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Stadtsenat

17. Wahlperiode

Sitzung vom 27. April 2001

Sitzungsbericht

Vorsitzende: Bgm Dr Michael Häupl und VBgm Grete Laska.

Teilnehmer: Der VBgm Dr Sepp Rieder, die StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Johann Herzog, Dipl Ing Isabella Kossina, Karin Landauer, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Peter Marboe, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, Dipl Ing Rudolf Schicker, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie MagDior Dr Ernst Theimer.

Protokollführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatter: Bgm Dr Michael Häupl

(PrZ 226/01-MDBLTG) Der Stadtsenat schlägt gemäß § 96 der Wiener Stadtverfassung dem Gemeinderat für die Wahl der amtsführenden Stadträte für die acht Verwaltungsgruppen folgende Stadträte vor: für die Verwaltungsgruppe "Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal" Stadträtin Mag Renate Brauner; für die Verwaltungsgruppe "Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke" Vizebürgermeister Dr Sepp Rieder; für die Verwaltungsgruppe "Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport" Vizebürgermeisterin Grete Laska; für die Verwaltungsgruppe "Kultur und Wissenschaft" Stadtrat Dr Andreas Mailath-Pokorny; für die Verwaltungsgruppe "Gesundheits- und Spitalswesen" Stadträtin Dr Elisabeth Pittermann; für die Verwaltungsgruppe "Stadtentwicklung und Verkehr" Stadtrat Dipl Ing Rudolf Schicker; für die Verwaltungsgruppe "Umwelt" Stadträtin Dipl Ing Isabella Kossina; für die Verwaltungsgruppe "Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung" Stadtrat Werner Faymann. (mehrstimmig)

Die Vizebürgermeister Grete Laska und Dr Sepp Rieder werden zu Landeshauptmann-Stellvertretern bestimmt. (mehrstimmig)

(PrZ 267/01–MDBLTG; MDP) Gemäß § 41 Abs 1 der Wiener Stadtverfassung in Verbindung mit § 5 Abs 3 der Geschäftsordnung des Wiener Stadtsenats ist Herr Präsident Kommerzialrat Walter Nettig den Sitzungen des Stadtsenats als sachkundige Person für Wirtschaftsfragen in jenen Angelegenheiten beizuziehen, die Außenwirtschaftsfragen der Stadt Wien berühren. Die Beiziehung erfolgt mit der Verpflichtung des Genannten zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit, zur Beachtung der Vertraulichkeit und zur Wahrung des Datenschutzes sowie zur regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen des Stadtsenats. Ein Rechtsverhältnis zur Stadt Wien wird durch diese Beiziehung nicht begründet. (einstimmig)

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