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Landtag, 19. Sitzung vom 26.01.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 39

 

Freiheitlichen dann gesagt haben, ja, der ist für uns in Ordnung, aber wir hätten da noch ganz gern das eine oder andere miteingebaut. Das ist jetzt eingepflegt worden.

 

Wie gesagt, an sich wäre ja das Wiener Mindestsicherungsgesetz ein Thema, wo man gleich weiterstreiten könnte, so wie vorher in der Aktuellen Stunde, aber das werden wir heute nicht machen. Wir haben einen Abänderungsantrag beim Wiener Mindestsicherungsgesetz, der, glaube ich, zum ersten Mal so in dieser Art und Weise dem Wiener Landtag vorgelegt wird, wo Frau Mörk, Herr Konrad, Frau Korosec, Frau Spielmann von den GRÜNEN und wir Freiheitlichen draufstehen. Das hat es noch nie gegeben. Ich gehe auch davon aus, das wird es nicht sehr oft geben. Trotzdem ist es in dem Fall in Ordnung. Insgesamt haben wir beim Wiener Mindestsicherungsgesetz - der Herr Landesrat weiß es, es weiß auch die Volksanwaltschaft - verfassungsrechtlich noch einiges zu tun, aber das gehört heute nicht hier her, sondern das werden wir in einer anderen Landtagssitzung dann weiter erörtern. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu Wort gemeldet ist Abg. Konrad. Ich erteile es ihm.

 

11.22.06

Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS)|: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Vielen Dank, Kollege Seidl, dass wir heute keine Grundsatzdebatte über die Wiener Mindestsicherung führen. Auch ich werde das nicht tun, sondern vielleicht nur ganz kurz auf die Novelle eingehen, mit der wir die Wiener Mindestsicherung noch einen Schritt robuster machen und eben auch aktuellen krisenbedingten Entwicklungen Rechnung tragen, indem wir etwa Entlastungspakete des Bundes von der Anrechnung aus der Wiener Mindestsicherung ausnehmen, ebenso Bonuszahlungen von ArbeitgeberInnen oder mögliche zukünftige Heizkostenzuschüsse. Ebenfalls nehmen wir Vermögen durch Schmerzensgeld aus, Opferentschädigungsleistungen, Leistungen aus dem sozialen Entschädigungsrecht. Wir geben in dieser Novelle auch der Sozialarbeit in einem weiteren Punkt die Bedeutung, die wir dieser im Rahmen des Vollzugs der Wiener Mindestsicherung zumessen. Last but not least schaffen wir auch Bestimmungen, die es ermöglichen, die BezieherInnen in die Planungsprozesse für die Wiener Mindestsicherung einzubeziehen und die Wirksamkeit zukünftig besser zu evaluieren.

 

Auch ich möchte mich hier bei allen bedanken, die sich eingebracht haben, auch im Ausschuss mitgedacht haben, so wie eben auch Viki Spielmann hier noch einen Vorschlag geliefert hat, den wir heute dann zuweisen werden. Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Spielmann. Ich erteile es ihr.

 

11.24.09

Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE)|: Schönen guten Morgen auch von meiner Seite! Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Wir haben es jetzt schon von den VorrednerInnen gehört, es geht heute um das Wiener Mindestsicherungsgesetz. Es wird hier Änderungen geben. Ich fand das wirklich ein Best-Practice-Beispiel, wie man miteinander umgehen kann und wie man auch mit der Opposition umgehen kann.

 

Wir haben diese Änderungen über den Initiativantrag bekommen, trotzdem eine kleine Seitenkritik: Ich glaube, vier von fünf Gesetzen sind heute per Initiativantrag reingekommen. Es wäre doch recht gut, wenn wir endlich diese Unkultur ändern könnten. Mir ist natürlich bewusst, dass es gewisse zeitliche Fristen gibt, wo Sachen schneller beschlossen werden müssen, aber ich denke mir, es wäre wirklich für die demokratische Kultur und auch für die Zivilgesellschaft draußen und für die sozialen Organisationen sehr, sehr wichtig, dass man hier auch in der Begutachtungsfrist Stellungnahmen abgeben kann und damit auch die Gesetze verbessert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.)

 

Wie gesagt, danke vielmals an die Regierungsfraktionen und an den Herrn Landesrat, dass wir diese Änderungen noch einbauen konnten und diesen Abänderungsantrag zusammen formuliert haben. Worum geht es bei den Änderungen? Es ist eh vorhin schon gesagt worden, dass es um die bundesstaatlichen Leistungen geht, zum Beispiel um das Antiteuerungspaket oder den Klimabonus, den wir GRÜNEN in der Regierung natürlich mitinitiiert haben, worauf wir auch sehr stolz sind, dass die eben nicht mehr von der Wiener Mindestsicherung abgezogen werden. Es kann nicht sein, dass man zuerst Maßnahmen einführt, die die Krise sozial abfedern sollen, und das dann vom sozialen Sicherheitsnetz der Mindestsicherung wieder abgezogen wird. Deswegen sind diese Änderungen von uns auch sehr zu begrüßen.

 

Zukünftig ist es auch so, dass die Entschädigungen für WahlbeisitzerInnen nicht mehr von der Mindestsicherung abgezogen werden sollen. Das finden wir auch sehr sinnvoll, das ist von der FPÖ eingebracht worden, weil es demokratiepolitisch auch wichtig ist, vor allen Dingen für MindestsicherungsbezieherInnen. Sie wissen alle hier herinnen, dass die demokratische Beteiligung von MindestsicherungsbezieherInnen und von armutsgefährdeten Menschen leider gering ist, und insofern ist das wirklich eine gute Maßnahme. Wir haben dazu auch noch eingebracht, dass die familienbezogenen Leistungen eben auch nicht mehr abgezogen werden sollen, wenn daraus sozusagen ein Vermögen generiert wird.

 

Bei einer Änderung sind wir hingegen nicht ganz zu 100 Prozent zufrieden. Es hat noch länger gebraucht, zu prüfen, wie man das formulieren kann, dass es für das Gesetz auch brauchbar ist. Deswegen tut es mir leid, dass wir das nicht schon vorab noch miteingebracht haben, aber deswegen ist hier der Antrag, der eben heute zugewiesen wird. Darüber freue ich mich sehr. Es geht um § 24. Da geht es um den Kostenersatz, wenn berücksichtigungswürdiges Vermögen oder Einkommen bei der Zuerkennung der Mindestsicherung nicht bekannt war. Da wäre es für uns wichtig, dass es eben möglich ist, das in Teilbeträgen zurückzuzahlen oder gar die Möglichkeit des Unterbleibens, wenn eben dadurch eine finanzielle Notlage entsteht, denn es kann natürlich nicht sein, dass, wenn man etwas zurückzahlen muss, eine sehr große Notlage entsteht. Insofern freue ich mich auf die Diskus

 

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