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Landtag, 5. Sitzung vom 24.06.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 93

 

Frage 34, mit der die Tätigkeit der Organe selbstständiger Rechtsträger angesprochen wird.

 

Vor diesem Hintergrund möchte ich dennoch auf diesen Fragekomplex wie folgt antworten: In der gegenständlichen Angelegenheit sei darauf hingewiesen, dass die Commerzialbank Mattersburg von Kreditschützerinnen beziehungsweise Kreditschützern mit einem geringen Ausfallsrisiko eingestuft wurde und von allen Prüforganen bis zuletzt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten hat. Das wirft, unabhängig vom vorliegenden Fall, in erster Linie Fragen zur Bankenaufsicht auf.

 

In einem öffentlichen Kriminalfall wurden laut Medienberichten rund 13.500 Bankkundinnen und Bankkunden geschädigt. Wie ebenso den Medien zu entnehmen ist, sind von diesem Kriminalfall neben etlichen Gemeinden, einem großen europäischen Konzertveranstalter, einem Hightech-Unternehmen, einer Versicherungsgruppe, und vielen mehr, auch gemeinnützige Bauvereinigungen betroffen. Mutmaßlich, und es gilt natürlich die Unschuldsvermutung, kam es da zu einem jahrelangen Kontrollversagen von Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfern und Bankenaufsicht.

 

Wer daraus einen Skandal rund um das Wiener Wohnbaumodell konstruieren will, verfolgt offensichtlich die Absicht, von einem tatsächlich vorhandenen Skandal rund um Bankenaufsicht und Bankenprüfungen abzulenken. Nichtsdestotrotz wird im Rahmen der laufenden Prüfung durch den Revisionsverband die Causa Mattersburg selbstverständlich aufgegriffen und untersucht. Nachdem die Feststellungen des Revisionsverbandes zur Veranlagung bei der Commerzialbank Mattersburg von öffentlichem Interesse sind, beabsichtigt die MA 50, die diesbezüglichen Feststellungen des Revisionsverbandes auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Damit ist laut Information der MA 50 zeitnah zu rechnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich danke für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage und eröffne nun die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion auf maximal 180 Minuten beschränkt ist.

 

17.01.00Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage ist Herr Abg. Kowarik zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich bemerke, dass die Redezeit des einzelnen Redners mit 20 Minuten begrenzt ist.

 

17.01.33

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Meine Damen und Herren! Hoher Landtag!

 

Zuerst auch von mir der Dank an den Schriftführer für die Verlesung, das war sicher etwas mühsam. Nichtsdestotrotz ist es, glaube ich, nicht unwichtig, dass diese Dringliche Anfrage verlesen wurde, weil darin, wie ich glaube, ganz gut die Problemstellungen, um die es uns geht, dargestellt werden und auch die Fragestellungen konkret ausgesprochen wurden. Bevor ich auf Ihre Beantwortung zu sprechen komme, Herr Landeshauptmann, darf ich vorweg sagen, und Sie haben es ja auch betont und auch unser Begründer der Dringlichen Anfrage hat es betont, dass es ein großartiges historisches Erbe ist, das die Stadt Wien verwalten darf, das die Stadt Wien hat. Und es ist tatsächlich - das muss ja auch ein Freiheitlicher zugeben können - vor allem auch ein Verdienst des Roten Wien in der Zwischenkriegszeit, dass sehr viel Wert darauf gelegt wurde, dass der Wohnbau in Wien so dasteht, wie er dasteht. Und ja, auch das kann ich unterstreichen, das unterscheidet uns sicher von vielen anderen Metropolen in Europa, dass wir 60 Prozent der Bevölkerung - ich glaube, diese Zahl haben Sie genannt - im geförderten Wohnbau sozusagen beheimaten können. Gerade deshalb, glaube ich, sollte man unterstreichen, dass man mit diesem historischen Erbe sehr, sehr sorgsam umgeht und auch da Mechanismen weiterentwickelt, damit dieses historische Erbe tatsächlich erhalten und auch ausgebaut wird. Das vermissen wir seit geraumer Zeit im eben noch immer mehr oder weniger roten, jetzt rot-pinken Wien.

 

Es wurden von Ihnen auch die Gemeindebauten angesprochen, die zweifellos dazugehören und ein sehr wesentlicher Bestandteil dieses historischen Erbes sind. Wir kommen wahrscheinlich auch noch bei der Rechnungsabschlussdebatte dazu, dass da die Stadt Wien sehr, sehr - wie soll ich sagen -, ich möchte nicht sagen, fahrlässig damit umgeht, aber dass es da sehr große Probleme gibt, Stichwort Sanierungen. Wir werden uns dazu noch unterhalten.

 

Noch einmal: Dieses historische Erbe gilt es zu bewahren und auszubauen. Darum muss man genau und besonders sensibel mit dieser Angelegenheit umgehen und besonderes Augenmerk darauf legen, und man sollte da eben wirklich schauen, dass nicht Sachen passieren, die passiert sind. Diese sind ja unbestritten. Da ist einmal die Sache mit der vormaligen WBV-GÖD. Diese Sache beschäftigt uns ja schon sehr lange, seit 2003 im Konkreten. Sie haben es dankenswerterweise schon genannt, einige der Berichte, die es dazu von den Rechnungshöfen gibt, haben wir selbstverständlich auch in unserer Dringlichen Anfrage verarbeitet. Wir ziehen vielleicht andere Schlüsse daraus - auch das sei vorweg gesagt.

 

Kommen wir zur WBV-GÖD: Das war wohl wahrlich kein Ruhmesblatt. Und da kommen wir gleich zu einem Problem, das schon 2003 begonnen hat. Die Kritik des Rechnungshofes haben Sie uns unterschlagen, Herr Landeshauptmann. Ich darf es Ihnen vorlesen, dass es da Kritik gegeben hat, dass eben diese Genehmigung gemacht wurde, obwohl die Eigentümerstruktur eben nicht der Gemeinnützigkeit entsprochen hat. Das Problem war auch, dass sich das Land Wien jahrelang auf den Standpunkt gestellt hat, dass nur der unmittelbare Erwerb von Anteilen an gemeinnützigen Bauvereinigungen zu prüfen beziehungsweise genehmigungspflichtig ist. Das ist unverständlich und das möchte ich hier ausdrücklich noch einmal sagen. Das haben wir auch im Ausschuss schon besprochen, es ist vollkommen ungenügend. Das muss jeder erkennen, meine Damen und Herren, wenn man nur auf die erste Beteiligungsebene schaut. Ja, das ist das Leichteste, was man machen kann, dass immer die erste Beteiligungsebene der gleiche Rechtsträger bleibt, die gleiche GmbH bleibt, die gleiche Aktiengesellschaft bleibt und in der Struktur da

 

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