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Landtag, 7. Sitzung vom 23.09.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 62

 

lich personeller Natur. Es gab 48 Verdachtsmeldungen, wovon 3 auf positiv getestete Covid-Erkrankungen zurückgeführt wurden.

 

Es gab natürlich Herausforderungen organisatorischer Natur, wie schon gesagt. Es gab 1.143 abberaumte Verhandlungen während des 1. Lockdowns. Das ist schon eine gewaltige Zahl, der Rückstand musste natürlich wieder abgebaut werden. Und es gab auch keine Möglichkeiten mehr zu sogenannten Zimmerverhandlungen, das heißt, dass man nicht in einen großen Verhandlungssaal geht, sondern im Zimmer des jeweiligen Richters verhandelt.

 

Es gab, das wird auch im Bericht angeführt, natürlich Herausforderungen inhaltlicher Natur auf Grund der sich sehr schnell ändernden Gesetzeslage und Normensetzung des Bundesgesetzgebers. Interessant auch der letzte Satz auf Seite 3, den ich zitieren darf: „In diesem Zusammenhang wurden vom Verwaltungsgericht Wien beim Verfassungsgerichtshof im Berichtsjahr 13 Normprüfungsverfahren bezüglich der Bestimmungen der Covid-19-MaßnahmenG-VO eingeleitet.“

 

Das sagt auch ein bisschen etwas aus und lässt erahnen, welche Probleme es für Verwaltungsbehörden, aber auch für Gerichte im Zusammenhang mit der Normsetzung des Bundes gab. Wir haben ja darüber auch schon diskutiert. Es wird dann der Personalstand weiter ausgeführt, auch hier nichts Neues sozusagen. Der wesentliche Punkt, glaube ich, ist dann auf Seite 6 folgend, wo festgestellt wird, dass tatsächlich nur knapp 50 Kanzleibedienstete in Wirklichkeit dem Gericht zur Verfügung standen, was natürlich ein großes Problem ist.

 

Es wird auch auf die Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung zum Tätigkeitsbericht 2019 Bezug genommen, nämlich zu diesen Pool-Lösungen. Es wird ausgesprochen, dass das in Wirklichkeit keine Alternative ist und schon gar keine Verbesserung der Organisation darstellen kann. Dessen sollte man sich bewusst sein.

 

Ausgeführt wird auch eine Umfrage der richterlichen Standesvertretung zu den Arbeitsbedingungen. Das ist natürlich eine subjektive Erfassung, sage ich einmal, das wird da natürlich auch zugestanden. Von 88 Fragebögen war bedruckter Rücklauf 55, das sind zwei Drittel. 61,82 Prozent der Richter, die da mitgemacht haben, bejahten das Bestehen eines subjektiven Gefühls der Überlastung. Das sagt auch etwas aus, glaube ich. Es ist auch Ausdruck dessen, was wir in sehr, sehr vielen Berichten, also in fast allen Berichten der letzten Jahre lesen mussten.

 

Es wird dann auch konkret auf die speziellen Anforderungen der Gerichtsorganisation Bezug genommen. Das ist auch nicht uninteressant, und von mir auch schon beim letzten Mal angesprochen, sind auf Seite 9 die Aktenbearbeitung und Aktenverwaltung, und auch die Umsetzungsplanungen für die Anbindung des elektronischen Rechtsverkehrs angeführt. Auch da wurde weiter investiert und das Ganze intensiviert.

 

Es ist beabsichtigt, die Aktenvorlage an die Höchstgerichte digital geschehen zu lassen, und auch über den ERV, also den elektronischen Rechtsverkehr vorzunehmen. Es würde mich interessieren, Herr Präsident, wenn Sie dann Ihre Wortmeldung machen, wie sich das inzwischen entwickelt hat, wir haben jetzt Herbst 2021, wie das ausschaut oder ob das auch, und das ist auf der Seite 10 gleich festgelegt, auf Grund der mangelnden budgetären Bedeckung nicht weitergeht, um es einmal ganz salopp auszudrücken. Tatsächlich ist die zunehmende Digitalisierung natürlich ein Riesenvorteil, stellt uns aber auch vor Probleme, insbesondere vor budgetäre Probleme. Auch das wird hier ausdrücklich angeführt.

 

Ich möchte vielleicht noch Bezug auf ein ganz spezielles Thema nehmen, das auch nicht alle Jahre vorkommt, das auf Seite 16 angeführt wird: Das sind die Beschwerdeverfahren gemäß der Wiener Gemeindewahlordnung im Zusammenhang mit der Wahl zum Wiener Landtag und zum Wiener Gemeinderat. Dazu waren neun Verfahren anhängig, ich glaube, das hat es in der Form noch nie gegeben, zumindest nicht, seitdem ich mich mit der Materie näher beschäftige, und das ist ja doch schon einige Zeit.

 

Hingewiesen wird auf die sehr kurze Entscheidungsfrist von nur vier Tagen und auch darauf, dass da alle Tage zählen, es also keine Unterbrechung durch Sonn- und Feiertage gibt. Da geht es wirklich um vier Tage. Sie können sich vorstellen, das ist eine spannende Sache, um es einmal vorsichtig zu sagen. Es wird angeführt, dass sich die „Informationen der zuständigen Magistratsstellen zum Entscheidungszeitpunkt der Bezirkswahlbehörden und zum erwartenden Aktenfall teilweise als unzureichend beziehungsweise unzutreffend erwiesen, sodass eine effiziente Vorbereitung erschwert wurde.“ Das ist natürlich sehr schwierig, wenn man nur vier Tage Zeit hat, da eine Entscheidung zu treffen, die natürlich auch im besten Fall halten muss und wo es auch um sehr viel geht. Auch das muss man ganz ehrlich zugeben, es sollte die Kommunikation besser funktionieren.

 

Ich habe dann in der Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung nachgelesen, dass sehr wohl im Vorfeld kommuniziert wurde, auch die Mobiltelefonnummern der Magistratsabteilungsleiterin beziehungsweise deren Stellvertreter. Offensichtlich hat es da also irgendwelche Kommunikationsschwierigkeiten gegeben, das sollte nicht sein.

 

Ich weiß aus Eigenem, dass die zuständige Magistratsabteilungsleiterin in Zeiten der Wahlen tatsächlich mehr oder weniger rund um die Uhr erreichbar ist. Das muss man so feststellen, dieses Service habe ich sozusagen auch selber schon öfters in Anspruch genommen und ich kann das wirklich bestätigen. Irgendetwas hat da offensichtlich in der Kommunikation nicht hingehaut. Ich glaube, das sollte man beim nächsten Mal besser machen.

 

Die Vorschläge, die hier eingebracht wurden: Es gab Anregungen in diesem Bericht hinsichtlich der Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung. Das geht wieder uns als Landtag, als Gesetzgeber an. Da wird einerseits die Stellung von Berichtigungsanträgen nach § 30 Abs. 1 nur durch Personen mit gemeldetem Hauptwohnsitz in Wien angeführt. Das kann ich nachvollziehen, das macht wohl

 

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