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Landtag, 7. Sitzung vom 23.09.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 62

 

können. Wenn ich in Ihrer Position bin, ist es mir vollkommen wurscht, was eine Wohnung kostet - das glaube ich sofort -, auch, was das Wasser kostet. Sie und Ihre Klientel wollen an den Armen in dieser Stadt und in diesem Land verdienen - mit der Steuergesetzgebung, mit dem Wohnungseigentum und allem Möglichen! Da gibt es im Zweifelsfall ein bissel Almosen, ein bissel caritative Tätigkeiten, aber wenn es darum geht, dass man gesellschaftlich irgendetwas verändert, dann sind Ihnen die Menschen in diesem Land, die nichts haben, so wurscht!

 

Und es bringt mich manchmal zur Verzweiflung - ich sage es ganz ehrlich -, wie vor allem in den Bundesländern - in Wien ist es eh nicht so - so viele Menschen, die arm sind, trotzdem ÖVP wählen können. Ich verstehe es nicht! Sie machen eine gute Medienpolitik, Sie verkaufen sich nicht schlecht, aber Ihnen sind doch die armen Menschen so was von wurscht. Und das dokumentieren Sie mit solchen Anträgen, denn diese richten sich gegen eine öffentliche Hand, deren Aufgabe es ist, jenen Menschen, denen es in diesem Land weniger gut geht als Ihnen, unter die Arme zu greifen und sie zu unterstützen. Und deshalb lehne ich Ihren Antrag zutiefst ab. - Ich danke sehr.

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Abg. Kaske. Bitte.

 

14.45.04

Abg. Prof. Rudolf Kaske (SPÖ)|: Sehr geschätzter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich könnte es mir relativ einfach machen und sagen: Es ist alles gesagt, vor allen Dingen von Kollegen Ornig und von Kollegen Margulies, aber nicht von mir. Aber danke für die tiefgehende Diskussion, danke auch für die Einbegleitung von den Kollegen Mag. Juraczka und Dr. Wölbitsch. Die ÖVP hat ja schon im Vorfeld der heutigen Debatte über das Valorisierungsgesetz in den letzten Tagen versucht, das Thema reißerisch in den Medien zu inszenieren. Sie sprechen von Gebührenlawine statt effizientem Wirtschaften und Sparen. Meine geschätzten Damen und Herren, diese Scheinheiligkeit der ÖVP ist nicht zu überbieten!

 

Sie reden von Wirtschaften und Sparen. Ihr Bundeskanzler und Parteiobmann und Ihr Finanzminister haben doch erst vor einiger Zeit die Losung ausgegeben: „Koste es, was es wolle!“ Und Sie reden dann vom Sparen. Das finde ich schon ein bisschen eigenartig. Sie können ja leicht generös sein, es ist ja nicht Ihr Geld, sondern es ist das Geld der Bürgerinnen und Bürger.

 

Meine Damen und Herren! Rudi Edlinger - Gott hab‘ ihn selig - hat schon recht gehabt, als er seinerzeit gemeint hatte - ich zitiere: „Bevor ich das Geld der Österreicher der ÖVP übertrage, lasse ich meinen Hund auf die Wurst aufpassen!“ - Liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, damit Sie jetzt nicht unnötig hyperventilieren, versuche ich, wieder auf die sachliche Ebene zu kommen.

 

Wir Sozialdemokraten sind grundsätzlich für Effizienz, aber gegen Sparen am falschen Platz. Was wir brauchen, sind moderne, funktionierende Stadtunternehmungen, die durch Gebührenabgaben in die Zukunft investieren können. Dazu braucht es natürlich Einnahmen, die kalkulierbar sind. Wohin falsches Sparen beziehungsweise Hinausschieben von Investitionen führt, haben uns ja schon Legionen von konservativen Regierungen beziehungsweise Parteien in verschiedenen europäischen Ländern vorgeführt. Diesen Irrweg wollen wir in Wien nicht gehen.

 

Denn: Die zeitgerechte Finanzierbarkeit dieser qualitativ hochwertigen kommunalen Infrastruktur soll auch durch die Valorisierung beziehungsweise inflationsbedingte Anpassung dieser Gebühren gewährleistet und gesichert werden. Nach dem hierbei geltenden und auch unionsrechtlich verankerten Verursacherprinzip sollen die Verursacher beziehungsweise die Nutzerinnen und Nutzer jedenfalls die Kosten der Gemeindeeinrichtungen tragen. Andernfalls - das wurde ja heute schon angesprochen - müssten Fehlbeträge aus dem allgemeinen Budget, mit den damit verbundenen rechtlichen Problemstellungen, abgedeckt werden. Eine Kostentragung durch allgemeine Haushaltsmittel widerspricht dem Verursacherprinzip und ist auch nicht sachlich rechtfertigbar.

 

Um eine zeitgerechte Kostendeckung sicherzustellen und damit die hohe Qualität der Infrastruktur nachhaltig zu sichern und auszubauen, wurde mit dem Valorisierungsgesetz 2007 eine an den Verbraucherpreisindex gekoppelte Wertanpassung der betroffenen kommunalen Abgaben ermöglicht. Auf Grund eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses zur Ausschöpfung dieser landesgesetzlichen Wertsicherungsermächtigung hat der Magistrat die Gebühr zu erhöhen oder zu verringern, wenn sich der Verbraucherpreisindex seit der letzten Änderung der Gebühren zum Stichtag 30. Juni eines Jahres um mindestens 3 Prozent erhöht beziehungsweise vermindert hat, wobei die Valorisierung mit Beginn des nachfolgenden 1. Jänners in Kraft tritt.

 

Eine dahin gehende Prüfung wird alljährlich im August und September vorgenommen, sobald die endgültigen Verbraucherpreisindexwerte der Statistik Austria vorliegen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Schwellenwert wurde im Jahr 2021 überschritten, weshalb mit Beginn des Jahres 2022 eine Wertanpassung vorzunehmen ist. Durch diese Wertsicherung wird eine unregelmäßige und im Zeitabstand vergleichsweise beträchtliche Abgabenerhöhung vermieden. Diese maßvollen Anpassungen nach dem Valorisierungsgesetz orientieren sich an der Wirtschaftsentwicklung, wodurch sich eine bessere Vorhersehbarkeit, Kalkulierbarkeit und Nachvollziehbarkeit für die Abgabenpflichtigen ergibt.

 

Zu beachten ist, dass eine Valorisierung der Gebühren eine Wertanpassung darstellt, der eine ebensolche Kostensteigerung für die qualitativ hochwertigen Leistungen der Stadt Wien gegenübersteht. Wenn eine Gebührenanpassung auf Grund der Überschreitung des Schwellenwertes erforderlich ist, steigen korrespondierend auch die gegenüberstehenden Kosten. Um hier dem Verursacherprinzip gerecht zu werden, ist die Vornahme einer Valorisierung aus den oben angeführten Gründen sinnvoll und soll grundsätzlich als System beibehalten werden. Bei einer Verminderung des Verbrau

 

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