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Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 68

 

ich, ein ganz wichtiger Punkt ist. Auch betreffend die Möglichkeit zur Verfahrensbeschleunigung ist einiges vorgesehen, was in den nächsten Jahren dann auch umgesetzt werden wird.

 

Die Bauordnung für Wien ist nie etwas Abgeschlossenes. Ich bin auch sehr dankbar, dass ich da ein wenig recherchieren konnte. Die Bauordnung in Wien ist knapp 800 Jahre alt. Damals ging es vor allem um die Vermeidung von großen Feuern und dergleichen. Wenn man sich da ein wenig hineinliest, sieht man, dass das etwas ganz Dynamisches ist. Und wir setzen jetzt ein richtiges Zeichen, um die Stadt so zu erhalten, wie wir sie uns vorstellen, um die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt weiterhin glücklich zu machen. - Deswegen ersuche ich Sie um Ihre Zustimmung.

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Sequenz. Ich erteile es ihr.

 

16.04.50

Abg. Mag. Heidemarie Sequenz (GRÜNE)|: Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen am Livestream!

 

Wir stimmen heute über eine Novelle der Wiener Bauordnung ab, die - das sage ich gleich vorweg - durchaus sehr positive Elemente hat. Es wurde schon sehr ausführlich über die Beschränkung der Bauhöhe in der Bauklasse I berichtet. In Siedlungsgebieten mit wenig verdichteter Bauweise wird weniger versiegelt werden, und das begrüßen wir ausdrücklich. Ebenso begrüßen wir auch, dass der Schutz der Weltkulturerbe-Stätten jetzt in den Fokus rückt, indem dies auch ein Ziel bei der Festsetzung des Flächenwidmungsplanes sein wird. - Es gibt also durchaus sehr positive Aspekte dieser Bauordnungsnovelle. Sie ist aber wirklich sehr klein beziehungsweise - wie ich fast sagen würde - zu klein, und deswegen werden wir auch vier Anträge einbringen.

 

Wer glaubt, dass die Bauordnung etwas Fades, Langweiliges ist, dem kann ich versichern, das ist nicht so. All die Themen, die ich hier in der Folge erwähnen werde, sind Themen, die die BürgerInnen Wiens sehr oft sehr leidenschaftlich diskutieren.

 

Ich möchte jetzt gleich auf den Kollegen von der ÖVP replizieren, der gemeint hat, dass sich die GRÜNEN hier die Rosinen heraussuchen. - Ich weiß nicht! Wenn ich sage, ich möchte, dass der rechtswidrige Abbruch eines Gründerzeithauses ordentlich bestraft wird: Ist das dann Rosinenherauspicken, oder hat das doch ein bisschen etwas mit Gerechtigkeitssinn zu tun? Mit dem Verkauf einer Wohnung macht man nämlich diese Strafe schon locker wett.

 

Nun zu meinen Anträgen: Etwas, was in den Flächenbezirken leidenschaftlich diskutiert wird, ist, wie die gärtnerisch ausgestaltete Fläche in Kleingartensiedlungen, in Bauklasse I, und so weiter ausschaut. Wenn Sie nicht dort wohnen, schlage ich vor: Schauen Sie sich das einmal auf Google Earth an! Dann werden Sie sehen, dass in solchen Gegenden von der gärtnerisch ausgestalteten Fläche rein gar nichts übrig bleibt, denn dort gibt es einen Pool, ein Carport, eine Terrasse, einen Fußweg und vielleicht noch ein paar Abstellplätze für die Mülltonnen, von Wiese oder sonst etwas ist dann aber eigentlich gar nichts mehr zu sehen.

 

Was sind die Folgen dieser massiven Versiegelung? - Es entstehen Hitzeinseln, die sich im Sommer natürlich viel mehr erhitzen als bepflanzte Flächen. Außerdem wird verhindert, dass das Regenwasser ins Erdreich eindringt und damit zu einem entsprechend Grundwasserspiegel beiträgt, denn das Wasser fließt einfach in das Kanalsystem ab. Das will niemand. Da werden mir alle recht geben.

 

Wie kann man das verhindern, oder wie kann man das sehr leicht ändern? Wie lautet die Bestimmung derzeit? - Befestigte Wegezufahrten, Stützmauern, und so weiter sind nur in unbedingt erforderlichem Ausmaß zulässig. Was heißt das? - „In unbedingt erforderlichem Ausmaß“ heißt alles und nichts, und deswegen wollen wir das konkretisieren. Daher zielt unser erster Antrag darauf ab, dass maximal 30 Prozent dieser als „G“ gewidmeten, also gärtnerischer Ausgestaltung gewidmeten Flächen für solche Ausnahmen herangezogen werden sollen.

 

Ein weiterer Punkt, der in der Kategorie G verbesserungswürdig ist: Zum Beispiel ist vorgeschrieben, dass ab 250 m² gärtnerisch auszugestaltender Fläche jeweils ein Baum gepflanzt werden muss. Was aber ist da Ihrer Meinung nach ausgenommen? - Die Bauklasse I und die Gartensiedlungsgebiete! Aber genau dort wäre es notwendig, weil dort eine zunehmende Verdichtung stattfindet.

 

Mein zweiter Antrag betrifft ebenso etwas, was sehr emotional diskutiert wird, nämlich den berühmten § 69 der Wiener Bauordnung: Abweichungen von den Vorschriften des Bebauungsplanes. Ich möchte ein Beispiel nennen: Dieser Paragraph wurde vor ein paar Jahren sehr leidenschaftlich in der Donaustadt diskutiert, das berühmte Strandcafé wurde abgerissen, und der erlaubte Neubau hätte maximal 300 m² bebaubare Fläche haben dürfen, daraus geworden sind 1.000 m².

 

Warum und wie war das möglich? - Im Bauausschuss der Donaustadt fand das Ansuchen um Ausnahme Gehör bei den SPÖ- und ÖVP-Delegierten zum Bauausschuss, und das Strandcafé wurde sehr, sehr groß. Es gibt zwar einen Kriterienkatalog für solche Ausnahmen, aber dieser ist nicht immer nachvollziehbar, vor allem, wenn es um Schutzzonen geht. Deswegen machen wir jetzt einmal einen kleinen Schritt, und es wird ein größerer folgen, nämlich dass vor allem die Berücksichtigung von Schutzzonen bei § 69-Ausnahmen in der Bauordnung verankert werden soll. Wie gesagt, das ist ein erster Schritt, ein weiterer wird sicherlich folgen, vor allem, weil diese Schutzzonen ein besonderes Anliegen vieler BewohnerInnen und der Zivilgesellschaft sind. - Das war mein zweiter Antrag.

 

Ich habe es schon erwähnt: Sehr begrüßenswert ist die Reduktion der Bauhöhe bei Bauklasse I, bedingt durch die Reduktion der Firsthöhe. Dies gilt aber nur bei der offenen und gekuppelten Bauweise, nicht bei der geschlossenen. Was heißt das? - Das klingt jetzt sehr technisch. Für mich wirkt das ein bissel wie eine Lex Einfamilienhäuser, weil damit die gesamten schützens

 

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