Landtag, 5. Sitzung vom 19.11.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 43
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des GRÜNEN Klubs im Rathaus drei und des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien zwei schriftliche Anfragen eingelangt sind.
Die Abgeordneten Trinko, Obrecht, Seidl, Ackerl und In der Maur-Koenne haben am 28. Oktober 2025 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien in der Stadtverfassung eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Mautz, Trinko, Rychly, Vasold, Bernecker-Thiel und Hu haben am 10. November 2025 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes und des Wiener Wohnbeihilfegesetzes eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zugewiesen.
Postnummer 1 betrifft die Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gemäß § 129 der Wiener Stadtverfassung. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Anton Mahdalik: Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist so einstimmig beschlossen.
Diesem Tagesordnungspunkt liegt ein Antrag der ÖVP betreffend Aufnahme von Zielbestimmungen und Wertepostulierungen in der Wiener Landesverfassung vor. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen der ÖVP. Das ist somit nicht die Mehrheit und abgelehnt.
Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird. Berichterstatter hierzu ist der Herr Amtsf. StR Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Anton Mahdalik: Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen daher gleich zur Abstimmung.
§ 21 Abs. 5 sowie § 130b bis 130g der Wiener Stadtverfassung sind Verfassungsbestimmungen. Hierfür ist gemäß § 124 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich, die ich hiermit feststelle. Gemäß § 124a der Wiener Stadtverfassung ist für einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Diese Bestimmungen gelten für beide Lesungen.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist so einstimmig in erster Lesung beschlossen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist so einstimmig beschlossen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz in somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Postnummer 3 betrifft eine Meldung gemäß Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz für die Wahlperiode 2025 bis 2030 hinsichtlich der Betätigung von Mitgliedern des Landtages und der Landesregierung in der Privatwirtschaft. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Abg. Akcay, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Safak Akcay: Ich ersuche um Zustimmung.
Präsident Anton Mahdalik: Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.
Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Antrag des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist somit einstimmig beschlossen.
Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz und das Gesetz über die Gewährung von Wohnbeihilfe geändert werden. Berichterstatter hierzu ist der Herr Amtsf. StR Hacker. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche um Diskussion und Zustimmung zum vorgelegten Entwurf. - Danke schön.
Präsident Anton Mahdalik: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Korosec. - Bitte.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Herr Präsident, Herr Landesrat, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer vor den Bildschirmen! Heute erleben wir im Wiener Landtag einen historischen Moment.
Nach Jahren der Forderungen, nach Jahren des Beharrens auf Vernunft und Gerechtigkeit, nach Jahren, in denen wir als Wiener Volkspartei gegen die ideologische Betonmauer - ja, man kann Betonmauer sagen - der rot-pinken Stadtregierung angerannt sind, wird heute endlich eine Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes beschlossen, in der die wesentlichen Grundprinzipien unserer Sozialpolitik aufgegriffen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Doch erlauben Sie mir eines vorweg: Dies ist kein Anlass für überschwängliche Freude. Denn was wir
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