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Landtag, 17. Sitzung vom 23.11.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 84

 

wurde. Ich möchte zu Beginn vielleicht auf zwei Einzelfälle noch hinweisen, weil es ein Prinzip in der Volksanwaltschaft ist, dass wir uns Fälle ansehen, wo der gleiche Sachverhalt unterschiedlich behandelt wird. Auf der Seite 61 - es ist im Bildungsbereich: Es ist so, dass es ja pandemiebedingt einen Winter-Lockdown und einen Oster-Lockdown gab. Den Eltern wurde empfohlen, die Kinder aus gesundheitlichen Sicherheitsgründen zu Hause zu betreuen und nicht in den Hort zu schicken. Eine Mutter hat sich wegen einer Nachforderung beschwert, weil das Kind nicht im Hort war, sie aber trotzdem aufgefordert wurde, die Hortgebühren zu bezahlen, obwohl im Winter-Lockdown die Beträge nicht vorgeschrieben wurden und im Oster-Lockdown schon. Jetzt ist unsere Frage: Worin liegt hier eine sachliche Begründung für das eine und das andere? Da ist es relativ wenig befriedigend, wenn die Antwort, die aus dem Magistrat kommt, lautet: Ja, es gibt halt eine entsprechende Beschlusslage aus dem Gemeinderat.

 

Da würde ich Sie als Landtagsabgeordnete und - der Weg ist ein relativ kurzer für jeden einzelnen - vielleicht auch in Ihrer Funktion als Mitglieder des Gemeinderates ansprechen, warum das so ist. Diese Mutter hat sogar in die Beschwerde hineingeschrieben, dass sie eine Doppelbelastung gehabt hat. Sie hat im Homeoffice arbeiten müssen und zusätzlich die Kinderbetreuung gehabt. Sie hat sich eigentlich erwartet, dass sie eher eine Unterstützung dafür bekommt, ein Lob, eine Anerkennung, was auch immer, stattdessen hat sie mehrere Hundert Euro Forderung bekommen für Hortgebühren oder für eine Tätigkeit, die sie nicht in Anspruch genommen hat. Das verstehen wir eigentlich nicht, warum hier das eine so und das andere so gehandhabt wird. Das verstehen nämlich auch die Bürgerin und der Bürger nicht.

 

Das Zweite ist, dass es vorkommt, dass manche Behinderte, die eine Parkkarte im Sinne des § 29b der Straßenverkehrsordnung für einen Behindertenparkplatz haben, vergessen, diese hineinzulegen. Ein ordnungsgemäß agierendes Organ, das das nicht sieht, gibt natürlich einmal eine Anzeige, eine Strafe und das Fahrzeug wird im schlimmsten Fall sogar abgeschleppt. Bei der Abschleppgebühr wird es schwierig sein, dass man das unter Umständen erstattet, dass die Allgemeinheit dieses Versehen quasi dann schultern muss, aber bei der Strafe, da könnte man sagen: Na ja, jetzt hast du schon die Abschleppung gezahlt, das ist für dich - unter Anführungszeichen - Strafe und Erinnerung genug, das in Zukunft nicht zu machen. Es reicht aus, wenn wir dich - und das Verwaltungsstrafgesetz sieht das vor - ermahnen, das in Zukunft nicht zu tun, anstatt eine Strafe nach der Parkometerabgabeverordnung und nach der StVO zu verhängen, nein, nein, machen wir nicht.

 

Und jetzt kommt auch wieder diese Ungleichbehandlung, nämlich der Volksanwaltschaft gegenüber: Das Bundesfinanzgericht hat, weil ein Behinderter bestraft wurde, die Strafe aufgehoben und gesagt: Wir ermahnen, das reicht aus. - Wir konfrontieren den Magistrat damit und sagen: Na ja, schau, das Bundesfinanzgericht hat für so einen Sachverhalt eine Ermahnung ausgesprochen, warum macht ihr das nicht, und bekommen zur Antwort: Na ja, es besteht ja keine Bindungswirkung dieses Erkenntnisses für uns als Magistrat! - In anderen Fällen aber, wo wir hier auf eine Behandlung drängen, vielleicht bürgerfreundlich vom Ermessensspielraum, sagt uns dann der Magistrat: Nein, nein, da gibt es eine höchstgerichtliche Judikatur davon, da müssen wir uns ja daran halten! - Also auch hier eine Ungleichbehandlung, und vielleicht sollte man in dieser Verwaltungspraxis auch ein bisschen in sich gehen.

 

Jetzt zur Frage MA 35, die von mehreren Damen und Herren Abgeordneten hier angezogen wurde: Grundsätzlich versteht sich die Volksanwaltschaft als Partner in der Verwaltung, und so hat es sich eigentlich seit zwei Jahren schon sehr gut eingespielt, dass die MA 35 mit dem neuen Abteilungsleiter Mag. Hufgard-Leitner regelmäßig Kontakt zu uns sucht, von uns auch zwischendurch einen Erfahrungsstand und Wissensstand erfährt und er uns auch seine Erkenntnisse und den letzten Stand aus der MA 35 mitbringt. Das ist einmal eine gute Verwaltungspraxis, das möchte ich auch unterstreichen.

 

In meinem Geschäftsbereich mit der Wiener Bildungsdirektion, mit Mag. Himmer: ausgezeichneter Kontakt, auch im kurzen Wege. Ich glaube, Sie, Herr Abg. Stürzenbecher, haben gemeint, wenn alles rechtskräftig ist, kann man das tun. Wenn es um Kinder geht und darum, ob sie einen passenden Schulplatz finden, da wollen wir in der Volksanwaltschaft nicht, wie es eigentlich das Gesetz vorsieht, warten, bis schon alles vorbei ist und es für ein Kind zu spät sein kann, sondern da hilft manchmal ein Griff zum Telefon: Wir haben hier eine Mutter, einen Vater, geht da etwas für das Kind? Und es wird Gott sei Dank rasch geholfen. Wir haben keinen echten Beschwerdefall, wir brauchen nichts zu berichten und dem Kind ist geholfen. Auch danke dafür, dass hier eine derartige Lösung im kurzen Wege möglich ist. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

So konnten wir in diesen Gesprächen auch erkennen, dass seitens der MA 35 durch eine gewisse budgetäre Unterstützung und Personelles es möglich war, dass sich die telefonischen Betreuungen - da gab es ja wirklich diesen Skandal, dass die Beamten dort am Telefon nicht einmal mehr abgehoben haben, et cetera - deutlich gebessert haben. Es gab auch für uns die logische Mitteilung, dass auf Grund dieser Sonderzuständigkeit für die Opfer des NS-Regimes beziehungsweise deren Nachkommen sich die Sonderzuständigkeit für Wien ergibt. Warum? - Weil unter Umständen für Ermittlungsverfahren die notwendigen Archive, sei es zum Beispiel Dokumentationsarchiv oder Kultusgemeinde, sich eben in Wien befinden. Und es gibt nicht nur sehr einfache Fälle, wie es die Vielzahl der Fälle ist, sondern es gibt manche, die durchaus knifflig sind und auch ein ausführliches Ermittlungsverfahren erfordern.

 

Ich kann Ihnen auch sagen, dass auch der Ukraine-Krieg in diesem Jahr eine Vervielfachung der Staatsbürgerschaftsanträge mit sich bringt. Es sind jetzt insbesondere russische Staatsbürger, die auch schon seit Jahren legal in Österreich leben, die sich jetzt, aus welchen Gründen auch immer, dazu entschließen, die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen zu wollen. Auch Menschen aus Balkanstaaten, aus Serbien, kommen hier dazu, und

 

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