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Landtag, 17. Sitzung vom 23.11.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 83 von 84

 

kontrolleure für 100.000 Kinder. Allein diese Zahlenschieflage zeigt, dass es hier sehr wohl noch Handlungsbedarf gibt, meine Damen und Herren.

 

Zwei Punkte noch von meiner Seite: Bei Punkt 1 möchte ich ein bisschen auf das Stilistische in dieser Novellierung des Kindergartengesetzes eingehen und wozu das Gendern mittlerweile führt. Ich darf Ihnen da etwas vorlesen. Da werden die Betreuungspersonen angeführt, die es so gibt, und ich zitiere hier aus dem § 3 Abs. 2 Z 2, wo dann die Betreuungspersonen angeführt sind. Das liest sich dann folgendermaßen: „Inklusive Elementarpädagogin beziehungsweise Inklusiver Elementarpädagoge: Elementarpädagogin beziehungsweise Elementarpädagoge mit einer in der Republik Österreich gültigen Zusatzausbildung für Inklusive Elementarpädagogik.“ Nächster Punkt: „Hortpädagogin beziehungsweise Hortpädagoge: Elementarpädagogin beziehungsweise Elementarpädagoge mit einer Zusatzausbildung für Hortpädagogik oder Sozialpädagogin beziehungsweise Sozialpädagoge oder Absolventin beziehungsweise Absolvent einer anerkannten gleichwertigen Ausbildung, die in einem anderen Staat erworben wurde.“ Nächster Punkt: „4. Inklusive Hortpädagogin beziehungsweise Inklusiver Hortpädagoge: Hortpädagogin beziehungsweise Hortpädagoge mit einer zusätzlichen Befähigungsprüfung für Sondererzieherin beziehungsweise Sondererzieher oder einer anerkannten gleichwertigen Ausbildung, die in einem anderen Staat erworben wurde.“

 

Meine Damen und Herren, das ist mittlerweile unlesbar. Vielleicht sollten wir oder vor allem Sie Ihre Energie hier nicht legistisch verschwenden, indem Gesetze bis zur vollkommenen Unlesbarkeit gegendert werden, sondern die Energie sollte dafür verwendet werden, qualitativ hochwertige Kindergartenpädagogen in Wien sicherzustellen, aber nicht für so einen Schwachsinn, meine sehr geehrten Damen und Herren. Schauen Sie dazu! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.)

 

Als letzten Punkt möchte ich noch einen Beschlussantrag einbringen. Gemäß der 15a-Vereinbarung mit dem Bund über Elementarpädagogik ist es für die nächsten Jahre so - ich glaube, bis zum Jahr 2026 geht es dann -, dass das Kopftuchverbot in elementaren Bildungseinrichtungen fehlt. Meine Damen und Herren, ich erinnere nur einmal kurz überblicksmäßig an unsere Tagesordnung von heute und morgen. Wir sprechen heute über Kinderrechte, wir sprechen morgen in einer Schwerpunktdebatte darüber, wie wir Frauen fördern, Frauensicherheit fördern wollen, ihre freie Entfaltung sicherstellen wollen. Dann nimmt es zum einen einmal die Bundesregierung so hin beziehungsweise setzt sie das bewusst durch, dass dieses Kopftuchverbot für Kinder und entsprechendes Personal in den Kindergärten aufgehoben wird, und zum anderen, meine Damen und Herren, nehmen Sie das auch in Kauf, Sie von Seiten der rot-pinken Stadtregierung, dass das wieder entsprechend Einzug halten kann.

 

Meine Damen und Herren, wir sind dafür, dass sich Kinder frei entfalten können. Wir sind dafür, dass Kinder im Kindergartenalter, und davon reden wir hier immer, kein Kopftuch tragen müssen, kein Symbol zum einen der Frühsexualisierung und zum anderen der Unterdrückung tragen müssen.

 

Wir wollen auch sichergestellt haben, dass Kinder, die in Kindergärten erzogen werden, auch an unsere Werte beziehungsweise an unsere Werte, die wir hier in Österreich vertreten, herangeführt werden, dass sie auch dazu erzogen werden und das auch von Seiten des Personals vertreten wird. Dementsprechend haben wir einen Beschlussantrag vorbereitet, der vorsieht, Punkt 1, umfassenden Frauen- und Kinderschutz, und Punkt 2, dass jegliches Betreuungspersonal einen entsprechenden Wertekatalog zu unterzeichnen hat, in welchem dargelegt wird, dass der österreichische Rechtsstaat über jegliche religiöse Vorschriften zu stellen ist.

 

Zum Abschluss noch ein Punkt: Ich freue mich sehr darüber, dass auch die ÖVP Wien oder Volkspartei Wien, oder wie auch immer sie sich jetzt nennt, diesen Antrag unterstützen wird. Ich frage mich nur, wieso im Rahmen dieser 15a-Vereinbarung die ÖVP von dem Abstand nimmt, was sie mit uns in der Bundesregierung durchgesetzt hat. Ich hoffe, ich höre nie wieder irgendjemanden von Ihnen hier heraußen erzählen: Wir sind gegen Islamisierung, wir sind gegen das Kopftuchtragen! - Sie in der Bundesregierung machen das leider vor, Sie lassen sich vom grünen Koalitionspartner offensichtlich durchs Parlament oder die politische Manege ziehen. Vielleicht reden Sie da einmal intern und finden zu einer einheitlichen Linie - ich glaube, es wäre im Sinne aller Kinder, vor allem Kindergartenkinder in Wien und in Österreich. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Bitte.

 

18.12.09

Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA|: Ich danke für die konstruktive Debatte und die große Zustimmung zu dieser Gesetzesinitiative, einer Novelle. Es gibt in dieser Novelle bewusst keine Bildungsrevolution, sondern eine ganz konkrete Verbesserung des Kinderschutzes im Sinne der Kinder in unserer Stadt, aber nicht nur der Kinder, sondern auch der Eltern und vor allem auch der Pädagoginnen und Pädagogen, damit diese einen klaren Rahmen bekommen und auch für ihre tagtägliche Arbeit, die herausfordernd ist, den besten Kinderschutz auch mitbekommen.

 

Ich danke für die breite Einbindung auch im Vorfeld, nämlich in der Begutachtung, wo wir vieles mit aufnehmen konnten. Ich freue mich auf die Umsetzung, insbesondere auch auf die neue Abteilung in der Stadt, nämlich das Kompetenzzentrum Kinderschutz in der MA 11, wo jetzt schon hervorragende Arbeit geleistet wird. Ich bin mir sicher, mit dieser Initiative wird der Kinderschutz in Wien weiter gestärkt, und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

18.13.09 Präsident Ing. Christian Meidlinger: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit den Stimmen von

 

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