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Landtag, 5. Sitzung vom 24.06.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 89 von 93

 

arbeitung der Daten - auch sparen. - Darüber kann man diskutieren.

 

So, dann zum § 7: Was ganz lustig ist, dass Sie da selber hineinschreiben, dass das gar nicht notwendig ist, was wir da reinschreiben. Das können wir jetzt schon machen, nämlich die Einspeisung in die gebietskörperschaftsübergreifende Transparenzdatenbank, also die berühmt-berüchtigte Transparenzdatenbank, das können wir jetzt schon machen. Schön wäre es, wenn der Magistrat nicht nur berechtigt ist, sondern auch verpflichtet ist, das vorzunehmen. Ich meine, die Gesetzeslage, die haben wir jetzt schon, Sie schreiben selber in Ihrer Begründung, dass die Gesetzesbestimmung nicht zwingend erforderlich ist. - Nein, ist sie nicht, „nice to have“, aber wenn, dann machen wir es gescheit.

 

Wir sind dafür, dass der Magistrat nicht nur berechtigt ist, die Förderung zu melden, sondern auch dazu verpflichtet ist. Alles andere macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn, dementsprechend haben wir die entsprechenden Abänderungen auch vorgesehen. Im ersten Satz des ersten Absatzes des § 7 wird die Wortfolge „ist berechtigt“ ersetzt durch „hat“, das heißt, der Magistrat hat Förderungen zu melden. Dafür hätten wir eine Frist gewährt, beim Inkrafttreten im § 8 wird ein 4. Absatz wie folgt eingeführt: Spätestens im Kalenderjahr 2023 sind diese Meldungen dann vorzunehmen. Und damit ist das Gesetz auch schon wieder erledigt.

 

Also grundsätzlich wollen wir den Kieselstein, der kein Meilenstein ist, ein bisschen ins Rollen bringen, wir wollen ihn ein bisschen größer machen, wir wollen nicht, dass nur am Papier steht, hurra, wir haben ein Fördertransparenzgesetz beschlossen, sondern wir hätten das auch gerne ein bisschen mit Leben ausgefüllt. Ich glaube, einige Abänderungsanträge von meiner Seite oder von unserer Seite sind, Sie werden es mir gleich erzählen, wohl kein Problem und so selbstverständlich, dass sie durchgehen. Wie gesagt, gemessen werden Sie sowieso erstens daran, wie sich das Gesetz weiterentwickelt und zweitens an der eigentlichen Aktenlage - hinsichtlich Förderungen und Subventionen - für uns Gemeinderäte.

 

In dem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu unseren Abänderungsanträgen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

 

Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling. Ich erteile es ihr.

 

18.56.57

Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen!

 

Herr Kollege Kowarik, auch wenn es für Sie noch kein Meilenstein ist, so freue ich mich doch, dass jetzt auch viele zustimmende Worte gekommen sind. Eines sei versichert: Eine Nachschärfung dieses Gesetzes ist für uns definitiv vorstellbar, aber wir stehen eben auch am Anfang, und deswegen ist es eben doch ein Meilenstein, dass wir jetzt hier stehen und dieses neue Fördertransparenzgesetz beschließen können.

 

Warum ist es so wichtig? - Wir haben viele Vereine, die wir in Wien fördern, viele gesellschaftliche Initiativen aus den unterschiedlichsten Bereichen - im Bereich der Bildung, Integration, im Kulturbereich -, die wir fördern. Diese leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Stadt, für das Zusammenleben, für das Wohlergehen von uns allen, dafür, dass Dinge funktionieren, dass Dinge in dieser Stadt unterstützt werden und die politische und die öffentliche Verwaltung unterstützt wird. Deswegen leisten wir einen wichtigen Beitrag und desto wichtiger ist es auch, dass wir eine nachvollziehbare Förderung gewährleisten können.

 

Ich gebe ein Beispiel: Ich war ja natürlich jetzt in den fünf Jahren als Oppositionspolitikerin auch viel in den Ausschüssen und weiß genau, bei den Förderanträgen, die reinkommen - der eine Verein bekommt soundsoviel Geld, der andere Verein soundsoviel -, hat das zwar alles seine Gründe, warum derjenige so viel und der andere so viel bekommt, aber Nachvollziehbarkeit in dem Ausmaß, dass man sagt, okay, ich kenne mich jetzt aus, die war noch nicht gegeben, und deswegen ist das einfach extrem wichtig. Ja, das Gesetz verfolgt das Ziel, die Transparenz, die Nachvollziehbarkeit sowie die Kontrolle von den Förderungen der Stadt sicherzustellen. Im Mittelpunkt stehen auch die transparente Darstellung von Förderungen sowie die klaren Kriterien für die Zuteilung von Geldern. Damit wird auch sichergestellt, dass wir sagen können, wie öffentliche Mittel besonders sparsam eingesetzt werden, aber vor allem, wie sie eingesetzt werden, dass sie den größten Nutzen natürlich erzielen.

 

Wir haben im Fördertransparenzgesetz Folgendes festgeschrieben: Also erstens wird über die Abwicklung von Förderungen der Stadt Wien informiert und es werden eben dieses transparente System der Fördergewährung und die Möglichkeiten einer öffentlichen Kontrolle der Mittelverwendung geschaffen. Dementsprechend betrifft § 4 die Förderrichtlinien, die von jeder Förderdienststelle zu erstellen sind. Eine Förderrichtlinie muss unter anderem einen Anwendungsbereich und den Fördergegenstand, den Kreis der Fördernehmerinnen, Fördernehmer, die Förderart, allgemeine und sonstige Fördervoraussetzungen, die förderbaren und nicht förderbaren Kosten sowie Förderbedingungen und die Auszahlung beinhalten. Das ist schon relativ umfangreich.

 

Und zudem muss der Magistrat auch einen jährlichen Förderbericht erstellen. Damit werden die Informationen noch anschaulicher und vor allem öffentlich gemacht, und durch die Umstellung auf einen auszahlungsbasierten Bericht gibt es künftig größere Transparenz, wen die Stadt zu welchem Zweck und mit welchen Mitteln fördert.

 

Was auch festgelegt ist, ist, dass künftig die verarbeiteten Daten für statistische, planerische und steuernde Zwecke verarbeitet werden können, aber der Datenschutz freilich trotzdem gewahrt wird. Die Auswertung passiert ohne Personenbezug. Ich beziehe mich jetzt auch auf den Abänderungsantrag, wenn ich noch einmal sage, wir werden uns definitiv einzelne Sachen noch anschauen. Da möchte ich aber besonders auch noch einmal die Bezirke hervorheben, wo wir auch klar das Ziel formuliert haben, in Zukunft auch die Bezirksförderungen zu umfassen.

 

Grundsätzlich möchte ich abschließend sagen, dass ich schon glaube, dass dieses neue Fördertransparenz

 

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