Inhalt

Stadtsenat

Sitzung vom 27. April 1999

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Bgm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die VBgm Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer sowie MagDior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Protokollführer: RegR Sven Kusta.

Die Ausschussanträge zu folgenden Geschäftsstücken werden mit Ausnahme von PrZ 0050-GIF, 0068-GFW, 0069-GFW, 0070-GFW, 0073-GFW, 0140-GJS, 0097-GJS, 0098-GJS, 0108-GJS, 0127-M07, 0133-M07, 0139-M07, 0148-M07, 0151-M07, 0152-M07, 0101-GPZ, 0116-GPZ, 0134-GPZ, 0452/98-GPZ, 0100-GPZ, 0107-GPZ und 0178-GWS mit Stimmeneinhelligkeit genehmigt und mit Ausnahme von PrZ 0235-M01, 0236-M01, 0237-M01 und 0109-GPZ dem Gemeinderat vorgelegt:

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0235-M01; VB) I) In der Beilage zum Beschluss des Stadtsenats vom 26. Jänner 1999, PrZ 58/99-M01 werden mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1999 folgende Änderungen vorgenommen:

1.) In der Beilage H-I/III/VB hat Punkt 1 zu lauten:

A) Fahrdienstzulage

a) Ständig im Fahrdienst verwendeten Straßenbahn-, U-Bahnfahrerinnen/U-Bahnfahrern und Autobuslenkerinnen/Autobuslenkern gebührt eine monatliche Zulage in Höhe von 5 700 ATS

65 % LEISTUNGSENTGELT
35 % ERSCHWERNIS

b) Darüber hinaus gebührt, abhängig von der Dienstleistung und der Dauer der Verwendung, eine monatliche Leistungszulage.

Diese beträgt:

in der Grundstufe .... 800 ATS
bei guter Dienstleistung (Stufe 1) .... 975 ATS
bei sehr guter Dienstleistung (Stufe 2) .... 1 150 ATS
bei ausgezeichneter Dienstleistung (Stufe 3) .... 1 375 ATS

Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit Verwendung in mehreren Bereichen, das sind Straßenbahnfahrerinnen/Straßenbahnfahrer, Autobuslenkerinnen/Autobuslenker und U-Bahnfahrerinnen/U-Bahnfahrer mit Verwendung als Expeditorinnen/Expeditoren, Fahrscheinprüferinnen/Fahrscheinprüfer, Springerinnen/Springer in der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit oder Stellwerkswärterinnen/Stellwerkswärter, Lehrerinnen/Lehrer für Straßenbahnfahrerinnen/Straßenbahnfahrer, für Autobuslenkerinnen/Autosbuslenker und für U-Bahnfahrerinnen/U-Bahnfahrer sowie U-Bahnfahrerinnen/U-Bahnfahrer mit Fahrberechtigung für beide U-Bahnzweige, erhalten in jeder Stufe um 200 ATS mehr.

Bei einem unverschuldeten Abzug vom Fahrdienst aus gesundheitlichen Gründen gebührt dieser Teil der Fahrdienstzulage auf die Dauer von drei Monaten weiter.

LEISTUNGSENTGELT

B) Fahrdienstzulage für Aufsichtsorgane, Kraftwagenlenkerinnen/Kraftwagenlenker (ausgenommen Autobuslenkerinnen), Kontrollorinnen/Kontrollore und Verschubfahrerinnen/Verschubfahrer

Für jede als Aufsichtsorgan, Kraftwagenlenkerin/Kraftwagenlenker (ausgenommen Autobuslenkerin/Autobuslenker), Kontrollorin/Kontrollor oder Verschubfahrerin/Verschubfahrer geleistete volle Schicht oder unverschuldet verkürzte Normaldienstschicht erhalten die angeführten Bediensteten eine Fahrdienstzulage im folgenden Ausmaß:

a) Aufsichtsorgane, Kraftwagenlenkerin/Kraftwagenlenker (ausgenommen Autobuslenkerin/Autobuslenker) .... 28 ATS

b) Verschubfahrerin/Verschubfahrer (ausgenommen Bedienstete der Revisionswerkstätten) .... 62 ATS

c) Kontrollorin/Kontrollor .... 79 ATS

Als Aufsichtsorgane, Kraftwagenlenkerin/Kraftwagenlenker, Kontrollorin/Kontrollor oder Verschubfahrer verwendete Bedienstete anderer Dienstzweige (ausgenommen Straßenbahn-, U-Bahnfahrerinnen/U-Bahnfahrer und Autobuslenkerinnen/Autobuslenker) erhalten die ihrer jeweiligen Verwendung entsprechende Fahrdienstzulage, bei Verwendung im Normaldienst gegen Entfall der Leistungszulage (Pkt 4 bzw Beilage A-I/III/Allg Pkt 19), der Schmutzzulage (Pkt 11) und der Revisionszulage (Pkt 28).

LEISTUNGSENTGELT

C) Bei Fahrdienstleistungen von Bediensteten als Straßenbahn-, U-Bahnfahrerin/U-Bahnfahrer oder Autobuslenkerin/Autobuslenker, die nicht der Beamtengruppe der Straßenbahn-, U-Bahnfahrerin/U-Bahnfahrer oder Autobuslenkerin/Autobuslenker angehören, gebührt je halber Stunde 16 ATS.

65 % LEISTUNGSENTGELT
35 % ERSCHWERNIS

2.) Beilage H-I/III/VB Punkt 3 entfällt.

3.) In der Beilage H/I/III/VB hat Punkt 10 zu lauten:

10.) Entfernungszulage (Zehrgeld)

Nicht im Fahrdienst stehenden Bediensteten gebührt bei einer Verwendung im fremden Dienstbereich von mehr als 4 Stunden, wenn die Mittagspause oder die in der vorverschobenen Schicht liegende halbstündige bezahlte Pause nicht im Heimatdienstbereich angetreten werden kann 42 ATS. Die Zulage entfällt, wenn den Bediensteten außer der für die Hin- und Rückfahrt erforderliche Zeit eine mindestens einstündige Mittagspause in der Heimatdienststelle eingeräumt wird.

AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG

4.) In der Beilage H-I/III/VB hat Punkt 22 zu lauten:

22.) Zulage

Nicht ständig im Fahrdienst verwendeten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern gebührt für die Dauer der im dienstlichen Interesse gelegenen Verwendung als Straßenbahnfahrerin/Straßenbahnfahrer oder Autobuslenkerin/Autobuslenker 613 ATS.

LEISTUNGSENTGELT

II) Die Dienst- und Betriebsvorschrift für die Bediensteten des Schemas III der Vertragsbedienstetenordnung 1995 wird mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1999 wie folgt geändert:

1.) In der Beilage 1 zur Dienst- und Betriebsvorschrift entfällt die Ziffer 1.

2.) In der Beilage 1 erhält die bisherige Ziffer 2 die Bezeichnung Ziffer 1 und hat zu lauten:

1) Bahnhofs- und Verkehrsdienst

Kontrollorinnen/Kontrollore, Sperrenschaffnerinnen/Sperrenschaffner, Stellwerkswärterinnen/Stellwerkswärter (ausgenommen die Leitstelle Karlsplatz) und Stationswartinnen/Stationswarte gebührt für jede volle Schicht eine Pausenverlängerung um 120 Minuten. Falls die Pausenverlängerung nicht gewährt werden kann, werden der Arbeitszeit 120 Minuten zugeschlagen.

3.) In der Beilage 1 erhält die bisherige Ziffer 3 die Bezeichnung Ziffer 2.

(PrZ 0236-M01; VB) I) Der Beschluss des Stadtsenats vom 26. Jänner 1999, PrZ 58/99-MDBLTG, wird mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1999 wie folgt geändert:

1.) Vom Bezug der unter diesem Punkt aufgelisteten Zulagen sind die Bediensteten der Zentralwerkstätte der Wiener Stadtwerke - Verkehrsbetriebe auszuschließen, indem an den Text der genannten Zulagen jeweils folgender Satz angefügt wird:

a.) Für Zulagen gemäß Beilage A - I/III/Allg sowie gemäß Beilage H - I/III/VB:

"Der Bezug der Zulage gemäß Beilage H - I/III/VB, Pkt 19, schließt den Bezug dieser Zulage aus."

b.) Für Zulagen gemäß Beilage A - II/IV/Allg sowie gemäß Beilage H - II/IV/VB:

"Der Bezug der Zulage gemäß Beilage H - II/IV/VB, Pkt 6, schließt den Bezug dieser Zulage aus."

In Beilage A - I/III/Allg:

- Gift- und Gefahrenzulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - I/III/Allg Pkt 9.)
- Zulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - I/III/Allg Pkt 14.) lit b)
- Leistungszulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - I/III/Allg Pkt 19.)
- Zulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - I/III/Allg Pkt 20.) für Telefonistinnen/Telefonisten an bildschirmunterstützten Vermittlungseinrichtungen
- Zulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - I/III/Allg Pkt 22.) für die Bedienung von Geräten der automatischen Datenverarbeitung

In Beilage A - II/IV/Allg:

- Außendienstzulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - II/IV/Allg Pkt 4.)
- Zulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - II/IV/Allg Pkt 6.) lit a) und b) (Zulage für die überwiegende bzw ausschließliche Tätigkeit an Geräten/Maschinen der automatischen Datenverarbeitung)
- Leistungszulagen gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - II/IV/Allg Pkt 7.) lit a) bis e) (Zulagen für die überwiegende bzw ausschließliche Bedienung von Geräten der Datenerfassung bzw überwiegende Tätigkeit an Rechengeräten, mit denen maschinell verarbeitbare Datenträger erstellt werden)
- Zulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - II/IV/Allg Pkt 9.) lit a) und b) (Zulage für Maschinschreibarbeiten und Arbeiten an Rechenmaschinen sowie für Arbeiten an Buchungsmaschinen)
- die Gift- und Gefahrenzulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - II/IV/Allg Pkt 11.)
- Zulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - II/IV/Allg Pkt 12.) lit b)
- Zulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - II/IV/Allg Pkt 14.)
- Zulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - II/IV/Allg Pkt 18.)
- Leistungszulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - II/IV/Allg Pkt 19.)

In Beilage H - I/III/VB:

- Leistungszulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage H - I/III/VB Pkt 4.) (Leistungspunkte)
- Entfernungszulage (Zehrgeld) gemäß Nebengebührenkatalog Beilage H - I/III/VB Pkt 10.)
- Schmutzzulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage H - I/III/VB Pkt 11.)
- Erschwerniszulage für Arbeiten mit Pressluftwerkzeugen gemäß Nebengebührenkatalog Beilage H - I/III/VB Pkt 15.)
- Zulage für zu Schweißarbeiten herangezogene Bedienstete gemäß Nebengebührenkatalog Beilage H - I/III/VB Pkt 24.)
- Hitzezulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage H - I/III/VB Pkt 26.)

In Beilage H - II/IV/VB:

- Schmutzzulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage H - II/IV/VB Pkt 1.)

2.) Die Zulagentexte der folgenden Punkte des Nebengebührenkatalogs entfallen:
- in Nebengebührenkatalog Beilage H - I/III/VB: Pkt 19.)
- Zulagen für Arbeitsplatzeinflüsse gemäß Nebengebührenkatalog Beilage H - I/III/VB Pkt 32 lit D:
- die Zulage für Arbeiten unter Hochspannung gemäß sublit a)
- die Zulage für Arbeiten in Höhe über 8 m gemäß sublit b)
- Zulage für Lenker von Unimogs gemäß Nebengebührenkatalog Beilage H - I/III/VB Pkt 33.) lit b)
- Zulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage H - I/III/VB Pkt 37.) für die zum Verschub mit Spezialfahrzeugen eingesetzten Bediensteten
- in Nebengebührenkatalog Beilage H - II/IV/VB: Pkt 6.)

3.) Stattdessen wird folgender Zulagentext eingefügt:

a.) Beilage H - I/III/VB Pkt 19.) hat zu lauten:

"Zentralwerkstättenzulage

A) Ergiebigkeitsprämie

Den Bediensteten der Zentralwerkstätte, ausgenommen Lehrlinge, gebührt eine monatliche Ergiebigkeitsprämie, die wie folgt ermittelt wird:

Die Höhe der Ergiebigkeitsprämie bemisst sich nach dem Schadwagenstand. Ist der durchschnittliche monatliche Schadwagenstand gleich dem durchschnittlichen Schadwagenstand des Jahres 1996, so gebührt ein Betrag von 1 000 ATS. Bei geringerem Schadwagenstand erhöht, bei höherem Schadwagenstand vermindert sich dieser Betrag im Ausmaß von 1 % der von der Abteilung Betriebswirtschaft/Erfolgscontrolling ermittelten täglichen Reservehaltungskosten pro Differenzfahrzeug.

LEISTUNGSENTGELT

B) Hauptwerkstättenzulage

Den Bediensteten der Zentralwerkstätte, ausgenommen Lehrlinge, gebührt

1. zur Abgeltung der besonderen Anforderungen im Werkstättendienst sowie der damit verbundenen besonderen Verschmutzung und Gefährdung, ferner für die Bedienung von Geräten der automatischen Datenverarbeitung und für Tätigkeiten im Außendienst eine monatliche Zulage von 1 000 ATS.

70 % SCHMUTZZULAGE
20 % GEFAHRENZULAGE
10 % LEISTUNGSENTGELT

2. Darüber hinaus gebührt, abhängig von der Dienstleistung und der Verwendbarkeit des Bediensteten sowie der Bewertung seines Postens, eine monatliche Leistungszulage.

Diese beträgt:

a. bei mindestens guter Dienstleistung

für Posten

1) der Verwendungsgruppe 4 .... 600 ATS
2) der Verwendungsgruppe 3 und 3A .... 1 000 ATS
3) der Verwendungsgruppe 3P .... 1 600 ATS
4) der Verwendungsgruppe 2 .... 2 000 ATS
5) der Verwendungsgruppe 1 .... 2 400 ATS

b. bei mindestens sehr guter Dienstleistung

für Posten

1) der Verwendungsgruppe 4 .... 900 ATS
2) der Verwendungsgruppe 3 und 3A .... 1 300 ATS
3) der Verwendungsgruppe 3P .... 2 100 ATS
4) der Verwendungsgruppe 2 .... 3 000 ATS
5) der Verwendungsgruppe 1 .... 3 800 ATS

c. bei ausgezeichneter Dienstleistung

für Posten

1) der Verwendungsgruppe 4 .... 1 400 ATS
2) der Verwendungsgruppe 3 und 3A .... 2 000 ATS
3) der Verwendungsgruppe 3P .... 3 000 ATS
4) der Verwendungsgruppe 2 .... 3 800 ATS
5) der Verwendungsgruppe 1 .... 4 700 ATS

LEISTUNGSENTGELT

3. Bei Mitarbeit in Projekten, die eine Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Zentralwerkstätte zum Ziel haben, soferne damit eine Verwendung in verschiedenen fachlichen Bereichen verbunden ist, kann darüber hinaus ein monatlicher Zuschlag von 800 ATS gewährt werden.

LEISTUNGSENTGELT

Der Bezug der Hauptwerkstättenzulage gemäß lit B) schließt die Verrechnung von Geh- und Fahrzeiten innerhalb des Wiener Stadtgebiets und den Bezug der Zulage gemäß Beilage H - I/III/VB Pkt 1.) lit A sublit e) und f) aus."

b.) Unter Nebengebührenkatalog Beilage H - II/IV/VB, derzeit Pkt 6.), wird eingefügt:

"Zentralwerkstättenzulage

A) Ergiebigkeitsprämie

Den Bediensteten der Zentralwerkstätte, der Abteilung Wagentechnik-Schienenfahrzeuge und der Abteilung Wagentechnik-Kraftfahrzeuge, ausgenommen Bedienstete der Wagen- und Garagenrevisionen sowie Lehrlinge, gebührt eine monatliche Ergiebigkeitsprämie, die wie folgt ermittelt wird:

Die Höhe der Ergiebigkeitsprämie bemisst sich nach dem Schadwagenstand. Ist der durchschnittliche monatliche Schadwagenstand gleich dem durchschnittlichen Schadwagenstand des Jahres 1996, so gebührt ein Betrag von 1 000 ATS. Bei geringerem Schadwagenstand erhöht, bei höherem Schadwagenstand vermindert sich dieser Betrag im Ausmaß von 1 % der von der Abteilung Betriebswirtschaft/Erfolgscontrolling ermittelten täglichen Reservehaltungskosten pro Differenzfahrzeug.

LEISTUNGSENTGELT

B) Hauptwerkstättenzulage

Den Bediensteten der Zentralwerkstätte, ausgenommen Lehrlinge, gebührt:

1. zur Abgeltung der besonderen Anforderungen im Werkstättendienst sowie der damit verbundenen besonderen Verschmutzung und Gefährdung, ferner für die Bedienung von Geräten der automatischen Datenverarbeitung und für Tätigkeiten im Außendienst eine monatliche Zulage von 1 000 ATS.

70 % LEISTUNGSENTGELT
30 % SCHMUTZZULAGE

2. Darüber hinaus gebührt, abhängig von der Dienstleistung und der Verwendbarkeit des Bediensteten sowie der Bewertung seines Postens, eine monatliche Leistungszulage.

Diese beträgt:

a. bei mindestens guter Dienstleistung für Posten

1) der Verwendungsgruppen D, D1* .... 1 600 ATS
2) der Verwendungsgruppe C .... 2 400 ATS
3) von Betriebsbeamten der Verwendungsgruppen D, D1* und C .... 2 700 ATS
4) der Verwendungsgruppe B .... 3 700 ATS
5) der Bewertung A/B .... 4 000 ATS
6) der Bewertungen: B VI; B VII; A; A VII; A VIII; .... 4 300 ATS

b. bei mindestens sehr guter Dienstleistung für Posten

1) der Verwendungsgruppen D, D1* .... 2 100 ATS
2) der Verwendungsgruppe C .... 3 800 ATS
3) von Betriebsbeamten der Verwendungsgruppen D, D1* und C .... 4 100 ATS
4) der Verwendungsgruppe B .... 4 700 ATS
5) der Bewertung A/B .... 5 000 ATS
6) der Bewertungen: B VI; B VII; A; A VII; A VIII; .... 5 300 ATS

c. bei ausgezeichneter Dienstleistung für Posten

1) der Verwendungsgruppen D, D1* .... 3 000 ATS
2) der Verwendungsgruppe C .... 4 700 ATS
3) von Betriebsbeamten der Verwendungsgruppen D, D1* und C .... 5 000 ATS
4) der Verwendungsgruppe B .... 5 300 ATS
5) der Bewertung A/B .... 5 600 ATS
6) der Bewertungen: B VI; B VII; A; A VII; A VIII; .... 6 000 ATS

LEISTUNGSENTGELT

(*:im Hinblick auf die 11. Novelle zur Besoldungsordnung 1994)

3. Bei Mitarbeit in Projekten, die eine Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Zentralwerkstätte zum Ziel haben, soferne damit eine Verwendung in verschiedenen fachlichen Bereichen verbunden ist, kann Bediensteten auf Posten gemäß Abs 2, Z 1) bis 5) darüber hinaus ein monatlicher Zuschlag von 800 ATS gewährt werden.

LEISTUNGSENTGELT

Der Bezug der Hauptwerkstättenzulage gemäß lit B) schließt die Verrechnung von Geh- und Fahrzeiten innerhalb des Wiener Stadtgebiets aus."

4.) Vom Bezug der im folgenden aufgelisteten Zulagen sind die Bediensteten der Werkstätte für Entwerter und Fahrscheinausgabeautomaten der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung der Wiener Stadtwerke - Verkehrsbetriebe auszuschließen.

Es ist daher anzufügen:

a) an den Text der Zulage gemäß Nebengebührenkatalog A - I/III/Allg Punkt 9.) (Gift- und Gefahrenzulage) der Satz:

"Der Bezug der Zulage gemäß Beilage H - I/III/VB Punkt 37.) schließt den Bezug dieser Zulage aus."

b) an den Text der Zulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - II/IV/Allg Punkt 11.) (Gift- und Gefahrenzulage) der Satz:

"Der Bezug der Zulage gemäß Beilage H - II/IV/VB Punkt 18.) schließt den Bezug dieser Zulage aus."

5.) Der Zulagentext gemäß Nebengebührenkatalog Beilage H - I/III/VB Punkt 25.) hat zu lauten:

"Die Bediensteten der Partien für Rolltreppen und Aufzüge bzw für maschinentechnische Anlagen der Abteilung Stromversorgung erhalten

je Schicht .... 28 ATS"

6.) Im Zulagentext gemäß Nebengebührenkatalog Beilage H - II/IV/VB Punkt 8.) lit b) entfällt die Wortfolge:

"der Werkstätte für Entwerter und Fahrscheinausgabeautomaten der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung und "

7.) In Beilage H - I/III/VB ist eine Zulage mit folgendem Text anzufügen:

" 37.) Zulage

Den Bediensteten der Werkstätte für Entwerter und Fahrscheinausgabeautomaten der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung gebührt zur Abgeltung der besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeit sowie zur Abgeltung der infolge der Arbeit mit Substanzen im Sinne der Gift- und Gefahrenzulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage A - I/III/Allg verbundenen gesundheitlichen Gefährdung eine Zulage in der Höhe von

monatlich .... 2 050 ATS

30 % GEFAHRENZULAGE
70 % LEISTUNGSZULAGE"

8.) In Beilage H - II/IV/VB ist eine Zulage mit folgendem Text anzufügen:

"18.) Zulage

Den Betriebsbeamtinnen/Betriebsbeamten (Werkmeisterinnen/Werkmeistern) der Werkstätte für Entwerter und Fahrscheinausgabeautomaten der Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung gebührt zur Abgeltung der besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeit eine Zulage in der Höhe von

monatlich .... 2 170 ATS

LEISTUNGSENTGELT"

II) Die Dienst- und Betriebsvorschrift für die Bediensteten des Schemas I der Besoldungsordnung 1994 und des Schemas III der Vertragsbedienstetenordnung 1995, Beschluss des Stadtsenats vom 8. Jänner 1985, PrZ 70, in der Fassung des Beschlusses vom 16. Dezember 1997, PrZ 0676/97-M01, wird mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1999 wie folgt geändert:

Im § 19 Ziffer 5 wird nach den Worten "Den Bediensteten im Werkstättendienst gemäß § 2 Ziffer 4" folgender Klammerausdruck eingefügt:

" (ausgenommen Bedienstete der Zentralwerkstätte)".

(PrZ 0237-M01; MA 1) Die "Regelung der Entschädigungen für Dienstleistungen bei Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren" in der vorgelegten Fassung wird genehmigt.

(PrZ 0058-GIF; MD) 1. Führung des Verwaltungszweigs "Magistratsabteilung 17 - Wiener Wohnen" als Unternehmung; 2. Aufhebung der bisherigen Betriebseigenschaft des Verwaltungszweigs "Magistratsabteilung 17 - Wiener Wohnen"; 3. Erlassung eines Statuts für die Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen".

(PrZ 0047-GIF; MA 57) Verein "Tamar - Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen", Förderungsbeitrag (665 000 ATS).

(PrZ 0048-GIF; MA 57) Verein "ABZ Meidling - Ausbildungs- und Beschäftigungszentrum für Frauen", Förderungsbeitrag (453 000 ATS).

(PrZ 0049-GIF; MA 57) Verein "Frauen beraten Frauen", Förderungsbeitrag (690 000 ATS).

(PrZ 0050-GIF; MA 57) Verein "FIBEL - Frauen-initiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften", Förderungsbeitrag (170 000 ATS). (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0057-GFW; MD IB) Förderung Stephansdommodell im Pekinger Weltpark mit einer einmaligen Zahlung in der Höhe von 1 300 000 ATS.

(PrZ 0064-GFW; MA 5) Österreichischer Städtebund; Mitgliedsbeitrag für 1999 in der Höhe von 300 000 ATS.

(PrZ 0068-GFW; MA 5) Umwidmung nichtverbrauchter Budgetmittel vom Sonderprojektrahmen für Geschäftsstraßenaktivitäten in der Höhe von 4 023 091 ATS für die Wiener Geschäftsstraßenförderungsaktion 1998. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0069-GFW; MA 5) Wiener Wirtschaftsförderungsfonds; Dotation des Fonds mit Barmitteln in Höhe von 24 067 000 ATS. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0070-GFW; MA 5) Schaffung einer Gewerbehofinitiative zur Abgeltung von Betreiberleistungen; Wiener Strukturverbesserungsaktion - Richtlinienänderung. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0072-GFW; MA 5) Verlängerung der Aktionsdauer des Wien-Büros in Tokyo gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Wien.

(PrZ 0073-GFW; MA 5) Flughafen Wien AG; Änderung des Syndikatsvertrags. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0075-GFW; MA 5) 4. GR-Subventionsliste 1999.

(PrZ 0076-GFW; MA 5) Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Gruppe Floridsdorf-Donaustadt; Neubau der Rettungsstelle "Donauinsel"; Subvention in der Höhe von 7 500 000 ATS.

 

Berichterstatterin: VBgm Grete Laska

(PrZ 0150-GJS; MA 12) "Betreutes Wohnen für Bürger in Not"; Anhebung der Kostensätze.

(PrZ 0138-GJS; MA 13) Österreichisches Institut für Jugendforschung; Gewährung einer Subvention in der Höhe von 142 800 ATS.

(PrZ 0139-GJS; MA 13) Verein "Spielradl - Verein zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenkultur in urbanen Gesellschaften"; Gewährung einer Subvention in der Höhe von 300 000 ATS.

(PrZ 0140-GJS; MA 13) Verein zur Förderung von Kommunikation und Nachbarschaftshilfe im Stuwerviertel - Bassena; Gewährung einer Subvention in der Höhe von 2 225 000 ATS. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0146-GJS; MA 13) Verein "Musik der Jugend"; Gewährung einer Subvention in der Höhe von 285 950 ATS.

(PrZ 0147-GJS; MA 13) Büchereiverband Österreich; Betreuung der Spitalsbüchereien im Wilhelminenspital und in der Krankenanstalt Rudolfstiftung sowie des Pflegeheims im Sozialmedizinischen Zentrum Ost; Gewährung einer Subvention in der Höhe von 309 000 ATS.

(PrZ 0009-GJS; MA 51) Sportorganisationen; Gewährung von Subventionen aus den Sportförderungsmitteln 1999 in der Höhe von 9 101 000 ATS; Antrag II/99.

(PrZ 0097-GJS; MA 51) Ankauf der "Sport and Fun" Halle am Eisring Süd; Erfordernis: 54 110 000 ATS; Genehmigung des vorgelegten Kaufvertrags. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0098-GJS; MA 51) Errichtung einer Zuschauertribüne in 11, Horr-Stadion; Sachkrediterhöhung und Sachkrediterweiterung um 20 400 000 ATS auf 94 735 000 ATS. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0108-GJS; MA 51) Anmietung von Sportstätten; Erfordernis: 55 996 000 ATS. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0143-GJS; MA 51) Sportorganisationen; Gewährung von Subventionen aus den Sportförderungsmitteln 1999 in der Höhe von 10 208 000 ATS; Antrag III/99.

(PrZ 0136-GJS; MA 56) Ausstattung der berufsbildenden Pflichtschulen mit EDV-Geräten; Erfordernis: 16 370 000 ATS.

(PrZ 0137-GJS; MA 56) Ausstattung der Schulen mit Mathematik-Basis-Ausstattungen für die Grundstufe, Euro-Rechengeld für alle Schulstandorte, Bezirkspläne für die Grundstufe und Wandkarten für den Geschichtsunterricht; Erfordernis: 11 000 000 ATS.

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

(PrZ 0125-M07; MA 7) Projektgruppe Wörterbuch der "Fackel"; Subvention 1 200 000 ATS.

(PrZ 0126-M07; MA 7) Dokumentationsstelle für neuere österreichische Literatur; Subvention von 170 000 ATS.

(PrZ 0127-M07; MA 7) Verein Exil; Jahressubvention 1999 von 250 000 ATS. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0128-M07; MA 7) Geburtshaus Dr Karl Renner; Wiederinstandsetzung, Beitrag des Landes Wien von 790 092 ATS.

(PrZ 0129-M07; MA 7) Musikalische Jugend Österreichs; 10. JEUNESSE-Festival 1999; Subvention 1999 von 2 000 000 ATS.

(PrZ 0130-M07; MA 7) Verein "Wien Modern"; Subvention 1999 von 9 000 000 ATS.

(PrZ 0132-M07; MA 7) Kulturverein Alsergrund; "Summer Stage Independent Festival 1999"; Subvention 300 000 ATS.

(PrZ 0133-M07; MA 7) Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser, Ausstellung "Leo Glueckselig", 100 000 ATS. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0135-M07; MA 7) Theatererhalterverband Österreichischer Bundesländer und Städte; Mitgliedsbeitrag 1998/99 von 26 760 ATS.

(PrZ 0136-M07; MA 7) Verein Klub der Wiener Kaffeehausbesitzer "Kunst im Cafe", "Kulturtafeln"; Ausfallshaftung 1999 von 500 000 ATS.

(PrZ 0137-M07; MA 7) Kunstverein Wien; Kindermusikfest "Kinderklang"; Subvention 1999 von 1 250 000 ATS; Musikalische Jugend Österreichs; Kindermusikfest "Kinderklang"; Subvention 1999 von 200 000 ATS.

(PrZ 0138-M07; MA 7) Verein der Freunde des Wiener Kammerorchesters; Subvention 1999 von 800 000 ATS.

(PrZ 0139-M07; MA 7) Internationales Musikzentrum; Wien Festivals in Prag und Moskau; Umwidmung eines Teilbetrags der Subvention für das Wien Festival in Prag auf das Festival in Moskau in der Höhe von 112 000 ATS. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0146-M07; MA 7) Verein Triton; "Little Woodstock 3"; Subvention 1999 von 120 000 ATS.

(PrZ 0148-M07; MA 7) Wiener Filmfinanzierungsfonds; Dotierung 1999 von 45 000 000 ATS. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0149-M07; MA 7) Verein "Allgemeine Kultur Initiative"; Ausstellung "Die Tischlers - eine Wiener Künstlerfamilie im Spiegel des 20. Jahrhunderts"; 200 000 ATS.

(PrZ 0150-M07; MA 7) Voranschlag 1999; Gesellschaft bildender Künstler; Künstlerhaus; Ausstellung "fast forward"; Subvention 800 000 ATS.

(PrZ 0151-M07; MA 7) Verein Wiener Kulturservice; Subvention 1999; Veranstaltungen 20 200 000 ATS. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0152-M07; MA 7) Verein Wiener Stadtfeste; Subvention 1999 von 10 100 000 ATS. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0155-M07; GGK) Rückgabe von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Museen, Bibliotheken, Archiven, Sammlungen und sonstigen Beständen der Stadt Wien.

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0026-GGS; KAVGD) Kaiser-Franz-Josef-Spital; Errichtung einer zentralen Gebäudeleittechnik; Sachkreditgenehmigung in der Höhe von 26 490 000 ATS für die baulichen Herstellungen sowie in der Höhe von 184 000 ATS für die Einrichtung.

(PrZ 0027-GGS; KAVGD) Kaiser-Franz-Josef-Spital; Neurologische Abteilung, Pavillon B; Errichtung einer Stroke-Unit; Sachkreditgenehmigung in der Höhe von 33 078 000 ATS für die baulichen Herstellungen sowie in der Höhe von 9 420 000 ATS für die Einrichtung.

(PrZ 0029-GGS; KAVGD) Kaiser-Franz-Josef-Spital; Errichtung einer zentralen Kälteversorgung; Sachkreditgenehmigung in der Höhe von 32 730 000 ATS.

 

Berichterstatter: VBgm DDr Bernhard Görg

(PrZ 0132-GPZ; MDVfR) Individualantrag von den Herren Heinz Weiner, Rudolf Maitz und von Frau Christine Moeller auf Aufhebung des Plandokuments Nr 5040 durch den Verfassungsgerichtshof; Äußerung des Gemeinderats der Stadt Wien.

(PrZ 0109-GPZ; MA 18) Für die Bedeckung von Mitgliedsbeiträgen an inländische Vereine und Institutionen wird im Voranschlag 1999 auf Haushaltsstelle 0311, Stadtentwicklung und Stadtplanung, auf der neu zu eröffnenden Post 726, Mitgliedsbeiträge an Institutionen (im Inland) eine außerplanmäßige Ausgabe in der Höhe von 30 000 ATS genehmigt, die in Verstärkungsmitteln zu bedecken ist.

(PrZ 0124-GPZ; MA 18) Förderungsbeitrag in der Höhe von 10 000 000 ATS für das Architektur Zentrum Wien zur Durchführung seiner Aktivitäten im Jahr 1999.

(PrZ 0126-GPZ; MA 18) Subvention in der Höhe von 700 000 ATS für das Jewish Welcome Service Vienna zur Durchführung seiner Aktivitäten im Jahr 1999.

(PrZ 0133-GPZ; MA 18) Subvention in der Höhe von 420 000 ATS für das Institut Mediacult, Internationales Forschungsinstitut für Medien, Kommunikation und kulturelle Entwicklung zur Durchführung der wissenschaftlichen und publizistischen Tätigkeiten im Jahr 1999.

(PrZ 0136-GPZ; MA 18) Subvention in der Höhe von 250 000 ATS für das Wiener Volksliedwerk zur Durchführung der Veranstaltungsreihe "Bei uns in Wien" im Jahr 1999.

(PrZ 0137-GPZ; MA 18) Förderungsbeitrag in der Höhe von 250 000 ATS für das Institut für Geschichte der Juden in Österreich zur Durchführung der Forschungsprojekte "Regesten zur Geschichte der Juden im mittelalterlichen Österreich" und "Forschungen zur Sozialgeschichte der Juden in Wien im 19. Jahrhundert" sowie zur Durchführung der 9. Internationalen Sommerakademie.

(PrZ 0074-GPZ; MA 21A) Plan Nr 7151
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Hernalser Hauptstraße, Rosensteingasse, Haslingergasse, Klopstockgasse, Wilhelminenstraße, Wichtelgasse, Geblergasse und Wattgasse im 17. Bezirk, KatG Hernals.

(PrZ 0084-GPZ; MA 21A) Plan Nr 7021
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Hauptallee, Ostbahntrasse (S80), Bezirksgrenze, Linienzug 1-4 und Südosttangente (A23) im 2. Bezirk, KatG Leopoldstadt.

(PrZ 0118-GPZ; MA 21A) Plan Nr 7156
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Savoyenstraße, Heschweg, Linienzug 1-3 (Bezirksgrenze zum 14. Bezirk), Linienzug 3-4, Linienzug 4-9 (Bezirksgrenze zum 14. Bezirk und zum 17. Bezirk) und Linienzug 9-10 im 16. Bezirk, KatG Ottakring und 14. Bezirk, KatG Hütteldorf.

(PrZ 0119-GPZ; MA 21A) Plan Nr 7175
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Pötzleinsdorfer Straße, Schafberggasse, Utopiaweg, Ladenburghöhe und Linienzug a-b im 18. Bezirk, KatG Pötzleinsdorf sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs 1 der Bauordnung für Wien.

(PrZ 0125-GPZ; MA 21A) Plan Nr 6966
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Reinprechtsdorfer Straße, Margaretenstraße, Margaretengürtel (Bezirksgrenze) und Wienfluß/Rechte Wienzeile (Bezirksgrenze) im 5. Bezirk, KatG Margarethen sowie Festsetzung einer Wohnzone gemäß § 7 a (1) der Bauordnung für Wien für Teilbereiche des Plangebiets.

(PrZ 0099-GPZ; MA 21B) Plan Nr 7186
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Bezirksgrenze (Donaukanal), Linienzug 1-2, 7. Haidequerstraße, Haidestraße und Trasse der Ostbahn im 11. Bezirk, KatG Simmering.

(PrZ 0101-GPZ; MA 21B) Plan Nr 7120
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen westlicher Stadtgrenze (Lainzer Tiergartenmauer), Bezirksgrenze zwischen 13. und 14. Bezirk, Linienzug 1-2, Mühlbergstraße, Hofjägerstraße, Bezirksgrenze zwischen 13. und 14. Bezirk, Linienzug 3-6, Bezirksgrenze zwischen 13. und 14. Bezirk, Linienzug 7-8, Lainzer Tiergartenmauer, Bezirksgrenze zum 23. Bezirk im 13. und 14. Bezirk, KatG Auhof, Weidlingau und Hütteldorf. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0105-GPZ; MA 21B) Plan Nr 7276
Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zwischen Breitenfurter Straße, Trasse der 1. Wiener Hochquellenwasserleitung, Rudolf-Waisenhorn-Gasse, Schartlgasse und Linienzug a-b im 23. Bezirk, KatG Liesing.

(PrZ 0116-GPZ; MA 21B) Plan Nr 6985
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Laxenburger Straße, Arthaberplatz, Laxenburger Straße, Troststraße, Neilreichgasse, Friesenplatz, Neilreichgasse, Quellenstraße und Quellenplatz im 10. Bezirk, KatG Favoriten und Inzersdorf Stadt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0120-GPZ; MA 21B) Plan Nr 7171
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Taglieberstraße, Trasse der ÖBB-Südbahn (Verkehrsfluchtlinie - Linienzug 1-5), Knotzenbachgasse, Dirmhirngasse, Prückelmayrgasse, Mehlführergasse (Fußweg), Amstergasse, Rudolf-Zeller-Gasse, Corvinusgasse, Linke Wasserzeile, Trasse der 1. Wiener Hochquellenwasserleitung (Grenzlinie - Linienzug 6-12) und Franz-Graßler-Gasse im 23. Bezirk, KatG Mauer und Atzgersdorf sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 (1) der BO für Wien für einen Teil des Plangebiets.

(PrZ 0134-GPZ; MA 21B) Plan Nr 7234
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Khleslplatz, Hetzendorfer Straße, An den Eisteichen, Sagedergasse, Rothenburgstraße, Hetzendorfer Straße im 12. Bezirk, KatG Altmannsdorf sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 (1) der Bauordnung für Wien. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0452/98-GPZ; MA 21C) Plan Nr 7056
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Mühlweg, Strebersdorfer Straße, Linienzug 1-3 und Straße Code 6269 im 21. Bezirk, KatG Strebersdorf. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0532/98-GPZ; MA 21C) Plan Nr 7166
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Donaufelder Straße, Josef-Baumann-Gasse, Zehdengasse, Eipeldauer Straße und Saikogasse im 22. Bezirk, KatG Kagran.

(PrZ 0086-GPZ; MA 21C) Plan Nr 7082
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Spindlerweg, Süßenbrunner Hauptstraße, Weingartenallee, Linienzug 1-4, Wagramer Straße, Friedhofweg und Linienzug 5-7 im 22. Bezirk, KatG Süßenbrunn.

(PrZ 0100-GPZ; MA 21C) Plan Nr 7214
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Hausfeldstraße, ÖBB Ostbahn Stadlau - Marchegg, Maschlgasse, Cizekplatz, Maschlgasse und Quadenstraße im 22. Bezirk, KatG Breitenlee und Aspern. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0106-GPZ; MA 21C) Plan Nr 7223
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Prager Straße, Bundesstraße B227, Jedleseer Straße, Christian-Bucher-Gasse und Anton-Störck-Gasse im 21. Bezirk, KatG Jedlesee und Großjedlersdorf II.

(PrZ 0107-GPZ; MA 21C) Plan Nr 7222
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Erzherzog-Karl-Straße, Hartlebenstraße, Hausgrundweg und Konstanziagasse im 22. Bezirk, KatG Hirschstetten und Aspern. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0110-GPZ; MA 21C) Plan Nr 7230
Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Floridsdorfer Hauptstraße, Linienzug 1-2 (Donauuferautobahn), Linienzug 2-3 (B227), Linienzug 3-6, Jedleseer Straße, Pichelwangergasse und Fännergasse im 21. Bezirk, KatG Floridsdorf.

(PrZ 0098-GPZ; MA 28) 23, Stadterweiterung 23/04.01; "In der Wiesen Nord"; straßenmäßige Aufschließung, Neubau bzw Umbau; Sachkreditgenehmigung in der Höhe von 35 000 000 ATS.

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0076-GUV; MA 30) Einführung SAP R/3; Sachkreditgenehmigung in der Höhe von 15 590 000 ATS.

(PrZ 0109-GUV; MA 30) Voranschlag 1998; außerplanmäßige Ausgabe für die durchführungsweise Verrechnung von Tilgungen für Darlehensbeträge an den Wasserwirtschaftsfonds in der Höhe von 54 409 000 ATS; Eröffnung einer Ausgabepost.

(PrZ 0060-GUV; MA 31) Rohrlager der MA 31; Lieferung von Wasserzähleranlagen DN 25 und Zubehör; Sachkreditgenehmigung in der Höhe von 37 200 000 ATS.

(PrZ 0095-GUV; MA 45) Donauhochwasserschutz Wien, Neue Donau - Erhaltung; Mäh-, Räum- und Müllbeseitigungsarbeiten an der Neuen Donau und am Rechten Donaudamm in Wien 2, 20, 21, 22 und Langenzersdorf; Sachkreditgenehmigung in der Höhe von 28 500 000 ATS.

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0177-GWS; MA 17) Städtische Wohnhausanlage 15, Hütteldorfer Straße 16-22; nachträgliche Aufzugserrichtung; Sachkrediterhöhung um 3 838 000 ATS auf 21 468 000 ATS.

(PrZ 0221-GWS; MA 17) Mietermitbestimmungsstatut neu für die Unternehmung "Wiener Wohnen" ab 1. Jänner 2000.

(PrZ 0011-GWS; MA 23) Laufende Arbeiten an Heizungseinrichtungen in städt Objekten in den Bezirken 1 bis 23; Kontrahentenverträge.

(PrZ 0193-GWS; MA 23) Voranschlag 1999; Amtshaus 1, Rathausstraße 14-16; Adaptierung der Büroräume; Sachkrediterweiterung von 15 025 000 ATS um 1 200 000 ATS auf 16 225 000 ATS.

(PrZ 0200-GWS; MA 23) Annahme von Angeboten für Telekom-Dienstleistungen.

(PrZ 0173-GWS; MA 69) Einschränkung des ob der stadteigenen Liegenschaft EZ 70, KatG Rodaun, bis zum 31. Dezember 2051 bestellten Baurechts

Baurechtsnehmer: Verein Jugend am Werk
Zweck: Herstellung der Grundbuchsordnung
Lage: 23, Kaltenleutgebner Straße 3.

(PrZ 0178-GWS; MA 69) Verkauf der Liegenschaft EZ 181, KatG Mauer, an Hermann Stubits sen und Hermann Stubits jun

Zweck: Nutzung als Wohn- u Geschäftshaus durch die Käufer
Lage: 23, Jesuitensteig 1. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0179-GWS; MA 69) Verkauf der Gste 396/5 und 396/6, beide EZ 440, KatG Hirschstetten an den Österr Siedlerverband

Zweck: Erwerb eines Eigengrunds
Lage: 22, Halblehenweg.

(PrZ 0180-GWS; MA 69) Auflösung des Baurechts- und Dienstbarkeitsbestellungsvertrags vom 21. bzw 28. November 1974, Zl MA 65-I/4/74, betreffend die Liegenschaft EZ 1820, Gst 1832/2, KatG Innere Stadt

Zweck: Neugestaltung der Garagenoberfläche
Lage: 1, Kärntner Straße.

Inhalt

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular