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Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 68

 

das leistet, was im Wiener Mindestsicherungsgesetz steht, erfüllt es die Bedürfnisse der Wiener Bevölkerung.

 

Was wäre, wenn wir oder besser gesagt - ich ja nicht - Sie anregen würden, dass man die bundesgesetzlichen Vorschriften näher an das Wiener Mindestsicherungsgesetz heranführt, weil das Wiener Mindestsicherungsgesetz ja offensichtlich der teleologischen Intention näher ist als das Sozialhilfegesetz?

 

Ich weiß, das ist ein abstrakter Gedankengang, aber ich breche es Ihnen herunter auf eine andere Idee. Heute hat meine Vorrednerin Kollegin Laschan ja gesagt: Hätte man Empfehlungen unterschiedlichster Art, unter anderem auch von Rechnungshöfen, Folge geleistet, hätte man die Spitalsbetten abgebaut. Es wäre ein Fehler gewesen, wie man heute sieht.

 

Was aber, wenn man die Leistungen der Mindestsicherung senken würde? Wäre es dann nicht so, dass man in der Zukunft viele arme Menschen auf der Straße sehen würde, es quasi eine Armutsbewegung gäbe, man erkennen würde, wie verzweifelt die Lage der Welt ist, und man im Nachhinein in diesem Hause sagen müsste, es war ein Fehler, zu kürzen, man muss es korrigieren, so wie es ein Fehler gewesen wäre, die Spitalsbetten zu kürzen?

 

Meine Damen und Herren, ich weiß, wie schwierig das für den Herrn Stadtrat ist, ich weiß auch, wie schwierig das für den Herrn Bürgermeister ist, aber ich bedanke mich herzlich für ihre Tätigkeit und ihre Standhaftigkeit im Interesse der sozialen Lage der Wienerinnen und Wiener und rege an, diese Bemühungen dahin gehend zu würdigen, dass man darauf drängt, dass der Bundesgesetzgeber sich bei seinen Vorgaben für die Landesgesetzgeber etwas überlegt, und zwar in die richtige Richtung und nicht in die falsche, meine Damen und Herren.

 

Das muss man nicht machen, aber man könnte, und nach meinem Verständnis sollte man es tun. Es wäre ein Beitrag zu einer weniger armen Welt, und eine weniger arme Welt wäre eine bessere Welt - und die streben wir ja jedenfalls in der Fortschrittskoalition in Wien an, und darauf bin ich auch ein bisschen stolz.

 

Der zweite Gedankengang ist der Gedankengang zur MA 35. Dort tritt dasselbe ein: Ist es vernünftig, von bundesgesetzlicher Ebene her einer Verwaltungsbehörde der untergeordneten Ebene Verwaltungsvorschriften aufzuoktroyieren - das ist das falsche Wort, es ist natürlich rechtlich in Ordnung, aber jedenfalls: vorzusehen -, die dazu führen, dass es quasi denkunmöglich wird, in vernünftigen Maßstäben - und das ist ja ein Kriterium des Rechnungshofs - zu sagen, die Verwaltung soll sparsam und effizient sein? Man kann natürlich Vorschriften machen, die so angelegt sind, dass sie sparsam und effizient nicht bewältigbar sind. Das heißt nicht, dass man sich nicht daran halten muss, meine Damen und Herren, das verstehe ich schon, aber der Hinweis an den Bundesgesetzgeber, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz nicht so zu regeln, dass es zu einem bürokratischen Moloch wird, der mit vernünftigem Aufwand für die Gebietskörperschaften nicht bewältigbar ist, dieser Hinweis an den Bundesgesetzgeber wäre schön, und ich ersuche Sie, das einmal zu machen. Man muss ja nicht immer eine Einbahnschiene haben. Sie könnten ja als Behörde auch dem Bund gute Ezzes geben, wie er sich zu verhalten hätte. Vielleicht ist der Bund auch dankbar dafür. Vielleicht sind die noch gar nicht auf die Idee gekommen, vollziehbare Gesetze zu machen.

 

Wenn ich es mir dann wieder historisch anschaue, weiß ich ja, warum die Bundesgesetze existieren. Die Bundesgesetze sind ja in Wirklichkeit - jetzt muss ich aufpassen wegen der Ordnungsrufe - eine Ansammlung von Garstigkeiten zur Verhinderung von anderen Dingen. So ist das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, und so ist zum Teil auch das Staatsbürgerschaftsgesetz. Das ist das Gesetz, das dem Standpunkt entspricht: Ich will keine hier haben! Und so ist es auch angelegt, und das ist schlecht. Vielleicht sollte man dem Bund den Tipp geben, dass es nicht notwendig ist, Vorschriften zu machen, bei denen Unterlagen so schnell verfristen, dass das Verfahren nicht rechtzeitig fertig werden kann und man jedes Mal neue Unterlagen finden muss und die Behörde dann im Anruch steht, boshaft zu sein, und die Partei sich nicht mehr auskennt. In Wirklichkeit wäre es sinnvoll - da bin ich mit meiner Kollegin von den GRÜNEN einer Meinung -, das Staatsbürgerschaftsrecht und das Niederlassungsrecht schleunigst zu kodifizieren, ein vernünftiges, handhabbares, menschliches und modernes Gesetz zu machen und das jetzige Gesetz aufzugeben, weil es nicht gut vollziehbar ist, meine Damen und Herren.

 

Diese grundsätzlichen Gedankengänge stehen überhaupt nicht in Widerspruch zu meinem Dank an die Behörde. Denn die Behörde hat sich natürlich die Verwaltung der Stadt Wien angeschaut, hat eine Menge Missstände gefunden, und - das klingt jetzt komisch, wenn wir das sagen - dafür sind wir ihnen dankbar, dass sie diese gefunden haben, weil sie für uns ein Ansporn sind, diese Missstände zu beheben.

 

Am besten sieht man das bei der MA 35, wo ein großer Evaluierungsprozess begonnen hat, und man sieht es im Bereich der Mindestsicherung und des Armenwesens, weil es uns in Wien gelingt, das Armenwesen so auszugestalten, dass niemand Not und Elend leiden muss, und es uns sogar gelungen ist, die Anzahl der Mindestsicherungsbezieher auf eine vernünftige und menschliche Art und Weise zu senken.

 

Das führe ich auch auf die Anregungen des Rechnungshofs zurück. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich. Richten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Dank des Wiener Landtags aus! Ihre Arbeit ist unverzichtbar. - Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Abg. Greco. Ich erteile es ihr.

 

14.00.06

Abg. Dr. Katarzyna Greco, MBA (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwälte! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein herzliches Hallo an alle, die auch heute wieder via Livestream mit dabei sind!

 

Ich darf jetzt heute bereits die zehnte Rednerin zu Ihrem Bericht sein. Das zeigt auch, wie wichtig er ist, wie

 

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