Stadtsenat

17. Wahlperiode

Sitzung vom 24. April 2002

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Bgm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die VBgm Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas
Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie MagDior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker.

Protokollführer: RegR Sven Kusta.

Die Ausschussanträge zu folgenden Geschäftsstücken werden mit Ausnahme von 01838/2002-MDALTG, 01839/2002-MDALTG, 01840/2002-MDALTG, 01841/2002-MDALTG, 01899/2002-MDALTG und 01412/2002-GGS dem Gemeinderat vorgelegt:

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(01629/2002-GIF; MA 1) Zulage für Physikatsärztinnen und Physikatsärzte, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Krankenhaushygienikerinnen und Krankenhaushygieniker (Hygienebeauftragte) (einstimmig)

(01642/2002-GIF; MA 1) Ausgleichszulagenregelung für Bedienstete der Schemata II, IV, II K und IV K bei Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten; Änderung (einstimmig)

(01838/2002-MDALTG; MA 1) Die Änderung der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994 laut dem beiliegenden Entwurf wird genehmigt. (einstimmig)

(01839/2002-MDALTG; MA 1) Die Änderung des Beschlusses des Stadtsenats vom 12. Dezember 2000, PrZ 841/00-M01, über die Einreihung der Bediensteten in die Dienstzulagengruppen für Chargenzulagen im Schema II K/IV K laut dem vorgelegten Entwurf wird genehmigt. (einstimmig)

(01840/2002-MDALTG; MA 1) Der Beschluss des Stadtsenats vom 28. Jänner 1997, PrZ 3/97-M01, ABl der Stadt Wien Nr 13/1997, wird wie folgt abgeändert:

Artikel I

1. Im Punkt 2 lit a wird der Ausdruck "im Voranschlag" durch den Ausdruck "in der Zielvereinbarung" ersetzt.

2. Punkt 3 entfällt.

Artikel II

Artikel I tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. (einstimmig)

(1841/2002-MDALTG; MA 1)

Artikel I

Der Beschluss des Stadtsenats vom 26. Februar 2002, PrZ 901/2002-MDALTG, wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt I wird im Punkt 4 vor dem Ausdruck "und UVS" der Ausdruck , "II KAV/IV KAV" eingefügt.

2. In der Beilage A-I/III/Allg wird

a) im Punkt 4 der Ausdruck "MA 3" durch den Ausdruck "MA 2" ersetzt, hat

b) im Punkt 13 die Wortfolge "und der Werkstätte 19, Grinzinger Straße 151" zu entfallen und wird

c) im Punkt 20 der Ausdruck "PH St Andrä/Traisen" durch den Ausdruck "GZ St Andrä/Traisen" ersetzt.

3. In der Beilage A-II/IV/Allg wird

a) im Punkt 3 der Ausdruck "MA 3" durch den Ausdruck "MA 2" ersetzt und hat

b) im Punkt 19 lit a Ziffer 3 und 4 der Ausdruck "Radiumtechniker" zu entfallen.

4. Punkt 5 der Beilage E-I/III/33 entfällt.

5. Beilage E-I/III/43 lautet:

"Magistratsabteilung 43

A) Zulagen für Gartenarbeiten

Eine Arbeitspartie besteht aus einem oder mehreren Bediensteten; daher ist der Prämiensatz bei mehreren Bediensteten entsprechend dem Anteil aufzuschlüsseln.

1.) Grabbetreuungsarbeiten

Die folgenden Prämien dürfen nur einmal monatlich (max für 7 Monate jährlich) verrechnet werden. Grabbetreuung für

a) Erdgräber

pro Grab und Arbeitspartie

Kz 937601

0,19 EUR

b) Urnengräber

pro Grab und Arbeitspartie

Kz 937701

0,18 EUR

LEISTUNGSENTGELT

2.) Pflanzendekorationen

Aufstellen und Abräumen in den Friedhöfen und der Feuerhalle

pro Dekoration und Arbeitspartie

Kz 939401

1,18 EUR

LEISTUNGSENTGELT

3.) Sonstige Gartenarbeiten

a) Heckenschnitt, dreiseitig und Beseitigung des Schnittguts, Entschädigung einer erbrachten Arbeitsleistung pro Laufmeter für Thujenhecken und Laubhecken (mit Elektroheckenschere)

pro lfm und Arbeitspartie

Kz 902301

0,11 EUR

LEISTUNGSENTGELT

b) für den Baumschnitt und das Abwerfen von Ästen von mindestens 7 m Höhe, wenn diese Arbeit nicht mehr von Leitern aus durchgeführt werden kann

je Arbeitsschicht und je Bediensteten

Kz 914702

4,86 EUR

GEFAHRENZULAGE

c) Entfernen von Bäumen und Sträuchern als Grabhindernisse (Abtragen, Zerschneiden und Verbringen des anfallenden Materials bis zur nächsten befahrbaren Straße)

je Arbeitstag und je Bediensteten

Kz 906901

7,28 EUR

GEFAHRENZULAGE

d) Arbeiten mit gesundheitsschädlichen Chemikalien

je Arbeitsstunde und je Bediensteten

Kz 914803

0,67 EUR

GEFAHRENZULAGE

e) Blumenbindearbeiten

für je 7,27 EUR (exkl 20 %) Verkaufswert der Gebinde und je Bediensteten

Kz 903001

0,25 EUR

LEISTUNGSENTGELT

f) für Mäharbeiten mit Motorrasenmähern und Motorsensen an Grünanlagen, Wegen, Böschungen und verwahrlosten Grabstellen

aa) mit Motorsense und -peitsche

pro Arbeitstag und je Bediensteten

Kz 906401

2,83 EUR

bb) mit Motorrasenmähern ab 45 cm Breite

für 100 m2 und Arbeitspartie

Kz 906501

0,23 EUR

LEISTUNGSENTGELT

B) Zulagen für Beerdigungsarbeiten

Eine Arbeitspartie besteht aus einem oder mehr Bediensteten, daher ist der Prozentsatz bei mehreren Bediensteten entsprechend dem Anteil aufzuschlüsseln.

1.) Händisch ein Grab für die Beerdigung der 1. Leiche (2,7 m) und weiterer gleichzeitig zu beerdigender Leichen vollständig öffnen. In der Leistung ist das Verlagern bzw Verziehen des Aushubmaterials, das Eingerüsten sowie das Sichern der Grube und allfällige Nebenarbeiten inbegriffen. Der Zugang zur Grabstelle muss so eben wie möglich angelegt werden.

a) bei normalen Verhältnissen

in 4 ½ Stunden

Kz 922601

21,47 EUR

b) bei erschwerten Verhältnissen

in 7 Stunden

Kz 922701

31,04 EUR

c) bei mittelschweren Verhältnissen

in 9 Stunden

Kz 922801

39,71 EUR

d) bei schwierigen Verhältnissen

in 12 ½ Stunden

Kz 922901

52,00 EUR

e) bei sehr schwierigen Verhältnissen

in 30 Stunden

Kz 920701

69,80 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE

50 % LEISTUNGSENTGELT

2.) Händisch ein bestehendes Grab für eine oder mehrere Leichenbeilegungen öffnen. In der Leistung ist das Verlagern bzw Verziehen des Aushubmaterials, das Eingerüsten sowie das Sichern der Grube und allfällige Nebenarbeiten inbegriffen. Der Zugang zur Grabstelle muss so eben wie möglich angelegt sein.

a) bei normalen Verhältnissen

1) für die Beerdigung der 2. Leiche und weiterer gleichzeitig zu beerdigender Leichen

in 3 ½ Stunden

Kz 923601

15,74 EUR

2) für die Beerdigung der 3. Leiche oder einer weiteren Leiche oder für eine Leichenzusammenlegung

in 2 Stunden

Kz 923701

9,12 EUR

b) bei erschwerten Verhältnissen

1) für die Beerdigung der 2. Leiche und weiterer gleichzeitig zu beerdigender Leichen

in 5 Stunden

Kz 923801

20,89 EUR

2) für die Beerdigung der 3. Leiche oder einer weiteren Leiche oder für eine Leichenzusammenlegung

in 3 Stunden

Kz 923901

13,46 EUR

c) bei schwierigen Verhältnissen

1) für die Beerdigung der 2. Leiche und weiterer gleichzeitig zu beerdigender Leichen

in 6 ½ Stunden

Kz 924101

26,77 EUR

2) für die Beerdigung der 3. Leiche oder einer weiteren Leiche oder für eine Leichenzusammenlegung

in 4 Stunden

Kz 924201

17,65 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE

50 % LEISTUNGSENTGELT

3.) Ein offenes Grab zuschütten. In der Leistung ist das Wegstellen des Beerdigungsapparats, das Aufrichten des Hügels, das Abgerüsten, das Entfernen überschüssigen Erdmaterials, das Auflegen der Kranz- und Blumenspenden und allfällige Nebenarbeiten inbegriffen;

a) bei normalen Verhältnissen

1) nach der Beerdigung der 1. oder 2. Leiche

in 1 ½ Stunden

Kz 924301

7,50 EUR

2) nach Beerdigung der 3. oder einer weiteren Leiche

in 1 Stunde

Kz 924401

4,27 EUR

b) bei erschwerten Verhältnissen

1) nach Beerdigung der 1. oder 2. Leiche

in 2 ½ Stunden

Kz 924501

11,25 EUR

2) nach Beerdigung der 3. oder einer weiteren Leiche

in 2 Stunden

Kz 924601

9,12 EUR

c) bei schwierigen Verhältnissen

1) nach Beerdigung der 1. oder 2. Leiche

in 3 Stunden

Kz 924701

13,46 EUR

2) nach Beerdigung der 3. oder einer weiteren Leiche

in 2 ½ Stunden

Kz 924801

11,25 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE

50 % LEISTUNGSENTGELT

Frostzulage

Bei gefrorenem Boden werden über Anweisung der Abteilungsleitung die Prämiensätze der Punkte 1 bis 3 um 25 vH erhöht.

Feuchtigkeitszuschlag

Bei stark durchfeuchtetem oder nassem Erdreich werden über Anweisung der Abteilungsleitung die Prämiensätze der Punkte 1 bis 3 um 10 % erhöht.

Ein Anspruch auf die Bezahlung der Prämien nach den Punkten 1 bis 3 besteht nur dann, wenn die prämierten Leistungen innerhalb des höchstzulässigen festgesetzten Zeitlimits erbracht werden.

4.) Maschinelles Öffnen einer Grabstelle

Für das maschinelle Öffnen einer Grabstelle mittels Erdbagger. In der Leistung ist das Verlagern bzw Verziehen des Aushubmaterials, das Eingerüsten sowie das Sichern der Grube und allfällige Nebenarbeiten mit und ohne Container inbegriffen. Der Zugang zur Grabstelle muss so eben wie möglich angelegt werden.

pro m3 und Arbeitspartie

Kz 927301

5,15 EUR

Für die Beerdigung der 1. Leiche

Länge 2,2 m x Breite 0,8 m x Höhe 2,7 m = 4,75 m3

Für die Beerdigung der 2. Leiche

Länge 2,2 m x Breite 0,8 m x Höhe 2,2 m = 3,87 m3

Für die Beerdigung der 3. Leiche

Länge 2,2 m x Breite 0,8 m x Höhe 1,8 m = 3,17 m3

Für die Beerdigung der 4. Leiche

Länge 2,2 m x Breite 0,8 m x Höhe 1,5 m = 2,64 m3

LEISTUNGSENTGELT

5.) Be- und Enterdigungszulage

Für das Herausnehmen einer Leiche oder einer Leiche in Plastikhülle oder des Rests einer Leiche aus einem Sarg und eventueller Umlegung in einen anderen Sarg und eventuelle Räumung bzw Tieferlegung einer Leiche, wobei bereits einmal in einem Sarg zusammengelegte Leichen als eine Leiche gelten (Basis für die Graböffnungsprämie ist die tiefste Exhumierungslage). Zuteilung von Helfern/innen erfolgt nach Schwierigkeitsgrad der zu erwartenden Arbeiten durch das zuständige Aufsichtsorgan.

pro Leiche und Arbeitspartie

Kz 929501

36,04 EUR

GEFAHRENZULAGE

C) Zulagen für Bedienstete der Städtischen Steinmetzwerkstätte

Eine Arbeitspartie besteht aus einem oder mehr Bediensteten, daher ist der Prämiensatz bei mehreren Bediensteten entsprechend dem Anteil aufzuschlüsseln.

1.) Schleifer und Steinmetze

I. Schwedischer Granit

Schleifen mit Wandschleifmaschine

pro m2

Kz 921401

53,10 EUR

II. Hartgestein (Granit, Syenit u ä )

a) Schleifen mit Wandschleifmaschine

pro m2

Kz 921901

41,48 EUR

b) schleifgerecht stocken

pro m2

Kz 927601

59,06 EUR

III. Marmor oder harte Kalksteine

schleifen oder polieren

pro m2

Kz 928301

16,03 EUR

IV. Weiche Kalksteine und Kunststeine

matt schleifen

pro m2

Kz 934901

7,50 EUR

V. Schleifen von allen Gesteinen unter Zuhilfenahme eines Schleifautomaten

pro m2

Kz 920001

26,25 EUR

LEISTUNGSENTGELT

2.) Graveure

Schriftenhauerprämie

Bei Verwendung einer Graviermaschine minus 20 %.

 

Kz 923001 , 1 E = 1 EUR

 

Buchstaben

 

35

25

20

10

1

Hartgestein am Friedhof - Nachschrift

Gold

15,26

10,90

8,72

4,36

0,44

Gefärbt

12,72

9,08

7,27

3,63

0,36

Natur

10,17

7,27

5,81

2,91

0,29

Weichgestein am Friedhof - Nachschrift

Gold

12,72

9,08

7,27

3,63

0,36

Gefärbt

10,17

7,27

5,81

2,91

0,29

Natur

7,63

5,45

4,36

2,18

0,22

Hartgestein in der Werkstätte - Nachschrift

Gold

12,72

9,08

7,27

3,63

0,36

Gefärbt

10,17

7,27

5,81

2,91

0,29

Natur

7,63

5,45

4,36

2,18

0,22

Weichgestein in der Werkstätte - Nachschrift

Gold

10,17

7,27

5,81

2,91

0,29

Gefärbt

7,63

5,45

4,36

2,18

0,22

Natur

5,09

3,63

2,91

1,45

0,15

Hartgestein am Friedhof Hartgestein in der Werkstätte

Vergolden pro Buchstabe 0,11 EUR Vergolden pro Buchstabe 0,07 EUR

Färben pro Buchstabe 0,07 EUR Färben pro Buchstabe 0,04 EUR

10 Buchstaben:

Gravieren der Jahreszahl (inklusive Bindestrich)

20 Buchstaben:

Gravieren von zwei Jahreszahlen (inkl Bindestrich), oder eines Datums in Ziffern (Tag, Monat und Jahr)

25 Buchstaben:

Gravieren eines Vornamens samt Jahreszahl (Franz 1890 - 1980), oder

eines Familiennamens, oder

eines Datums in Zahlen mit vorgesetztem "gest." oder

eines Datums mit ausgeschriebenem Monat

35 Buchstaben:

Wenn vorstehende Pauschalsätze nicht zur Anwendung kommen (z B Familien oder Vorname mit Geburts- und Sterbedaten, oder Vorname 1.1.1980 - 1.1.1980 usw)

 

Kz 923001 , 1 E = 1 EUR

3.) Steinsäge und Steinfräse

Bedienstete, die an der Steinsäge und an der Steinfräse arbeiten, erhalten wegen überdurchschnittlicher besonderer Beschmutzung und erschwerter Arbeitsbedingungen

pro Arbeitsstunde

Kz 923101,

1 E = 1 EUR

1,11 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE (Kz 9231, 1 E = 1 EUR)

50 % SCHMUTZZULAGE (Kz 9263, 1 E = 1 EUR)

4.) Aufstellen und Abtragen

 

Kz 934601, 1 E = 1 m3

Für das Aufstellen und Abtragen von Steinmaterial pro Arbeitspartie

pro Arbeitspartie und m3

18,82 EUR

LEISTUNGSENTGELT

5.) Grüfte öffnen und schließen

Für das Öffnen und Schließen von Grüften und gruftartigen Gräbern inklusive der Nebenarbeiten wird eine Erschwerniszulage von

pro Bediensteten und Gruftdeckel

Kz 9306021

1,11 EUR

gewährt

ERSCHWERNISZULAGE

6.) Arbeiten außerhalb der Werkstätte

Für Steinmetzmontage- und Restaurierungsarbeiten (Montage von Vasen, Laternen, Figuren und Verschmieren der Einfassungsteile)

pro Arbeitsstunde

Kz 923401

1,55 EUR

63 % LEISTUNGSENTGELT (Kz 9234)

37 % SCHMUTZZULAGE (Kz 9235)

D) Sonstige Zulagen

Eine Arbeitspartie besteht aus einem oder mehr Bediensteten, daher ist der Prämiensatz bei mehreren Bediensteten entsprechend dem Anteil aufzuschlüsseln.

1.) Zulage

für Lenker von Mehrzweckmaschinen- und Mehrzweckfahrzeugen (Traktoren, Staplern, Fräsen, Erddämpfer u. dgl)

je Arbeitsstunde

Kz 912203

0,56 EUR

ERSCHWERNISZULAGE

2.) Prämie

für die Steinpartie für das Abtragen von Steinmaterial und Lagerung auf der Deponie

pro Arbeitspartie und m3

Kz 921101

9,48 EUR

ERSCHWERNISZULAGE

3.) Gefahrenzulage

für Arbeiten in Kabel-Aufzügen und ähnlichen Schächten sowie für Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen

je Bediensteten, je Arbeitsstunde

Kz 977304

0,56 EUR

4.) Montagezulage

für die Bediensteten der Betriebswerkstätte für Arbeiten außerhalb der Werkstätten

a) von 5 ½ bis 7 ½ Stunden

je Bediensteten, je Arbeitstag

Kz 910903

2,28 EUR

b) über 7 ½ Stunden

je Bediensteten, je Arbeitstag

Kz 911903

4,19 EUR

TAGESGELD

5.) Schmutzzulage

für Reparaturen von Beerdigungstreppen und Leichenversenkungsapparaten sowie der WC-Anlagen und für autogene Schweißarbeiten

je Bediensteten, je Arbeitsstunde

Kz 911902

0,56 EUR

6.) Zulage

für das Ladepersonal von offenen Lastwagen mit Müll, Straßenkehricht, Streumaterial (Schlacke, Streusand, überschüssiges Erdmaterial, verdorrte Kränze und Buketts)

je Bediensteten, je Arbeitsstunde

Kz 923301

0,56 EUR

50 % ERSCHWERNISZULAGE (Kz 9233)

50 % SCHMUTZZULAGE (Kz 9264)

7.) Zulage für Lenker von Kehrzügen und Schneepflügen

je Arbeitsstunde

Kz 912302

0,85 EUR

LEISTUNGSENTGELT

8.) Zulage für Fahrer der Schneefräse und Schneeschleuder

je Arbeitsstunde

Kz 934301

1,66 EUR

LEISTUNGSENTGELT

9.) Entschädigung

für fallweise als Lenker herangezogene Bedienstete

je Arbeitsstunde

Kz 930101

0,69 EUR

LEISTUNGSENTGELT

10.) Entschädigung

für den Wohnungsbereitschaftsdienst eines Bediensteten der Betriebswerkstätte

a) an Werktagen

je Stunde

Kz 904907

1,02 EUR

b) an Sonn- und Feiertagen

je Stunde

Kz 905007

1,73 EUR

Bei Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden."

6. In der Beilage E-I/III/48 wird

a) im Punkt 1 die Wortfolge "auch den in der Müllgefäßreparaturwerkstätte" durch die Wortfolge "den in der Behälter-Reparatur- und -waschanlage" ersetzt,

b) im Punkt 2

aa) der Ausdruck "und für Lenker" durch den Ausdruck ", für Lenker" ersetzt und

bb) die Wortfolge "sowie für Lenker von Sicherungsfahrzeugen," angefügt, hat

c) der Punkt 3 wie folgt zu lauten:

"3.) Entschädigung

für jeden Belader eines Müll- oder Altstoffsammelfahrzeugs (Zug), für das Heraustragen bzw Herausführen, Entleeren und Rückstellen der Gefäße als Abgeltung der damit verbundenen Mehrdienstleistungen, der besonderen Erschwernis und Leistungen.

Sie beträgt für jeden Belader

a) eines 5-Mann-Zugs der Müllabfuhr für 120 l bzw 240 l-Gefäße bei einer Gesamttagesleistung von durchschnittlich 700 Gefäßen,

eines 2-Mann-Zugs der Müllabfuhr für 120 l bzw 240 l-Gefäße bei einer Gesamttagesleistung von durchschnittlich 660 Gefäßen,

eines Zugs der Altstoffsammlung

je Arbeitstag

Kz 937101

48,32 EUR

35 % ERSCHWERNISZULAGE

55 % LEISTUNGSENTGELT

10 % ÜBERSTUNDENENTGELT

b) eines 2-Mann-Containerzugs der Müllabfuhr für 770 l bzw 1100 l-Gefäße bei einer Gesamttagesleistung von durchschnittlich 180 Gefäßen,

eines 2-Mann-Containerzugs der Müllabfuhr mit 2,2 m³ bzw 4,4 m³-Gefäßen bei einer Gesamttagesleistung von durchschnittlich 140 Gefäßen und

bei Sondereinsätzen (z B Christbaumsammlung, Donauinselfest)

je Arbeitstag

Kz 936101

45,45 EUR

35 % ERSCHWERNISZULAGE

55 % LEISTUNGSENTGELT

10 % ÜBERSTUNDENENTGELT

c) eines Tauschzugs (Besetzung 4 Mann) bzw des Einzeltauschzugs und Einzelnachstellzugs (Besetzung 3 Mann)

je Arbeitstag

Kz 936301

30,97 EUR

20 % ERSCHWERNISZULAGE

30 % LEISTUNGSENTGELT

50 % ÜBERSTUNDENENTGELT

Der Bezug einer dieser Entschädigungen schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A-I/III/Allg, Pkt 19 aus.", wird

d) im Punkt 4

aa) in lit a die Wortfolge "eines 5-Mann-Zugs, wenn die Leistung von 4 Mann erbracht wird, bei Ausfall des 5. Mannes" durch die Wortfolge "eines Zugs bei Ausfall eines Bediensteten" und

bb) in lit b die Wortfolge "für Müllaufseher (Oberaufseher der Müllabfuhr), die einen auf Urlaub oder im Krankenstand befindlichen Müllaufseher (Oberaufseher der Müllabfuhr) vertreten" durch die Wortfolge "für die Übernahme von Mehrleistungen auf Grund der Vertretung eines abwesenden Oberaufsehers der Müllabfuhr,"

e) im Punkt 5

aa) die Wortfolge "bzw Einzeltauschzugs und Einzelnachstellzugs" durch die Wortfolge "und für die Lenkung und Bedienung des Brückeninspektionsfahrzeugs 'SKY-LIFT'" ersetzt, hat

bb) der Satz "Diese Zulage gebührt auch den zur Bedienung des Brückeninspektionsfahrzeugs 'SKY-LIFT' und den bei der Abschleppung ungesetzlich abgestellter Autobusse eingesetzten Lenkern" und

cc) die Wortfolge "sowie der Zulage gemäß Beilage E-I/III/48, Punkt 7" zu entfallen, wird

f) im Punkt 6 die Wortfolge "für Arbeiter auf Planierungen und der Abfallbehandlungsanlage, sowie für zwei Arbeiter der Müllverbrennungsanlage Flötzersteig" durch die Wortfolge "für Bedienstete auf Planierungen, in den Abfallbehandlungsanlagen, Kompostwerken sowie für einen Arbeiter in der Müllverbrennungsanlage Flötzersteig (ausgenommen Portiere)" ersetzt, hat

g) der Punkt 7 wie folgt zu lauten:

"7.) Zulage

a) für Lenker von Lastkraftwagen, die bei der Abschleppung von Fahrzeugen eingesetzt werden, für Lenker von Wasserlaufreinigern, Straßenwaschmaschinen, Lastkraftwagen mit Ladekran, Multilift-Fahrzeugen, von Autobussen, mit denen behinderte Kinder befördert werden, sowie für Lenker von Sprengregnern bei Bewässerungsarbeiten für die MA 42 und für Lenker von Fahrzeugen, die bei Trinkwassereinsätzen mit Pumpe für die MA 31 eingesetzt werden,

b) für Mitfahrer, die bei der Abschleppung von Fahrzeugen oder bei der Wasserlaufreinigung eingesetzt werden,

c) für Lenker von Büchereiautobussen und des fahrbaren Bildschirmzugs für höchstens drei Stunden je Arbeitstag

je Arbeitstag

Kz 927801

3,90 EUR

25 % SCHMUTZZULAGE (Kz 9278)

75 % LEISTUNGSENTGELT (Kz 9173)

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Zulagen gemäß Beilage A-I/III/Allg Pkt 10 und 19 und der Zulagen gemäß Beilage E-I/III/48, Pkt 8 und 15 aus."

h) im Punkt 9 der Ausdruck "Straßenaufseher und Müllaufseher" sowie die beiden Klammern zu entfallen haben

i) im Punkt 10

aa) in lit a der Ausdruck "Straßenaufseher" und die beiden Klammern und

bb) in lit b der Ausdruck "Müllaufseher" und die beiden Klammern zu entfallen haben

j) der Punkt 13 wie folgt zu lauten:

"13.) Schmutzzulage

a) für Bedienstete im Magazin des Dienstkraftwagenbetriebs

je Arbeitstag

Kz 932201

1,05 EUR

b) für die Professionisten und Hilfsarbeiter der Behälter-Reparatur- und -waschanlage, des Dienstkraftwagenbetriebs, des 48er-Bazars und für die Professionisten des Baureferats, wenn sie Reparaturarbeiten in öffentlichen Bedürfnisanstalten, besonders verschmutzen Werkstätten- und Garagenhallen durchführen,

je Arbeitstag

Kz 932301

2,17 EUR"

wird

k) im Punkt 16 der Ausdruck "Müllgefäßreparaturwerkstätte" durch den Ausdruck "Behälter-Reparatur- und -waschanlage" und der Ausdruck "je Arbeitsschicht" durch den Ausdruck "je Arbeitstag" ersetzt, haben

l) im Punkt 18 der Ausdruck "und Papierkorbsammlern" und

m) im Punkt 19 der Ausdruck "Müllaufseher" und die beiden Klammern zu entfallen, und wird

n) im Punkt 21

aa) der Ausdruck "Holzzerkleinerungsanlage" durch den Ausdruck "Sortieranlage für Haus- und Sperrmüll",

bb) der Ausdruck "Bahnverladung von Altglas" durch den Ausdruck "Bahnverladung von Müll- und Altstoffen",

cc) der Ausdruck "Containerpresse" durch den Ausdruck "Container- und Ballenpressen",

dd) der Ausdruck "Kältemittelabsaugung" durch den Ausdruck "Kühlgerätebehandlung und Bildschirmauftrennung",

ee) der Ausdruck "Handlese-Sortierstation der Kompostieranlage Lobau" durch den Ausdruck "Kompostieranlagen Lobau und Schafflerhof",

ff) der Ausdruck "Raupenfahrer" durch den Ausdruck "Baumaschinenfahrer",

gg) der Ausdruck "Kübelwäscherei" durch den Ausdruck "Behälter-Reparatur- und -waschanlage" und

hh) der Ausdruck "des Recyclinghofs" durch den Ausdruck "des 48er-Bazars" ersetzt.

7. In der Beilage E-I/III/KAV haben

a) im Punkt 3 lit a

aa) der Ausdruck "Hausarbeiter an Wasserbettstationen",

bb) vor dem Ausdruck "(Spezial)facharbeiter" der Ausdruck "drei" und

cc) die Wortfolge "für einen Schwimmlehrer an der Universitätsklinik für Psychiatrie im AKH" zu entfallen, wird

b) im Punkt 3 lit a der Ausdruck "138,86 EUR" durch den Ausdruck "139,00 EUR" ersetzt, wird

c) im Punkt 4 der Ausdruck "PH Ybbs/Donau" durch den Ausdruck "GZ Ybbs/Donau",

d) im Punkt 10 der Ausdruck "des Pflegeheims St Andrä" durch den Ausdruck "des Geriatriezentrums St Andrä",

e) im Punkt 12

aa) der Ausdruck "Glasgefäßen" durch den Ausdruck "Gefäßen",

bb) die Wortfolge "der med. techn. Werkstätte des Dezernats Medizintechnik" durch die Wortfolge "der med. techn. Werkstätten der Abteilung Medizintechnik",

cc) der Ausdruck "Rosshaarmatratzen" durch den Ausdruck "Matratzen" ersetzt und haben

dd) die Wortfolge "der maschinellen Reinigung von Rosshaar" sowie die Ausdrücke "und Innenanstrich" und "autogene" zu entfallen, hat

f) der Punkt 18 wie folgt zu lauten:

"18.) Entschädigung

Für die von der Generaldirektion des Krankenanstaltenverbunds im konkreten Fall angeordneten oder genehmigten Wohnungsbereitschaftsdienste

a) an Werktagen, je Stunde

Kz 904908

1,02 EUR

b) an Sonn- und Feiertagen, je Stunde

Kz 905008

1,73 EUR

Bei Heranziehung zur Arbeitsleistung gelten die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.", wird

g) im Punkt 19

aa) die Wortfolge "den Wäschereien und im Außendienst in den Anstalten" durch den Ausdruck "der SWR" ersetzt und hat

bb) die Wortfolge "soweit sie auch Schmutzwäsche manipulieren" zu entfallen, hat

h) der Punkt 31 wie folgt zu lauten:

"31.) Zulage

für Bedienstete des AKH, die mit Müllentsorgungsaufgaben betraut sind, die den Arbeiten der Beladern eines Müllsammelfahrzeugs der MA 48 entsprechen

je Arbeitstag

Kz 931001

20,52 EUR

20 % GEFAHRENZULAGE

40 % ERSCHWERNISZULAGE (Kz 9310)

40 % SCHMUTZZULAGE (Kz 9312)"

, entfallen

i) im Punkt 32 die Wortfolge "im Bereich des SMZ-Ost" und

j) im Punkt 33 die Wortfolge "der Abteilungen KAV-EMB, IGV und Wienkom und einen Bediensteten".

8. In der Beilage E-II/IV/MD-KS wird nach dem Ausdruck "der MD-Krisenmanagement und Sofortmaßnahmen" die Wortfolge "und für die MitarbeiterInnen der Akutbetreuung Wien" angefügt.

9. In der Beilage E-II/IV/6 wird

a) vor dem Ausdruck "Gefahrenzulage" die Bezeichnung "1.)" eingefügt und

b) folgender Punkt 2 angefügt:

"2.) Zulage

für MitarbeiterInnen, die prozessermächtigt sind, als Abgeltung des qualitativen und quantitativen Mehraufwands

je Prozesstag

Kz 928701

11,00 EUR

LEISTUNGSENTGELT"

10. In der Beilage E-II/IV/15 wird im Punkt 1 lit b nach dem Ausdruck "die (Ersten)Desinfektionsgehilfen" der Ausdruck ", für die AmtsärztInnen der Bezirksgesundheitsämter" eingefügt.

11. In der Beilage E-II/IV/48 hat

a) der Punkt 5 zu entfallen, erhalten

b) die Punkte 6 und 7 die Bezeichnung 5 und 6, hat

c) unter Zugrundelegung der nach lit b vorzunehmenden Neunummerierung der Punkt 5 wie folgt zu lauten:

"5.) Zulage

für Chemiker und Chemie-Werkmeister der Abfallbehandlungsanlage und für den Leiter der Eingangskontrolle der Deponie Rautenweg bzw bei dessen Abwesenheit für den Stellvertreter

pro Arbeitstag

Kz 931001

20,52 EUR

20 % GEFAHRENZULAGE

40 % ERSCHWERNISZULAGE (Kz 9310)

40 % SCHMUTZZULAGE (Kz 9312)

Der Bezug dieser Zulage schließt den Bezug der Kontrollzulage gemäß Punkt 1 aus." und wird

d) unter Zugrundelegung der nach lit b vorzunehmenden Neunummerierung im Punkt 6 der Ausdruck "des Recyclinghofs" durch den Ausdruck "des 48er-Bazars" ersetzt.

12. In der Beilage E-II/IV/68 wird im Punkt 8 der Betrag "8,93 EUR" durch den Betrag "8,99 EUR" ersetzt.

13. In der Beilage E-II/IV/KAV wird

a) im Punkt 8 lit b der Ausdruck "des Hormonlaboratoriums" durch den Ausdruck "des Instituts für Hormonanalythik" und

b) die Wortfolge "und des Wilhelminenspitals, 1. chirurgischer und unfallchirurgischer OP-Bereich und der Orthopädischen Abteilung des SMZ Baumgartner-Höhe - Otto Wagner-Spital mit PZ" durch die Wortfolge ", des Wilhelminenspitals, 1. chirurgischer und unfallchirurgischer OP-Bereich, der Orthopädischen Abteilung des SMZ Baumgartner Höhe - Otto Wagner-Spital mit PZ, der Orthopädischen und Unfallchirurgischen Abteilung des SMZ-Ost Krankenhauses und im Orthopädischen Fachbereich im AKH" ersetzt und hat

c) im Punkt 9

aa) lit d zu entfallen, erhält

bb) lit e die Bezeichnung lit d und ist

cc) in lit c nach dem Ausdruck "der Abteilung für Kinder und Jugendheilkunde – Kinderklinik Glanzing - des Wihelminenspitals" die Wortfolge "für die Bediensteten der internen Lungenabteilungen und der lungenchirurgischen Station des SMZ Baumgartner Höhe - Otto Wagner-Spital mit PZ sowie die auf Infektions-(Tbc-)Abteilungen der anderen Anstalten tätigen Aufnahme – und Kanzleibeamten" anzufügen, und wird

dd) in lit c der Ausdruck "Kz 833502" durch den Ausdruck "Kz 833501" ersetzt, wird

d) im Punkt 10 lit c nach dem Ausdruck "NKH Rosenhügel" die Wortfolge "für Sozialarbeiter/innen an der Univ Klinik für Psychiatrie des Allgemeinen Krankenhauses," eingefügt,

e) im Punkt 10 lit f der Ausdruck "PH Ybbs/Donau" durch den Ausdruck "GZ Ybbs/Donau" ersetzt, haben

f) im Punkt 12 der Ausdruck "a)" und lit b, sowie

g) im Punkt 14 der Ausdruck "und Sozialarbeitsassistentinnen" zu entfallen, wird

h) im Punkt 25 der Ausdruck "FPH Ybbs/Donau" durch den Ausdruck "Sozialtherapeutisches Zentrum Ybbs/Donau",

i) im Punkt 30 der Ausdruck "FPH Ybbs/Donau" durch den Ausdruck "Sozialtherapeutisches Zentrum Ybbs/Donau" ersetzt, hat

j) im Punkt 38 die Wortfolge "im Bereich des SMZ-Ost und im AKH durchführen" zu entfallen und wird

k) im Punkt 41 der Betrag "8,93 EUR" durch den Betrag "8,99 EUR" ersetzt.

14. In der Beilage K wird folgender Punkt 6 angefügt:

"6.) Für Bedienstete der Schemata II KAV und IV KAV

a) bei Abgeltung gemäß § 26 Abs 6 Z 2 DO 1994 oder § 11 Abs 6 Z 2 VBO 1995

Normalstundensatz: 1/173 des Gehalts

Überstundensatz für jede Überstunde an Normalstundensatz zuzüglich

Werktagen von 06:00 bis 22:00 Uhr 50 % Überstundenzuschlag

Überstundensatz für jede sonstige Überstunde: Normalstundensatz zuzüglich

100 % Sonntags-, Feiertags- und

Nachtzuschlag

Bei gleichzeitigem Anspruch auf die Feiertagsablöse Normalstundensatz zuzüglich

gemäß Beilage A-II/IV/Allg, Punkt 8, beträgt der 50 % Feiertagszuschlag

Überstundensatz für jede Tagüberstunde an Feiertagen:

b) Bei Abgeltung gemäß § 26 Abs 6 Z 3 DO 1994 oder § 11 Abs 6 Z 3 VBO 1995 gebührt nur der Überstundenzuschlag bzw der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlag."

Artikel II

Es treten in Kraft:

1. Art. I Z 1 und 14 mit 1. Oktober 2001,

2. Art. I Z 5 bis 7 lit a und c bis j, 8, 11 und 13 lit a, c und e bis i mit 1. Mai 2002,

3. Art. I Z 2 bis 4, 7 lit b, 9, 10, 12 und 13 lit b, d, j und k mit 1. Jänner 2002. (einstimmig)

(01586/2002-GIF; MA 57) Inbetriebnahme des 4. Frauenhauses in Wien; sachliche Genehmigung; 1 038 562 EUR (einstimmig)

Berichterstatter: VBgm Dr Sepp Rieder

(00864/2002-GFW; MA 5) 1. periodischer Bericht aus 2002 über genehmigte Überschreitungen (einstimmig)

(01596/2002-GFW; MA 5) Beteiligung Wiens am Knet-Programm AAR - Kompetenznetzwerk; "Austrian Aeronautic Research"; Verringerung der Förderungsquote; Sachgenehmigung (einstimmig)

(01749/2002-GFW; MA 5) Erhöhung eines zinsenfreien Darlehens für die CTF Finanzierungsberatungs & Betreiber GmbH um 837 116,49 EUR auf 4 671 035,44 EUR; sachliche Genehmigung (mehrstimmig)

(01766/2002-GFW; MA 5) Gewährung eines zinsenfreien Darlehens von rund 12 240 000 EUR an die Firma STPM Städtische Parkraummanagement GmbH zur Finanzierung der Errichtung der Park & Ride Anlage Leopoldau (mehrstimmig)

(01782/2002-GFW; MA 5) Subventionen; I) 4. GR-Subventionsliste 2002; II) Sonnblick Verein (einstimmig mit Ausnahme der Wiener Landwirtschaftskammer)

(01783/2002-GFW; MA 5) Förderaktion "ZAK 2/20" für Kleinbetriebe im Ziel 2-Gebiet Wien (einstimmig)

(01787/2002-GFW; MA 5) Verein "Fahrradclub Vienna Bike"; Subvention (einstimmig)

(01318/2002-GFW; MD-AB) Bulgarien "CARE Österreich"; Voranschlag 2002; Subvention (einstimmig)

Berichterstatterin: VBgmin Grete Laska

(01347/2002-GJS; MA 11 A) Kindertagesheime; Neuregelung der Elternbeiträge ab 1. September 2002 (mehrstimmig)

(01452/2002-GJS; MA 12) Errichtung des Sozialzentrums für den 3. und 11. Bezirk in 3, Schlachthausgasse 41a; Sachkreditgenehmigung (mehrstimmig)

(01295/2002-GJS; MA 13) Verein zur Förderung junger Theatertalente "Vienna Musical School"; Subvention 2002 (einstimmig)

(01373/2002-GJS; MA 13) Internationales Institut für Jugendliteratur und Leseforschung - Aktion "Lesen im Park"; Subvention 2002 (einstimmig)

(01447/2002-GJS; MA 13) Rudolf Steiner-Schulverein Pötzleinsdorf; Subvention 2002 (einstimmig)

(01449/2002-GJS; MA 13) "Freie Waldorf-Schule Wien-West" des Rudolf Steiner Vereins 1993; Subvention 2002 (einstimmig)

(01450/2002-GJS; MA 13) "Public Art Projects"; Subvention 2002 (einstimmig)

(01451/2002-GJS; MA 13) Rudolf Steiner-Schulverein Wien-Mauer; Subvention 2002 (einstimmig)

(01496/2002-GJS; MA 13) Verein wienXtra; JungbürgerInnen-Veranstaltungen 2002; Subvention (mehrstimmig)

(01501/2002-GJS; MA 13) Förderung des Vereins "Public Netbase/tO/Institut für neue Kulturtechnologien"; Voranschlag 2002 (mehrstimmig)

(01280/2002-GJS; MA 44) Städtische Bäder; Tarifänderung (mehrstimmig)

(01456/2002-GJS; MA 51) Sportförderung der Stadt Wien 2002; Subvention – 182 000 EUR; diverse Vereine, Nachwuchssportförderung (einstimmig)

(01475/2002-GJS; MA 51) Neuregelung der Benützungsentgelte und der Bestandszinse für Sportanlagen (mehrstimmig)

(01529/2002-GJS; MA 51) Sportförderung der Stadt Wien 2002, Subvention 44 084 EUR; Wiener Fußball-Verband, Cottage Engelmann Verein, Schwimmclub Austria Wien, ASVÖ-LV Wien; Antrag VI/02 (einstimmig)

(01536/2002-GJS; MA 51) Wiener Fußballverband; Sportförderung der Stadt Wien 2002; Subvention; Antrag VIII/02 (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

(01416/2002-GKU; MA 7) Gesellschaft bildender Künstler Österreichs; Künstlerhaus; Jahressubvention für Veranstaltungen, Betrieb und Personal; 363 000 EUR (einstimmig)

(01420/2002-GKU; MA 7) Kunstverein Wien; Umwidmung; Subvention 2002; 26 275,83 EUR (einstimmig)

(01421/2002-GKU; MA 7) Fritz Kreisler Gesellschaft; Subvention 2002; 9 000 EUR (einstimmig)

(01422/2002-GKU; MA 7) Verein Freunde des Wiener Kammerorchesters; Subvention 2002; 58 100 EUR (einstimmig)

(01423/2002-GKU; MA 7) Klangforum Wien; Teilentschuldung; Subvention 2002; 73 000 EUR (mehrstimmig)

(01424/2002-GKU; MA 7) St Balbach Art Produktion; Filmarchiv Austria; After image productions; Sommerkino 2002; Subvention 2002; 159 000 EUR (einstimmig)

(01425/2002-GKU; MA 7) Jewish Welcome Service Vienna; Subvention 2002; 50 870,98 EUR (einstimmig)

(01426/2002-GKU; MA 7) Österreichische Akademie der Wissenschaften; Subvention 2002; 96 981 EUR (einstimmig)

(01427/2002-GKU; MA 7) Fonds der Stadt Wien für innovative interdisziplinäre Krebsforschung; Dotation 2002; 109 009,25 EUR (einstimmig)

(01428/2002-GKU; MA 7) Arthur Schnitzler-Gesellschaft; Subvention 2002; 27 615,68 EUR (einstimmig)

(01429/2002-GKU; MA 7) Österreichische Gesellschaft für Zeitgeschichte; Subvention 2002; 20 000 EUR (mehrstimmig)

(01432/2002-GKU; MA 7) Voranschlag 2002; Förderung jüngerer hoch qualifizierter Wissenschafterinnen und Wissenschafter durch die Vergabe von Forschungsstipendien für die Durchführung Wien-bezogener Forschungen; Subvention 2002; 47 800 EUR (einstimmig)

(01464/2002-GKU; MA 7) Mesopotamien Kultur- und Sportverein; Subvention 2002; 20 000 EUR (einstimmig)

(01465/2002-GKU; MA 7) Burgenländisch-Kroatisches Zentrum; Subvention 2002; 22 000 EUR (einstimmig)

(01467/2002-GKU; MA 7) Wiener-Krakauer-Kultur-Gesellschaft; Subvention 2002; 20 000 EUR (einstimmig)

(01469/2002-GKU; MA 7) Jehuda Halevi Zentrum; Subvention 2002; 14 000 EUR (einstimmig)

(01471/2002-GKU; MA 7) Verein W.ORT (vormals Verein Vita); Subvention - mehrjährig; Jahressubvention 2002 - 2004; insgesamt 436 032 EUR (davon 370 632 EUR schon genehmigt); weitere Subventionen 2002; 21 800 EUR (einstimmig)

(01474/2002-GKU; MA 7) Beauftragung des Magistrats hinsichtlich der Vorbereitungsarbeiten zur Gründung der Theaterhaus für Kinder GmbH (mehrstimmig)

(01526/2002-GKU; MA 7) Verschiedene Vereinigungen; Subvention 2002; 1) Genehmigung der Umwidmung eines Betrags von 300 000 EUR aus der Subvention für Bau- und Investitionskosten; 2) Zusatzsubvention für Theaterförderungen und Projekte; 300 000 EUR (mehrstimmig)

(01527/2002-GKU; MA 7) Gesellschaft für Musiktheater; Subvention 2002; 44 252 EUR (einstimmig)

(01528/2002-GKU; MA 7) Triton - Verein für Kultur und Wissenschaft; Ausstellung "Museum, mobil. Eine alltägliche Enzyklopädie"; Subvention 2002; 58 000 EUR (einstimmig)

(01530/2002-GKU; MA 7) Jüdisches Institut für Erwachsenenbildung; Subvention 2002; Jiddische Theaterwoche 2002; 24 000 EUR (einstimmig)

(01585/2002-GKU; MA 7) IG Freie Theaterarbeit; Jahressubvention 2002; 50 800 EUR (mehrstimmig)

(01626/2002-GKU; MA 7) Verein "I.G. Galerien für zeitgenössische Kunst" Projekt "for sale"; Subvention 2002; 13 000 EUR (einstimmig)

(01899/2002-MDALTG; GKU) Gemäß § 5 Abs 4 und § 6 Abs 2 der Satzung des "Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Wirtschaftsuniversität Wien" werden Dir Mag Brigitte Ederer, Mag Waltraud Langer, Prof Dr Herbert Matis, Aufsichtsratsvorsitzender Dkfm Dr Siegfried Sellitsch, Dkfm Dr Horst Breitenstein, Prof Dr Christian Nowotny, Prof Mag Dr Gabriel Obermann und Prof Dr Barbara Sporn zu Mitgliedern des Kuratoriums bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(01412/2002-GGS; MA 15) Für die Bezahlung von Nebentätigkeiten im Zuge von eigens veranstalteten Vorträgen bzw Schulungen wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2002 auf Ansatz 1/5001 unter der neu zu eröffnenden Post 564, Vergütungen für Nebentätigkeit, zu verrechnen und in Minderausgaben auf Ansatz 5001, Gesundheitswesen, Post 569, Sonstige Nebengebühren, mit 4 000 EUR zu decken ist. (einstimmig)

Berichterstatterin: VBgmin Grete Laska

(01380/2002-GSV; MA 14) Firma Fabasoft AT Software GmbH und Co KG ; Genehmigung eines Wartungsvertrags (einstimmig)

(01651/2002-GSV; MA 18) JORDES+ (Interreg III A); Regional Consulting Ziviltechniker Gesellschaft mbH.; Subvention - mehrjährig (einstimmig)

(00556/2002-GSV; MA 21A) Plan Nr 7202
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Alserbachstraße, Julius-Tandler-Platz, Porzellangasse, Jörg-Mauthe-Platz, Berggasse, Währinger Straße, Boltzmanngasse, Linienzug a-b, Pasteurgasse, Strudlhofgasse und Liechtensteinstraße im 9. Bezirk, KatG Alsergrund sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs 1 und Festsetzung einer Wohnzone gemäß § 7a Abs 1 der Bauordnung für Wien für Teile dieses Gebiets (mehrstimmig)

(01470/2002-GSV; MA 21A) Plan Nr 6778
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Theresianumgasse, Prinz-Eugen-Straße (Bezirksgrenze), Weyringergasse und Favoritenstraße im 4. Bezirk, KatG Wieden sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 (1) der Bauordnung für Wien für Teilbereiche des Plangebiets und Festsetzung einer Wohnzone gemäß § 7a (1) der Bauordnung für Wien für Teilbereiche des Plangebiets (mehrstimmig)

(01485/2002-GSV; MA 21A) Plan Nr 7383
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Höhenstraße, Linienzug a-b (nördliche Stadtgrenze) und Linienzug b-c-d-e-f-g-h-i-a im 19. Bezirk, KatG Kahlenbergerdorf sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs 1 der Bauordnung für Wien für einen Teil dieses Gebiets (einstimmig)

(01568/2002-GSV; MA 21A) Plan Nr 7395
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Heiligenstädter Brücke, Brigittenauer Lände, Dietmayrgasse, Spielmanngasse, Lorenz-Müller-Gasse, Linienzug a-c (Nordwestbahn), Stromstraße, Jägerstraße, Pappenheimgasse, Burghardtgasse, Spaungasse, Klosterneuburger Straße, Linienzug
d-g und Donaukanal (Bezirksgrenze zum 9. und 19. Bezirk) im 20. Bezirk, KatG Brigittenau (mehrstimmig)

(01611/2002-GSV; MA 21A) Plan Nr 7475
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Ausstellungsstraße, Vorgartenstraße, Trabrennstraße, Südportalstraße, Messestraße, Linienzug 1-3, Perspektivstraße, Zufahrtsstraße und Präuscherplatz im 2. Bezirk, KatG Leopoldstadt (mehrstimmig)

(01664/2002-GSV; MA 21A) Plan Nr 7145
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Pilgramgasse, Margaretenplatz, Margaretenstraße, Zentagasse, Viktor-Christ-Gasse, Bacherplatz, Arbeitergasse, Reinprechtsdorfer Straße, Reinprechtsdorfer Brücke, Wienfluss (Bezirksgrenze) im 5. Bezirk, KatG Margarethen sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 (1) der Bauordnung für Wien für Teilbereiche des Plangebiets und Festsetzung einer Wohnzone gemäß § 7a (1) der Bauordnung für Wien für Teilbereiche des Plangebiets (mehrstimmig)

(01667/2002-GSV; MA 21A) Hochhäuser in Wien; Städtebauliche Leitlinien; Richtlinien für die Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten (mehrstimmig)

(01290/2002-GSV; MA 21B) Plan Nr 7276V
Verlängerung der zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zwischen Breitenfurter Straße, Trasse der 1. Wiener Hochquellwasserleitung, Rudolf-Waisenhorn-Gasse, Schartlgasse und Linienzug a-b im 23. Bezirk, KatG Liesing (einstimmig)

(01381/2002-GSV; MA 28) Sachkreditgenehmigung 1) 11, Alberner Hafenzufahrtsstraße Gesamtkosten: 4 000 000 EUR, Teilbetrag 2002: 3 000 000 EUR; 2) 12, Altmannsdorfer Straße, Sagedergasse Gesamtkosten: 8 000 000 EUR, Teilbetrag 2002: 4 970 000 EUR; 3) 23, Perfektastraße Gesamtkosten: 5 500 000 EUR, Teilbetrag 2002: 3 740 000 EUR; 4) 11, Weichseltalweg Gesamtkosten: 2 200 000 EUR, Teilbetrag 2002: 1 510 000 EUR (einstimmig mit Ausnahme von Altmannsdorfer Straße, Sagedergasse und Weichseltalweg)

(01383/2002-GSV; MA 28) Außerplanmäßige Ausgabe in der Höhe von 38 140 000 EUR für den Betrieb der Hauptstraßen B (einstimmig)

(01108/2002-GSV; MA 46) Entwurf einer Verordnung betreffend die Feststellung der Haupt- und Nebenstraßen (Hauptstraßenverordnung) (mehrstimmig)

(01644/2002-GSV; MD-VfR) Individualantrag des Herrn Christoph Szaraniec auf Aufhebung des Plandokuments Nr 6665 durch den Verfassungsgerichtshof; Äuße-
rung des Gemeinderats (einstimmig)

(01648/2002-GSV; MD-VfR) Individualantrag des Herrn Dipl Ing Hans Kordik, der Frau Margit Nohel und der AW Immobilienentwicklungs GesmbH auf Aufhebung des Plandokuments Nr 5520 durch den Verfassungsgerichtshof; Äußerung des Gemeinderats (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(01692/2002-GGU; MA 31) Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Erd- und Baumeisterarbeiten zur Instandhaltung und Erneuerung des öffentlichen Rohrnetzes und von Anschlussleitungen in der Bezirksgruppe 3 (3. und 11. Bezirk); sonstiger Vertrag - mehrjährig (einstimmig)

(01282/2002-GGU; MA 42) Festsetzung eines tarifmäßigen Entgelts für die laufende Instandhaltung vonGrünflächen gemäß § 88 Abs 1 lit d WStV für das Jahr 2003 (einstimmig)

(01663/2002-GGU; MA 45) Absicherung der Altlast 23.5 Siebenhirten; Sachkreditgenehmigung (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(01244/2002-GWS; MA 23) Rahmenvertrag für einen vergünstigten Gastarif innerhalb des Magistrats bis 31. Dezember 2004 (einstimmig)

(01572/2002-GWS; MA 23) 1) Neufestsetzung der Mietkosten für die Vermietung der Veranstaltungsstätten; 2) und 3) Abänderung des Vertragstextes AH "RATHAUS" 1, Lichtenfelsgasse 2 (mehrstimmig)

(01266/2002-GWS; MA 69) Kauf der Gste 1522/21 und 1522/22, EZ 867, und der Gste 2905/2 und 3130/1, EZ 1428, beide KatG Oberlaa Stadt;

Zweck: Ankauf von Straßenflächen
Lage: 10, Bitterlichstraße. (einstimmig)

(01285/2002-GWS; MA 69) Verkauf der Liegenschaft EZ 1268, KatG Lainz;

Verkaufszweck: Erwerb eines Eigengrunds
Lage: 13, Küniglberggasse 26. (einstimmig)

(01682/2002-GWS; MA 69) Abschluss eines Baurechtsvertrags und eines Dienstbarkeitsbestellungsvertrags an den neuen Gsten 477/13 und 477/15 dzt in EZ 1275, an dem Gst 4771 in EZ 1275 und an dem Gst 1047/33 in EZ 2208, alle KatG Währing;

Zweck: Errichtung einer Tiefgarage mit ca 140 Stellplätzen
Lage: 18, Währinger Park. (mehrstimmig)

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