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Landtag, 5. Sitzung vom 24.06.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 86 von 93

 

einmal die Kritik zum Initiativantrag bei Gesetzesvorlagen: Die ist angekommen, das war eine Ausnahme und in Zukunft werden wir uns natürlich, dem Parlamentarismus entsprechend, bemühen, das als Regierungsvorlage zu machen. Ich bitte aber auch um Verständnis, dass es diese Ausnahme gegeben hat.

 

Ich sehe die Möglichkeit, das ist ja keine Verpflichtung, eines Doppelbudgets durchaus als positiv, weil wir natürlich Entwicklungen vorhersehen können, dadurch eben stabilisieren und mittelfristige Konsolidierung einfach besser abbilden können. Noch einmal: Es ist eine Möglichkeit und keine Verpflichtung. Wir werden mit dem auch sorgsam umgehen, wie wir es von unserem Finanzstadtrat auch kennen.

 

Ein Punkt, der auch noch wichtig ist, ist die Frist für die Veröffentlichung des Voranschlagsentwurfs und des Rechnungsabschlusses. Im Internet wird sie von zwei auf vier Wochen verlängert. Böse Zungen behaupten, jetzt haben die Wienerinnen und Wiener vier Wochen Zeit, sich diesen Voranschlag nicht anzuschauen, aber ich hoffe doch, dass durch die Ausdehnung auf vier Wochen davon mehr Gebrauch gemacht wird. In diesem Sinne darf ich um Zustimmung bitten. - Danke.

 

Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre daher die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort.

 

18.36.04

Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich verzichte. (Zwischenruf.)

 

Präsident Ernst Woller: Ist das eine Wortmeldung des Abg. Kowarik? Sie wurde mir nicht gemeldet. Gut, das wurde uns nicht gemeldet, aber zu Wort gemeldet ist noch Abg. Kowarik. Ich erteile ihm das Wort.

 

18.36.22

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Herr Präsident, danke schön, ich habe mich tatsächlich beim Schriftführer zu Ihrer Rechten, das war Ihr Vorgänger, (Zwischenruf.) gemeldet. Bitte? - Ja. (Zwischenruf.) Also ich war rechtzeitig, danke trotzdem, dass Sie mich noch drannehmen.

 

Ich habe die hohe Ehre, unseren lieben Kollegen Guggenbichler hier zu vertreten und die Stellungnahme der FPÖ abzugeben, ich darf Ihnen versprechen, dass ich es auch kurz machen werden. Vielleicht so viel dazu: Es wurde schon darüber gesprochen und wir hören es mit Wohlwollen, dass diese Vorgangsweise, uns Initiativanträge zu so wichtigen Themen vorzulegen, vielleicht von der Fortschrittskoalition überdacht wird. Vielleicht ist sie da wirklich fortschrittlich und lässt das in Zukunft oder kommuniziert es zumindest im Vorfeld. Ganz so salopp oder en passant sollte man die Sache aus meiner Sicht nicht abhandeln, es geht immerhin um eines der wichtigsten Rechte, um nicht zu sagen, das wichtigste Recht unseres Gemeinderates, nämlich das Budgethoheitsrecht.

 

Also Kollege Margulies hat schon gesagt, wir sind Land und Gemeinde, aber finanziell ist alles der Gemeinde zugeordnet. Die Gemeinde kann keine Gesetze, aber einen Budgetbeschluss erlassen, das unterscheidet uns von sonstigen Ländern, daher ist der Gemeinderat zuständig.

 

Doppelbudget: Kollege Juraczka hat schon gesagt, Vorbild ist der Bund, da gibt es das auch, aber ich glaube schon, dass man das auch hier betonen sollte, im Bund ist grundsätzlich das Prinzip der Jährlichkeit des Budgets ausgewiesen und das Doppelbudget nur für Ausnahmefälle ausdrücklich normiert. Kollege Juraczka hat es auch schon gesagt, 51/4 sieht aber auch für Doppelbudgets dann noch eine zusätzliche Konsultierung des Parlaments vor. Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, das Doppelbudget in dieser Form zu normieren, wir werden dagegen stimmen. Ich glaube, es ist kein Problem, Kollege Margulies hat es richtig gesagt, denn wir verändern unser Budget ständig mit Überschreitungsbeschlüssen, das heißt, eigentlich ist das nicht wirklich notwendig.

 

Ich darf auch darauf hinweisen, dass wir jetzt dann womöglich die kuriose Situation haben, dass wir ein Doppelbudget für die Gemeinde beschließen, die Bezirke aber weiterhin jeweils ein jährliches Budget beschließen, also das ist, glaube ich, auch so vorgesehen. Ob das wirklich sinnvoll ist? - Ich glaube nicht. Wir werden dieser Gesetzesinitiative jedenfalls nicht zustimmen. - Danke schön.

 

Präsident Ernst Woller: So, danke schön. Damit liegen mir aber jetzt tatsächlich keine weiteren Wortmeldungen vor, ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort.

 

18.39.14

Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Danke, ich verzichte.

 

18.39.17 Präsident Ernst Woller: Gut. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand oder die Stimmkarte zu heben. - Das ist mit Stimmen von SPÖ und NEOS so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Es liegen keine Anträge vor. Ich schlage vor, die zweite Lesung der Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche die Damen und Herren um Zustimmung für diese Vorgangsweise. - Das ist einstimmig beschlossen.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Wiener Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand oder der Stimmkarte. Das ist mit Stimmen von SPÖ und NEOS so beschlossen.

 

18.40.01Postnummer 11 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Transparenz von Förderungen der Stadt Wien - Wiener Fördertransparenzgesetz erlassen wird. Berichterstatter ist hierzu Amtsf. StR Hanke.

 

18.40.21

Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Ernst Woller: Zustimmung gemäß § 30 Abs. 10 der Geschäftsordnung. Ich schlage vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kowarik.

 

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