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Landtag, 12. Sitzung vom 28.04.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 101

 

nicht der Einzige. (Zwischenruf.) - Der ist nicht SPÖ? Na, das würde mich interessieren.

 

Wenn den ganz großen Parteien - in Wien der SPÖ oder in Niederösterreich der ÖVP - nicht auf die Finger geschaut wird, werden wir uns nicht nur als Koalitionspartner blöd anschauen. Denn die Allmachtsphantasie - ich mache das ohne Rücksprache, ich brauche keine Mehrheit hier herinnen, weil ich es eh in meinem eigenen Bereich mache -, funktioniert halt nicht.

 

Wir wollen, dass der Stadtrat Stadtrat für Wirtschaft, Finanzen & Co heißt, und nicht Stadtrat für Freunderlwirtschaft. Wir wollen, dass Wien bei all den Punkten nicht wartet, sondern vorangeht. Bei so vielen Fragen, ich habe sie vorher aufgezählt, sind wir überall hinten nach. Das ist nicht notwendig. (Zwischenrufe.) Es ist eh schon x Mal gesagt worden: Man hört die Zwischenrufe hier nicht besonders gut. Im Mai sind wir vielleicht schon in einem anderen Sitzungssaal, dann geht das besser, für die, die das gern haben. Ich wäre ganz froh, wenn man sie versteht, weil man dann schneller darauf eingehen kann.

 

Man kann hier nicht automatisch alles gleich kriminalisieren wie das, was in Vorarlberg ganz offensichtlich vor Gericht landen wird. Die Anzeigen sind ja schon alle da, es wird untersucht. Ich nehme an, dass dort irgendwann ein Urteil herauskommt, aber das werden wir dann sehen. Da werden wir uns ein bisschen gedulden müssen. Ich sehe das nicht wie Herr Sobotka, dass man nicht jeden Griff irgendwohin kriminalisieren darf, wenn es für den guten Zweck ist.

 

Auch wenn Menschen glauben, dass sie etwas Gutes tun, können sie nicht die ganzen Korruptionsregeln umgehen. Die Regeln, die es bei uns gibt, sind nicht ausreichend, deswegen heute nur diese drei Anträge. Falls diese Stadtregierung, diese Landesregierung weiterhin nicht in die Gänge kommt, werden wir weitere Anträge einbringen müssen. Dann bringen halt wir das Gesetz aus Vorarlberg hier ein, wenn Sie es nicht machen.

 

Als Anfang vielleicht, aber das ist eine der Fragen an den Herrn Bürgermeister. Sie sind zwar nicht für das Organisieren der Klubgespräche zuständig, aber es ist Ihnen vielleicht, hoffentlich, ein Anliegen. Nein, ich will jetzt nicht den Joe noch hineinziehen, der Klubobmann der SPÖ will ja vielleicht auch, dass in der Frage etwas weitergeht. Ich gehe einmal davon aus, ich sehe nichts anderes. Dann gibt es eben Fraktionsgespräche dazu und dann legen wir hier gemeinsam ein Gesetz vor, das nicht hinter Tirol und hinter Vorarlberg zurück, sondern eventuell sogar noch ein besseres ist. Korruption ist Gift für die Demokratie. Unterschreiben Sie nächste Woche das Volksbegehren für Rechtsstaat und gegen Korruption! Vielen Dank.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich danke dem Herrn Abgeordneten für die Begründung. Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage ist der Herr Landeshauptmann zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm.

 

16.32.00

Lhptm Dr. Michael Ludwig|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!

 

Eingangs möchte ich ein paar Worte zur Frage der Zulässigkeit dieser Dringlichen Anfrage anmerken. Auch wenn ich auf die einzelnen Fragen jetzt im Detail eingehe, möchte ich doch darauf verweisen, dass die Stadtverfassung vorsieht, dass nur Fragen der Landesvollziehung und nicht der Gesetzgebung Gegenstand einer dringlichen Initiative sein dürfen, denn es fällt auf, dass bereits die Bezeichnung der vorliegenden Dringlichen Anfrage - ich zitiere: „Umgehende Novellierung des Wiener Parteienförderungsgesetzes zur Schaffung umfassender Transparenz und damit eine Reduktion von Missbrauchs- und Korruptionsrisiken“ - darauf hinweist, dass es sich hier um Fragen zur Gesetzgebung handelt und nicht, wie rechtlich vorgesehen, der Landesvollziehung.

 

So sind dann auch die zwölf Anfragepunkte klar auf eine etwaige Änderung des Wiener Parteienförderungsgesetzes ausgerichtet. Allesamt zielen sie darauf ab, wie in Hinkunft die Gesetzeslage gestaltet werden soll. Damit ist eindeutig die Gesetzgebung und nicht die Vollziehung angesprochen. In diesem Sinne fragen Sie mich in einer Thematik, die eigentlich von Ihnen selbst als Mitglieder des Gesetzgebungsorgans Landtag zu beantworten wäre.

 

Zur Abrundung des Bildes möchte ich aber noch anmerken, dass sowohl die Stammfassung des Wiener Parteienförderungsgesetzes 2013 als auch dessen bisher einzige Novellierung auf einem Initiativantrag im Sinne von § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung beruhen. Die jeweiligen Gesetzesvorlagen sind von Mitgliedern des Landtages selbst eingebracht worden. Ohne damit ein Präjudiz für die Behandlung künftiger unzulässiger Fragen setzen zu wollen, stelle ich doch dieses Thema auch in den Vordergrund meiner Beantwortung, weil es im Rahmen unseres Programms der Fortschrittskoalition auch entsprechend behandelt wird.

 

Weiters möchte ich jetzt schon auch anmerken, dass die gegenständliche Dringliche Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt doch etwas verwundert, da auch Ihnen bekannt sein dürfte, dass auf Bundesebene erst gestern eine parlamentarische Begutachtung zum Entwurf der Neuregelung des Parteiengesetzes begonnen hat. Laut Aussagen der Klubvorsitzenden Ihrer Fraktion im Parlament soll der angepeilte Beschluss noch vor dem Sommer aber - unter Anführungszeichen - gesichert sein.

 

Im Übrigen gilt das in ähnlicher Weise auch für die in Vorarlberg angekündigten Regelungen, da auch diese offiziell noch nicht bekannt sind. Laut Medien soll ein entsprechender beziehungsweise ausformulierter Gesetzesentwurf erst im Mai 2022 dem Vorarlberger Landtag vorgelegt werden. Ganz grundsätzlich ist aber im gegebenen Zusammenhang zu betonen, dass sich die Fortschrittskoalition zu Transparenz, Kontrolle und Nachvollziehbarkeit bekennt, denn diese Attribute sind zentrale Bestandteile einer lebendigen Demokratie mit mündigen Bürgerinnen und Bürgern.

 

Starke Kontrollmechanismen sind ein Garant dafür, dass die Stadt und ihre Betriebe auch weiterhin in hoher Qualität für die Wienerinnen und Wiener arbeiten und kontinuierlich einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln an den Tag legen. Um das für die Zukunft noch verstärkt zu gewährleisten, haben wir uns im Koalitionsprogramm vorgenommen, den Stadtrech

 

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