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Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 68

 

scheinlich sehr unangenehm, erhielt er Mitte Mai 2020, also zwei Monate später, zu seiner großen Verwunderung ein Mahnschreiben, mit dem er aufgefordert wird, den rücküberwiesenen Betrag wieder zur Einzahlung zu bringen. Also da hat sich der Fonds Soziales Wien tatsächlich nicht mit Ruhm bekleckert. Zuerst braucht man irrsinnig lange, bis man es zurückzahlt, dann zahlt man es zurück und fordert es dann wieder ein. Geholfen hat auch in diesem Fall die Volksanwaltschaft, es wurde umgehend Kontakt mit dem Fonds Soziales Wien aufgenommen, und dieser teilte dann schließlich mit, dass die Mahnung irrtümlich versandt wurde.

 

Also ich glaube, keiner von uns will, auch nicht irrtümlich, eine Aufforderung bekommen, 48.000 EUR zu zahlen. Ich darf feststellen, dass sich dieser Fall aber dann im Endeffekt dank der Volksanwaltschaft in Wohlgefallen aufgelöst hat, trotzdem ist das für den jeweiligen Betroffenen natürlich ausgesprochen unangenehm. Ich darf mich dafür bedanken, dass das aufgegriffen und einer Lösung zugeführt wurde.

 

Kurz noch zur Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen, der auch mich als Ausschussmitglied betrifft, da haben wir einen Fall, der auch schon im Ausschuss besprochen wurde und auch zu meiner großen Verwunderung beigetragen hat, das ist auf Seite 79 folgend: Keine Einbeziehung der Nachbarin im Baubewilligungsverfahren. Da ging es um ein Problem einer Betroffenen, die sich darüber beschwert hat, dass am Nachbargrundstück Wärmepumpen beziehungsweise Klimageräte ohne Bewilligung angebracht worden sind. Sie hat das 2015 zur Anzeige gebracht, das wurde dann von der Behörde auch tatsächlich versagt und diese Entscheidung auch durch das Landesverwaltungsgericht bestätigt. Tatsache ist aber, dass die Nachbarin dem Baubewilligungsverfahren, das auf Grund der Anzeige dann durchgeführt wurde, nie beigezogen worden ist, was doch sehr verwunderlich ist.

 

Die Volksanwaltschaft schreibt: „Zur Frage, warum die unmittelbare Nachbarin dem Bewilligungsverfahren im Jahr 2016 nicht als Partei beigezogen worden war, wurde als Grund angeführt, dass das Ansuchen versagt worden sei.“ Also die Stadt Wien stellt sich auf den Standpunkt, na ja, es ist eh sozusagen im Sinne der Beschwerdeführerin entschieden worden, das heißt, wir brauchen die gar nicht als Partei laden, was natürlich haarsträubend ist, meine Damen und Herren, das muss man schon sagen. Sowohl das AVG als auch die Wiener Bauordnung sprechen sich ganz klar dafür aus, wer es nicht glaubt, liest es auf Seite 80 dieses Berichtes nach. Es gibt dann auch eine Missstandsfeststellung, das macht die Volksanwaltschaft auch nicht jeden Tag, also dieses Versäumnis ist dann doch etwas gröber. Ich habe es im Ausschuss schon gemacht und appelliere jetzt in der Landtagssitzung sozusagen öffentlich an die MA 37, die Bestimmungen, die Verfahrensbestimmungen unserer Verwaltungsgesetze einzuhalten und tatsächlich auch die Nachbarrechte dementsprechend ernst zu nehmen, die Nachbarn tatsächlich auch zu laden und ihnen die Möglichkeit zu geben, eben Einwendungen einzubringen, auch wenn man selber davon überzeugt ist, dass das nicht genehmigt wird, aber trotzdem: Diese Nachbarrechte sind wohl nicht diskutabel.

 

Noch ein anderer Fall, er betrifft den Gemeindebau, den Gemeindewohnungssektor, auf Seite 83 gibt es einen relativ speziellen Fall - Abstellung eines Rollstuhls im Stiegenhaus -, da ging es hin und her und man hat dann schlussendlich, nachdem die MA 68 bestätigt hat, dass es keine weiteren Einwände gibt, festgestellt, dass der Rollstuhl in der Nische beim Aufzugszugang abgestellt werden darf. Also da geht es vor allem um feuerpolizeiliche Bestimmungen und die Frage, was darf sozusagen im Gang stehen und was nicht. Das ist sicherlich eine sensible Thematik, das muss man ehrlich zugeben, da gibt es auch nichts zu bekritteln, dass Wiener Wohnen das ernst nimmt, aber es gibt in diesem Zusammenhang - ich weiß nicht, wer Zeitung liest, wahrscheinlich alle hier herinnen - immer wieder Probleme mit Wiener Wohnen. Unlängst habe ich gelesen, dass ein Kalender abgenommen wurde und ich weiß nicht, wie viel Euro dann dafür verrechnet wurden. Also ich würde mir erwarten, dass man da ein bisschen sensibler vorgeht, ohne die wichtigen Bestimmungen hinsichtlich des Feuerschutzes zu vernachlässigen.

 

Der letzte Punkt, der auch der letzte Punkt, glaube ich, in diesem Bericht ist, ist auf Seite 84/85: „Verzögerung bei Weitergabe einer Gemeindewohnung“. Da geht es um das Problem mit dem Callcenter von Wiener Wohnen. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass das vielleicht nicht so funktioniert, wie es uns immer mitgeteilt wird. Eine Wienerin wandte sich an die Volksanwaltschaft, nachdem sie über einen Monat lang erfolglos versucht hat, Wiener Wohnen telefonisch zu erreichen. Sie hat zwar auf Grund ihrer Anrufe acht Geschäftsfallnummern via SMS bekommen, sehr schön, da hat man dann acht Nummern zu ein und demselben Geschäftsfall, aber sie hat keinen Rückruf und keine entsprechenden Informationen von Wiener Wohnen erhalten, also das sollte eigentlich nicht passieren. Festgestellt wurde, dass alle Telefonate durch das Callcenter erfasst wurden, na immerhin, aber es hat ihr nichts geholfen, rückgerufen wurde nicht.

 

Es wird dann vom Magistrat beziehungsweise von Wiener Wohnen auch eingestanden, dass das leider nicht ordnungsgemäß erledigt worden ist, es wurden dann in weiterer Folge, nachdem es dadurch zu Verzögerungen bei der Weitergabe der Gemeindewohnung gekommen ist, auch zwei Monatsmieten gutgeschrieben. Auch dafür ein Danke an die Volksanwaltschaft, dass man da eingeschritten ist und der Dame dann tatsächlich direkt geholfen hat.

 

Nichtsdestotrotz sollte Wiener Wohnen in sich gehen und schauen und evaluieren, ob dieses System mit dem Callcenter tatsächlich die letzte Weisheit ist. Offensichtlich ist es das nicht. Wir würden uns wünschen, dass auch da genauer hingeschaut wird.

 

Ich darf mich abschließend bei der Volksanwaltschaft bedanken, darf Ihnen in dieser für uns alle schwierigen Zeit weiterhin viel Erfolg beim Aufgreifen der Beschwerden beziehungsweise der Anliegen der Bevölkerung wünschen. Die Volksanwaltschaft ist aus meinem Ver

 

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