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Landtag, 7. Sitzung vom 23.09.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 62

 

Wäre das verstärkt möglich gewesen oder mussten wirklich die 2.500 Freistellungstage gewährt werden? Ist das nicht anders gegangen? Wir wissen ja auch, das betrifft ja nicht nur die Ämter und Behörden, sage ich einmal, und die Gerichte, sondern auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In Zeiten der Pandemie beziehungsweise jetzt mit dieser Homeoffice-Offensive hört sich das alles natürlich gut an, aber man muss natürlich auch die entsprechenden Geräte zur Verfügung stellen und die Mittel dazu aufbringen können.

 

Vielleicht auch noch eine Sache, die ich vorher zu erwähnen vergessen habe: Im Bericht ist auch ein Diskurs über die richterliche Unabhängigkeit innerhalb des Gerichtes dargestellt. Das Amt der Wiener Landesregierung stellt wahrscheinlich richtigerweise fest, dass die Vorgaben in der Bundesverfassung in unserem Gesetz erfüllt sind und sich diese Anmerkungen auf keine entsprechenden Vorgaben stützen.

 

Ich darf nur diskret, aber doch anmerken, dass es nicht nur die Bundesverfassung gibt, die wir beachten müssen. Glauben Sie mir, es wäre mir lieber, das B-VG wäre in diesem Zusammenhang mehr oder weniger das Einzige, das wir beachten müssen, aber es gibt ja auch noch andere Rechtsnormen europarechtlicher Art, die durchaus in eine Gerichtsorganisation hineinspielen. Auch diese sollte man erkennen und ich darf auch dem Amt der Wiener Landesregierung mitgeben, dass auch die natürlich berücksichtigt werden müssen.

 

Zusammengefasst, meine Damen und Herren, und da möchte ich zitieren, was auf Seite 1 des Berichtes steht. Bevor ich das mache: Wir stehen wieder vor einer Situation oder in der dauerhaften Situation, dass das Verwaltungsgericht offensichtlich unterbudgetiert und unterdotiert ist. Das ist offensichtlich, das kann man nicht leugnen, wenn man den Bericht ernst nimmt. Man kann natürlich sagen, was das Gericht da schreibt, ist übertrieben oder man kann es auch anders sehen.

 

Ich glaube schon, dass es eine der wesentlichen Aufgaben ist, gerade in der für unseren Rechtsstaat so wichtigen Aufgabe, beim Rechtsmittelverfahren dem jeweiligen Gericht alle Mitteln zukommen zu lassen. Es wird auch im Bericht auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, in dem natürlich ausdrücklich ausgesprochen wird, dass die Landes- und Bundesgesetzgeber bei den Verwaltungsgerichten eine besondere Verantwortung bei der Ausstattung von Mitteln trifft. An und für sich eine No-na-Sache, nur ist es, glaube ich, Auftrag an den Landesgesetzgeber, an uns, das auch wirklich ernst zu nehmen.

 

Wir kennen die Situation, sie ist nichts Neues. Ich möchte nicht polemisch werden, nur, wenn ich von der „linken Reichshälfte“, also von mir rechts des Saales, immer höre, was in Ungarn und Polen Dramatisches passiert und was weiß ich, welche Staaten sich von der Rechtsstaatlichkeit verabschieden: Meine Damen und Herren, wenn man ein Gericht über Jahre mit zu geringen Mitteln dotiert, dann hat das mit Rechtsstaatlichkeit auch nichts zu tun. Dann ist das auch tatsächlich ein Riesenproblem, und bevor man mit dem Finger auf andere zeigt, sollte man zuerst einmal zu Hause die Hausaufgaben machen. Das sei Ihnen hier nur mitgegeben.

 

Was schreibt das Gericht dazu? Ich darf auf Seite 1 zitieren: „War das Verwaltungsgericht Wien schon vor dem Ausbruch der Pandemie“ - wie regelmäßig in den Tätigkeitsberichten aufgezeigt - „an und über seinen personellen Grenzen angelangt, haben die pandemiebedingten Maßnahmen die Folgen der mangelhaften räumlichen, fehlenden Verhandlungssäle und vor allem der fehlenden personellen Ressourcen sehr deutlich aufgezeigt.“ Keine Frage, es ist nachvollziehbar, was das Gericht da schreibt.

 

Unter Punkt 4. auf der Seite 1 darf ich das Entscheidende dieses Berichtes auch zitieren: „Der vorliegende Tätigkeitsbericht ist ein dringender Appell an den Landtag, die vom Präsidenten gemeinsam mit der Personalvertretung an die Magistratsdirektion herangetragene und ausführlich dokumentierte Erhöhung des Planstellenplanes um 15 Kanzleibedienstete und die dementsprechende budgetäre Sicherung zu unterstützen.“ Ja, also: Rufzeichen, Rufzeichen, Rufzeichen, Rufzeichen.

 

Es ist ein bisschen mühsam oder wie soll ich sagen, es ist eigentlich traurig, dass wir uns jedes Jahr über das gleiche Thema, über die budgetäre Minderausstattung unseres Gerichtes unterhalten müssen. Ich habe jetzt auch keinen Antrag dazu gestellt, oder mir die Mühe gemacht, das jetzt auf Papier zu bringen. Es bringt eh nichts, meine Damen und Herren, es wird von der Mehrheit dieses Hauses ignoriert.

 

Ich appelliere nur noch einmal dringend, das ernst zu nehmen, den Rechtsstaat ernst zu nehmen, unsere Aufgaben ernst zu nehmen und das Gericht mit entsprechenden Mitteln auszustatten. Ich darf auch noch einmal auf die Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung eingehen, in der steht, dass die Personalbedarfsprüfung jetzt zugesagt wird. Sehr schön, ich hoffe, Sie prüfen schnell und kommen zu den richtigen Entscheidungen.

 

Ich darf am Schluss meiner Rede jetzt zu den Floskeln übergehen, die aber durchaus ernst gemeint sind und von Herzen kommen: Herr Präsident, danke an Sie persönlich und an die Mitarbeiter Ihres Gerichtes für die geleistete Arbeit in dieser, für uns alle und natürlich auch für das Gericht, sehr schwierigen Situation. Ich wünsche Ihnen und uns, dass ihre Arbeit so gut weitergeht, wie sie bisher war, vielleicht kriegen Sie tatsächlich wirklich irgendwann einmal die entsprechenden budgetären Mittel. Danke schön.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herzlichen Dank, als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Weber, und ich erteile ihm dieses.

 

11.59.34

Abg. Thomas Weber (NEOS)|: Vielen herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Präsident, in dem Fall des Wiener Landtages! Sehr geehrter Herr Präsident, in dem Fall des Wiener Verwaltungsgerichtes, Herr Dr. Dieter Kolonovits!

 

Es ist schön, dass Sie bei uns heute im Wiener Landtag sind. Es ist aber nicht nur schön, dass Sie heute bei uns im Wiener Landtag sind, ich finde es auch großartig, dass Sie heute hier ein Rederecht haben und dass Sie

 

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