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Landtag, 16. Sitzung vom 19.10.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 61

 

Wenn Sie aber schon eine Leistung auf Antrag vorlegen, dann ist das kein großer Mehraufwand, die Zahl der Haushaltsangehörigen zu berücksichtigen. Man muss sowieso eine Menge an Dokumenten beibringen, damit man diesen Wiener Energiebonus bekommt. Warum man da nicht die Haushaltsgröße berücksichtigen kann, ist mir nicht erklärlich. Ihr Modell aber ist eben beides nicht, es ist nicht schnell und antragslos und es ist nicht treffsicher. (Beifall bei den GRÜNEN.) Es macht eben einen Unterschied, sehr geehrte Damen und Herren, ob ein Haushalt drei minderjährige Kinder zu versorgen hat oder ob er kein Kind zu versorgen hat. Das kann man nicht einfach ignorieren, das kann man nicht einfach über einen Kamm scheren, und deshalb fordern wir Sie auf, das zu reparieren, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Was wir ebenfalls kritisch sehen, ist die undifferenzierte Einkommensgrenze von 100.000 EUR für Mehrpersonenhaushalte. Das schließt zum Beispiel große Wohngemeinschaften vom Wiener Energiebonus aus. Nehmen wir das Beispiel einer Studierenden-WG. Sie alle kennen hoffentlich die Studierenden-Sozialerhebung aus 2019: 65 Prozent der Studierenden sind erwerbstätig, die erwerbstätigen Studierenden arbeiten im Schnitt 20,5 Wochenstunden. Eine Sechser-WG mit durchschnittlichem Erwerbsausmaß von Studierenden kann schon ganz einfach über diese Einkommensgrenze zu liegen kommen. Auch das sollte repariert werden, sehr geehrte Damen und Herren (Beifall bei den GRÜNEN.), denn es kann nicht unser Ziel sein, Menschen auszuschließen, die viel arbeiten müssen, um ihr Studium zu finanzieren. Nehmen wir es an einem Beispiel: Der Student in der Eigentumswohnung, der das Studium von den Eltern finanziert bekommt, erhält den Wiener Energiebonus. Die sechs StudentInnen, die in der Mietwohnung viel arbeiten müssen, um sich ihr Studium zu finanzieren, bekommen den Energiebonus nicht. Das kann doch nicht Ihr Begriff von Gerechtigkeit sein, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Das ließe sich auch lösen, wenn man die Einkommensgrenzen an der Haushaltsgröße orientieren und nicht nur simpel in Ein- und Mehrpersonenhaushalte differenzieren würden. Und da muss ich Sie auch noch auf eines ansprechen: 40.000 EUR Einkommensgrenze für Einpersonenhaushalte, 100.000 EUR für Mehrpersonenhaushalte, aus meiner Sicht ist das gleichheitswidrig. Was unterscheidet den Zweipersonenhaushalt, in dem zwei Erwachsene sind, vom Einpersonenhaushalt? Warum hat der eine Einkommensgrenze von 100.000 EUR, während der Einpersonenhaushalt eine Einkommensgrenze von 40.000 EUR hat? Das aus meiner Sicht wird vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten. Das hat überhaupt keine Begründung. Ich würde verstehen, wenn der Mehrpersonenhaushalt eine nicht doppelte Einkommensgrenze hat, aber dass das 20.000 EUR über der Einkommensgrenze für den Einpersonenhaushalt liegt, das ist mir völlig unbegreiflich und das wird vor einem Verfassungsgericht, sofern jemand klagt, der zum Beispiel ein Jahreseinkommen von 45.000 EUR hat, nicht halten. Das ist ganz klar gleichheitswidrig, sehr geehrte Damen und Herren. Das ist ein Pfusch.

 

Ich glaube, dass Sie das in Wirklichkeit auch nicht so haben wollen. Sie haben es aber mittlerweile zum Prinzip erhoben, Gesetzesvorhaben, und vor allem Gesetzesvorhaben aus dem Sozialbereich, per Initiativantrag einzubringen - keine Begutachtung, keine Chance, auf Fehler hinzuweisen, keine Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge einzubringen. Ich sage ja nicht, dass Sie zwei Monate Begutachtung machen sollen, aber zumindest zwei Wochen, in denen ein paar ExpertInnen draufschauen können und Ihnen zumindest sagen können, dass Ihre Einkommensgrenzen wahrscheinlich gleichheitswidrig sind. Das wäre schon nicht schlecht, weil gut gemeint, aber nicht gut gemacht, reicht halt nicht, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich bringe deshalb einen Beschlussantrag ein, mit dem wir den Herrn Stadtrat für Soziales, Gesundheit und Sport auffordern, diese Fehler zu beheben. Schauen Sie sich das an! Es wäre im Sinne der Sache, wenn Sie da die Eitelkeit beiseiteschieben und das Gesetz reparieren. - Ich muss jetzt da hinübergehen und kurz den Antrag holen, um ihn dem Herrn Präsidenten zu geben. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Greco. Ich erteile es ihr. Bitte sehr.

 

13.01.38

Abg. Dr. Katarzyna Greco, MBA (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

21,4 Prozent der Wienerinnen und Wiener sind laut Definition armutsgefährdet. Ich wiederhole: 21,4 Prozent! Das ist, selbst wenn man den Großstadtfaktor Wien weglässt, immer noch 6,7 Prozentpunkte über dem österreichischen Durchschnitt. Dabei handelt es sich lediglich um Zahlen aus dem Jahr 2021. Wir alle wissen, was am 24. Februar des heurigen Jahres begonnen und die Krisen zugespitzt hat. Die Bundesregierung stand seitdem solidarisch hinter der Ukraine und hat auch sofort dafür gesorgt, dass die Österreicherinnen und Österreicher wo nur möglich entlastet werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Konkret verlautbarte die Koalition aus ÖVP und GRÜNEN ein historisches Entlastungspaket bereits im letzten Sommer. Und ja, Kollege Konrad, Sie haben vorhin 12 Milliarden erwähnt, vollkommen richtig, wenn man sich alle Entlastungen, die bis jetzt beschlossen wurden, genauer ansieht, dann sprechen wir von einem Investitionsvolumen von 32,7 Milliarden EUR. Hierbei geht es um Maßnahmen, die dafür sorgen, dass das Leben für die Menschen in Österreich weiterhin vor allem leistbar und lebbar ist und bleibt. Wir haben auf der einen Seite die Stromkostenbremse, welche den Kostenanstieg massiv bekämpfen soll, eine Entlastung von rund 500 EUR durchschnittlich pro Jahr und Haushalt. An 2. Stelle steht das Antiteuerungspaket, welches im Zeitraum 2022 bis 2026 mit 28,7 Milliarden EUR entlasten wird, wo beispielsweise die schon lang geforderte, jetzt umgesetzte Abschaffung der kalten Progression sowie eine Senkung der Lohnnebensteuern und viele weitere Punkte

 

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