«  1  »

 

Landtag, 5. Sitzung vom 24.06.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 93

 

frage mich oft: Wie kann es so etwas in einem Rechtsstaat überhaupt geben?

 

Wenn sich die GRÜNEN heute wahrscheinlich darüber aufregen werden, dass all das so furchtbar ist, dann möchte ich doch auch sagen: Ihr stellt jetzt seit eineinhalb Jahre den Sozialminister. Und ich kann mich nicht erinnern - Pandemie hin, Pandemie her, auch vor der Pandemie gab es schon einen grünen Sozialminister -, dass dieser irgendwann einmal irgendeine Initiative gesetzt hätte, dass das aktuelle Bundesgesetz adaptiert wird. Ich habe das weder vom einstigen grünen Sozialminister noch vom jetzigen gehört. Aber vielleicht kommt da ja noch etwas!

 

Noch einmal: Eineinhalb Jahre lang habt ihr diesbezüglich nichts getan. Wenn Sie sich also heute hier in Wien herstellen und sagen, dass all das so furchtbar und grauslich ist - denn das wird es ja werden -, dann finde ich das ein bisschen eigenartig. Da sollte man vielleicht Herrn Mückstein anrufen oder zu ihm gehen und sagen: Lieber Freund! Ändere etwas! - Derzeit hat er das noch nicht gemacht, er hat es noch nicht einmal versucht. Aber sei es drum.

 

Nun noch ein paar Zahlen, im Hinblick auf welche der Vergleich mit Wien unglaublich erschreckend ist. Schauen wir uns an, wie viele subsidiär Schutzberechtigte Mindestsicherung beziehen: Im Burgenland ist es einer. In Niederösterreich sind es neun. In Oberösterreich sind es 254, und in der Steiermark sind es 127. In Wien sind es - jetzt wird es überhaupt resch - 6.641! Spätestens in Anbetracht dessen, liebe Freunde, muss man doch irgendwann mitbekommen, dass da in der Systematik etwas nicht passt. Deshalb sage ich: Ändert das!

 

Ich weiß, dass irgendeiner der Genossen heute wieder hier herauskommen und uns garantiert etwas über diese Bezugsdauer erzählen wird. Es wird wieder heißen: All das ist ja gar nicht so schlimm, denn die Leute, die heute in der Mindestsicherung sind, sind das eh nicht lang. - Auch das stimmt jedoch nicht, auch das belegen Zahlen der MA 40 ganz anders. In Oberösterreich gibt es knapp 8.000 Personen, die mehr als 20 Monate in den letzten 24 Monaten Mindestsicherung bezogen haben. Niederösterreich liefert leider Gottes keine Zahlen. In der Steiermark sind es 11.000 Personen. Und jetzt müssen Sie sich festhalten: In Wien sind es 113.000!

 

Spätestens daran muss man doch jetzt erkennen, dass die ganze Systematik, in der das Mindestsicherungsmodell in Wien aufgebaut ist, einfach nicht funktioniert. Wir werden uns das auf Dauer auch nicht leisten können. Es kann doch nicht sein, dass eine Weltstadt, eine Millionenstadt beziehungsweise jetzt bald Zwei-Millionen-Stadt jeden 20. Euro für die Mindestsicherung ausgibt, und noch dazu nicht einmal an Österreicher! Das heißt: Von 600 Millionen fließen 400 Millionen an Leute, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Da wird etwas zu ändern sein, und zwar ganz, ganz dringend, ganz, ganz flott!

 

Damit möchte ich diesen Teil jetzt beenden. Ich freue mich auf das Match Grün gegen Rot beziehungsweise Grün gegen Rot und NEOS. Das wird sicherlich interessant, wahrscheinlich genauso interessant wie die aktuell laufende Europameisterschaft.

 

Nichtsdestotrotz habe ich noch vier Anträge einzubringen. Ich möchte jeweils nur kurz den Betreff vorlesen: Es geht um die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft. Außerdem geht es um die Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes. Wir haben uns die Mühe gemacht, uns mit einem Verfassungsjuristen zusammengesetzt und das Wiener Mindestsicherungsgesetz auf die bundesgesetzlichen Vorgaben adaptiert. So, wie wir es vorschlagen, sieht es der Bundesgesetzgeber vor. Deshalb bin ich der Meinung, dass man dem eigentlich schon alleine als Demokrat zustimmen muss. Ich befürchte nur, dass das nicht stattfinden wird.

 

Schließlich geht es noch um die Verzögerungen und Mängel beim Vollzug des Niederlassungsrechtes und die Verzögerungen und Mängel beim Vollzug des Staatsbürgerschaftsrechtes.

 

Meine Damen und Herren! Damit möchte ich es jetzt beenden. Ich freue mich, wie gesagt, sehr auf das Match, das jetzt kommen wird. - Danke schön.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Konrad. Ich erteile ihm das Wort.

 

14.12.42

Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS)|: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werter Kollege Seidl!

 

Sie dürfen davon ausgehen, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen werden. Es ist das ein Gesetz, das Sie unter der türkis-blauen Bundesregierung beschlossen haben. Und an den Ausführungen in Ihrer Wortmeldung sieht man ja auch, worauf das abzielt, nämlich einen Unterschied zu machen, woher armutsgefährdete Leute kommen. - Solange diese legal bei uns aufhältig sind, wollen wir hier keinen Unterschied machen. Der Herr Landesrat hat es heute schon gesagt. Sie treiben mit diesem Gesetz bewusst Leute in die Armutsfalle, und das werden wir ganz bestimmt nicht zulassen.

 

Wir haben uns allerdings im Programm der Fortschrittskoalition das Ziel gesetzt, die Mindestsicherung in Wien weiterzuentwickeln, um Verfestigungstendenzen entgegenzuwirken und die Arbeitsmarktintegration zu stärken. In der heute vorliegenden Novelle haben wir dazu einige Änderungen verankert. Wir ersetzen - ich betone: wir ersetzen und schaffen nicht ab, so wie das die Grünen suggerieren - den Beschäftigungsbonus plus, der nämlich, das muss man evidenzbasiert sagen, nicht funktioniert hat. Wenn diesen nämlich nur 60 Menschen jährlich in den letzten Jahren in Anspruch genommen haben, dann muss man sehen, dass das nicht funktioniert hat und keine gute Maßnahme war. Deshalb führen wir einen neuen Beschäftigungsbonus ein, von dem in Zukunft wesentlich mehr erwerbstätige MindestsicherungsbezieherInnen profitieren werden. Familienbezogene Absetzbeträge und lohnsteuerliche Gutschriften werden künftig nicht mehr auf die Mindestsicherung angerechnet. Ebenso werden Covid-Prämien und Bonuszahlungen mit dieser Novelle ausgenommen. Damit erhöhen wir den Anreiz zur Erwerbstätigkeit.

 

Weiters schaffen wir die sogenannte 4-Monats-Regel für Menschen unter 25 ab. Diese hatten bisher vier Mo

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular