1. In der Beilage A – I/III/Allg wird im Punkt 20 die Wortfolge "und des SMZ Sophienspital" durch die Wortfolge ", des SMZ Sophienspital und des GZ Baumgarten" ersetzt.

2. In der Beilage A – II/IV/Allg hat im Punkt 7 die Wortfolge "auf volle 10 Cents gerundete" zu entfallen.

3. In der Beilage E - I/III/23 wird im Punkt 16 der Ausdruck "2 Bedienstete" durch den Ausdruck "4 Bedienstete" ersetzt.

4. In der Beilage E – I/III/31 hat der Punkt 7 wie folgt zu lauten:

"7.) Prämie

für Bedienstete der Zählerreparaturwerkstätte für jeden über die Soll-Jahresmenge

(Mann – Tage x 6,3) reparierten Wasserzähler,

jährliche Prämie,

pro Zähler

Kz 904301,

1 E = 1 Zähler

2,76 EUR

Als Leistungszeitraum gilt die Zeit vom 1. Oktober bis 30. September."

5. In der Beilage E - I/III/43 lit D wird folgender Punkt 11 angefügt:

"11.) Entschädigung

für Bedienstete, die ständig mit der Annahme von Barzahlungen betraut sind, zur Abgeltung der bei der Abwicklung des baren Zahlungsverkehrs entstehenden Verlustgefahr, in der Höhe der Kassierzulage gemäß Beilage A-II/IV/Allg Punkt 5.

FEHLGELDENTSCHÄDIGUNG

Bei Vertretung

bis 14,53 EUR monatlich

Kz 971309, 1 E = 1 EUR

über 14,53 EUR monatlich

Kz 971909, 1 E = 1 EUR"

6. In der Beilage E – I/III/48 wird im Punkt 7 der Ausdruck "je Arbeitstag" durch den Ausdruck "je Arbeitsstunde" ersetzt.

7. In der Beilage E - I/III/59 wird im Punkt 1 nach dem Ausdruck "Höchstanzahl: 3 Bedienstete" die Wortfolge "Diese Zulage gebührt auch Bediensteten der Schemata II/IV (Marktmeister, Erste Marktgehilfen), wenn sie die Funktion von Hausaufsehern ausüben." eingefügt.

8. In der Beilage E – I/III/KAV hat der Punkt 8 wie folgt zu lauten:

"8.) Nachtschichtzulage

a) für Maschinisten, Hochdruck- und Niederdruckheizer, Maschinenarbeiter und Heizerhelfer (Arbeiter), einen Facharbeiter des Automatischen Transportsystems im KH SMZ-Ost, das Küchenpersonal sowie für Hausarbeiter der I. Univ Klinik für Unfallchirurgie im Allgemeinen Krankenhaus,

für jede in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr geleistete Schicht

Kz 901401

12,43 EUR

b) für MitarbeiterInnen, wenn ein Teil der in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr geleisteten Schicht in die Normalarbeitszeit fällt und die restlichen Stunden der Schicht in Überstunden abgegolten werden,

je Arbeitsstunde

Kz 916701

1,58 EUR

NACHTARBEITSZUSCHLAG"

9. In der Beilage E – I/III/KAV wird im Punkt 12 der Ausdruck "Pflegeheimes St. Andrä" durch den Ausdruck "Geriatriezentrums St. Andrä" ersetzt.

10. In der Beilage E – II/IV/22 wird nach der Wortfolge "bei überhöhten Ozonwerten" die Wortfolge "und eines technischen Bediensteten zur Feststellung von Geruchsemittenten für jede vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währende Bereitschaft" eingefügt.

11. In der Beilage E – II/IV/31 hat der Punkt 7 wie folgt zu lauten:

"7.) Prämie

für Bedienstete der Zählerreparaturwerkstätte für jeden über die Soll-Jahresmenge

(Mann – Tage x 6,3) reparierten Wasserzähler,

jährliche Prämie,

pro Zähler

Kz 904301,

1 E = 1 Zähler

2,76 EUR

Als Leistungszeitraum gilt die Zeit vom 1. Oktober bis 30. September."

12. In der Beilage E-II/IV/36 wird folgender Punkt 4 angefügt:

"4.) Entschädigung

für den Wohnungsbereitschaftsdienst eines technischen Bediensteten zur Feststellung von Geruchsemittenten für jede vom Dienstende bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch 24 Stunden währende Bereitschaft

a) an Werktagen

je Stunde

Kz 97120

1,62 EUR

b) an Sonn- und Feiertagen

je Stunde

Kz 97110

2,68 EUR

Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden."

13. In der Beilage E – II/IV/44 hat im Punkt 2

a) in lit b der Ausdruck "Penzinger-," zu entfallen, wird

b) in lit f der Ausdruck "der Bäder" durch den Ausdruck "des Bades" ersetzt, hat

c) in lit f der Ausdruck "Liesing" zu entfallen, und wird

d) in lit f nach dem Ausdruck "des Jörgerbades" der Ausdruck ", des Penzingerbades" eingefügt.

14. In der Beilage E – II/IV/59 wird im Punkt 2 der Ausdruck "einen Werkmeister" durch den Ausdruck "zwei Werkmeister" ersetzt.

15. In der Beilage E – II/IV/KAV ist im Punkt 3 nach dem Ausdruck "K 1 – K 6" jeweils der Ausdruck "und A 3" anzufügen.

16. In der Beilage E - II/IV/KAV wird im Punkt 10 lit c die Wortfolge "für einen Bediensteten des höheren Verwaltungsdienstes" durch die Wortfolge "für zwei Bedienstete des höheren Verwaltungsdienstes" ersetzt.

17. In der Beilage E – II/IV/KAV sind im Punkt 12 die Ausdrücke "aa", "bb" und "cc" durch die Ausdrücke "a", "b" und "c" zu ersetzen.

18. In der Beilage E – II/IV/KAV ist im Punkt 40 der Ausdruck "Dienstklasse VII" durch den Ausdruck "Dienstklasse VIII" zu ersetzen.

19. In der Beilage E – II/IV/KAV hat der Punkt 43 wie folgt zu lauten:

"43.) Nachtschichtzulage

a) für Werkmeister des Automatischen Transportsystems im KH SMZ-Ost,

für jede in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr geleistete Schicht

Kz 901401

12,43 EUR

b) für MitarbeiterInnen, wenn ein Teil der in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr geleisteten Schicht in die Normalarbeitszeit fällt und die restlichen Stunden der Schicht in Überstunden abgegolten werden,

je Arbeitsstunde

Kz 916701

1,58 EUR

NACHTARBEITSZUSCHLAG"

Artikel II

Es treten in Kraft:

1. Art. I Z 1, 15 und 16 mit 1. Jänner 2002,

2. Art. I Z 13 lit a und d mit 1. März 2002,

3. Art. I Z 13 lit b und c und 14 mit 1. Mai 2002,

4. Art. I Z 2 bis 12 und 17 bis 19 mit 1. Oktober 2002. (mehrstimmig)

(04800/2002-MDALTG; MA 2) 1. Gemäß § 19 Abs 7 W-GBG wird auf Vorschlag des Zentralausschusses der Personalvertretung der Bediensteten der Gemeinde Wien Frau Stationsschwester Christa Hörmann als Vertreterin der Personalvertretung zum Mitglied der Gleichbehandlungskommission gemäß § 19 Abs 2 Z 4 W-GBG für den Rest der Funktionsdauer dieses Organs, das ist bis zum 27. August 2006, bestellt.

2. Gemäß § 19 Abs 7 W-GBG wird auf Vorschlag des Zentralausschusses der Personalvertretung der Bediensteten der Gemeinde Wien Frau KK Christine Sperl als Vertreterin der Personalvertretung zum Ersatzmitglied der Gleichbehandlungskommission für Frau Stationsschwester Christa Hörmann gemäß § 19 Abs 2 Z 4 W-GBG für den Rest der Funktionsdauer dieses Organs, das ist bis zum 27. August 2006, bestellt. (einstimmig)

(04680/2002-GIF; MA 57) Verein zur Gewährung von Rechtsschutz für Frauen; Subvention: 15 000 EUR (einstimmig)

(04681/2002-GIF; MA 57) Verein FIBEL - Fraueninitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften; Subvention: 6 800 EUR (mehrstimmig)

(04606/2002-GIF; MA 68) Anschaffung eines Wechselladerfahrzeugs aus Mitteln des Katastrophenfonds; Sachkreditgenehmigung (einstimmig)

(04650/2002-GIF; MDA) Feststellung der Wertgrenzen für das Jahr 2003 (einstimmig)

(04593/2002-GIF; MDP) Gleichbehandlungsbericht des Bürgermeisters an den Gemeinderat gemäß § 43 Abs 3 Wiener Gleichbehandlungsgesetz (einstimmig)

(04910/2002-MDALTG; MD-VfR) 1. Frau Dr Eva Schantl-Wurz wird gemäß § 48b Abs 1 der Wiener Stadtverfassung zur Stellvertreterin der Beisitzer des Berufungssenats bestellt.
2. Herr Mag Wolfgang Magesacher wird gemäß § 48b Abs 4 der Wiener Stadtverfassung als Stellvertreter der
Beisitzer des Berufungssenats abberufen. (einstimmig)

Berichterstatterin: VBgmin Grete Laska

(04540/2002-GJS; MA 51) 2 Vereine; Sportförderung der Stadt Wien 2002, Subvention (563 103,46 EUR); Antrag XV/02 (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

(04675/2002-GKU; MA 7) Wiener Prater Veranstaltungs G.m.b.H.; Subvention 2002: 51 000 EUR (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(04530/2002-GGS; MA 15) Erhöhung der Totenbeschaugebühren für die Totenbeschauärzte/-innen; sachliche Genehmigung (einstimmig mit Ausnahme der Punkte 1 bis 6 des Antrags)

Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker

(04723/2002-GSV; MA 14) Vertragsgenehmigung - einjährig; SAP-Modul-Beratungsleistungen (einstimmig)

(04722/2002-GSV; MA 21A) Plan Nr 7360
Festsetzung des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Margaretenstraße, Kleine Neugasse (Bezirksgrenze), Mittersteig (Bezirksgrenze) und Ziegelofengasse im 5. Bezirk, KatG Margarethen sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs 1 der Bauordnung für Wien für Teilbereiche des Plangebiets und Festsetzung einer Wohnzone gemäß § 7a Abs 1 der Bauordnung für Wien für Teilbereiche des Plangebiets (einstimmig)

(04577/2002-GSV; MA 21B) Plan Nr 7437
Festsetzung des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Alberner Hafenzufahrtsstraße, Landwehrstraße, Jedletzbergerstraße, 11. Haidequerstraße, Linienzug 1-3, Bezirksgrenze (Donaukanal) und Linienzug 4-5 im 11. Bezirk, KatG Kaiserebersdorf (mehrstimmig)

(04255/2002-GSV; MA 46) Außerplanmäßige Ausgabe in der Höhe von 290 000 EUR für Refundierungen (einstimmig)

(04677/2002-GSV; MA 46) Vertragsabschluss Wartung/Erhaltung, Erweiterung bzw Modernisierung des zentralen Videobeobachtungssystems in Wien (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(04663/2002-GGU; MA 22) Wiener Arten- und Lebensraumschutzprogramm - Netzwerk Natur; Sachkreditgenehmigung (einstimmig)

(04547/2002-GGU; MA 31) II. Wiener Hochquellenleitung; Wasserlieferungsübereinkommen mit der Marktgemeinde Altlengbach; Neufassung (einstimmig)

(04665/2002-GGU; MA 48) Verbringung und Behandlung von Baurestmassen 2002-2004; Vetragsgenehmigung - mehrjährig (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(04582/2002-GWS; MA 23) "Museen der Stadt Wien"; Gebrauchsüberlassung an die Anstalt öffentlichen Rechts "Museen der Stadt Wien" (einstimmig)

(04639/2002-GWS; MA 69) Baureifgestaltung der Liegenschaft EZ 4010, KatG Inzersdorf: Verkauf einer Teilfläche des Gstes 1557/16, in EZ 1693, KatG Inzersdorf, an die Toyota Frey Austria Gesellschaft m.b.H.;
Zweck: Einbeziehung in die Liegenschaft
Lage: 23, Richard-Strauss-Straße. (einstimmig)

(04668/2002-GWS; MA 69) Baureifgestaltung der Liegenschaften EZZ 308 und 1539, KatG Kagran: 1. Verkauf von Teilflächen der Gste 691/1 und 691/2, EZ 2243, sowie einer Teilfläche des Gstes 690/2, EZ 2278, alle KatG Kagran;
Zweck: Abtretung ins öffentliche Gut;
2. Verkauf von Teilflächen der Gste 691/2, EZ 2243, 690/2, EZ 2278, 743/93, EZ 3809, und 1281/2, ö G –EZ 2266, alle KatG Kagran;
Zweck: Einbeziehung in den Bauplatz;
3. Leistung einer Entschädigung gemäß § 58 der BO für Wien;
Zweck: Erfüllung der unentgeltlichen Abtretungsverpflichtung
Lage: 22, Pogrelzstraße-Steigenteschgasse. (einstimmig)

(04669/2002-GWS; MA 69) Verkauf des Grundstücks Nr 374/2 von der Liegenschaft EZ 661, KatG Heiligenstadt;
Zweck: Erwerb eines Eigengrunds
Lage: 19, Barawitzkagasse 2. (mehrstimmig)

(04670/2002-GWS; MA 69) Baureifgestaltung der Liegenschaften EZ 244, 805, 922, 1135, 1268, 1277, 1394, 1396, 1397, 1398, 1509, 1564, 1616 und 1620, alle KatG Oberlaa Land: 1. Verkauf einer Teilfläche des Gstes 2454/2, EZ 1416, einer Teilfläche des Gstes 772/4 und der Restfläche des Gstes 772/4, beide EZ 244, alle KatG Oberlaa Land;
Zweck: Einbeziehung in Bauplätze;
2. Verkauf einer Teilfläche des Gstes 772/4, EZ 244, KatG Oberlaa Land;
Zweck: Abtretung in das öffentliche Gut;
3. Entschädigung einer Teilfläche des Gstes 2392 und einer Teilfläche des Gstes 2454/2, beide EZ 1416, beide KatG Oberlaa Land;
Zweck: Entschädigung für Abtretung in das öffentliche Gut;
4. Kauf einer Teilfläche des Gstes 774, EZ 1509, einer Teilfläche des Gstes 767/1, EZ 1135, einer Teilfläche des Gstes 766/1, EZ 805, einer Teilfläche des Gstes 760, EZ 1268, der Restfläche des Gstes Nr 759/13, EZ 1398, einer Teilfläche des Gstes 786/1, EZ 922, einer Teilfläche des Gstes 796/1, EZ 1564, einer Teilfläche des Gstes 788/1, EZ 1394, sowie einer weiteren Teilfläche des Gstes 786/1, EZ 922, alle KatG Oberlaa Land;
Zweck: Erwerb von "Epk-ÖZ" gewidmeten Flächen
und von öffentlichen Verkehrsflächen;
5. Mehrleistungsentschädigung für eine Teilfläche des Gstes 759/13, EZ 1398, KatG Oberlaa Land;
Zweck: Mehrleistungsentschädigung für Abtretung in das öffentliche Gut
Lage: 10, Oberlaaer-Straße – Bahnlände. (mehrstimmig)

 

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