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Landtag, 5. Sitzung vom 24.06.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 93

 

Die Herausforderung, die Verfahrensdauer herunterzubringen, wird eine langfristige sein. Ich möchte da ganz ehrlich sein, die Auswirkungen von Corona, die wir auf die Verfahren sehen, sind jetzt erst am Höhepunkt, noch nicht überall, und wir schaffen es hoffentlich, dann auch wieder diese Kurve zu drücken, sodass wir in Richtung schnellere Verfahren kommen. Das Ziel muss sein - und das möchte ich im Laufe der Periode auf jeden Fall schaffen -: Weniger Beschwerden, schnellere Verfahren und vor allem auch eine bessere Erreichbarkeit.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Gasselich gestellt.

 

9.26.45

Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Danke, Herr Landesrat, für die Beantwortungen. Ein Thema, das mit all dem in Zusammenhang steht, ist das Thema Doppelstaatsbürgerschaften. Da haben wir von Ihnen eine Anfragebeantwortung bekommen und es gibt auch eine Statistik darüber, wie viele Entzüge es von solchen Staatsbürgerschaften gab. Einerseits gibt es diese Statistik erst seit 2017, andererseits entfällt ein Drittel der Fälle auf türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Wieso gab es diese Statistik vorher nicht, und wie erklären Sie sich diese sehr hohe Zahl bei den Türkinnen und Türken, wenn gleichzeitig die nächste Bevölkerungsgruppe, nämlich die Deutschen, nur 10 Prozent der Fälle ausmachen?

 

Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Wir haben in Österreich generell ein sehr restriktives System, was Doppelstaatsbürgerschaften anbelangt, welches allerdings in den Bundesländern sehr, sehr unterschiedlich gelebt wird. Das fand ich persönlich sehr spannend und ich habe mir auch sehr, sehr genau angeschaut, wie unterschiedlich da die Handhabung der Bundesländer ist. Ich weiß, in einigen Bundesländern wird es lascher angewandt und werden Doppelstaatsbürgerschaften auch leichter anerkannt und ermöglicht. Ich persönlich bin ja für eine Erleichterung der Doppelstaatsbürgerschaft, mit dem aktuellen Gesetz ist es aber die Ausnahme, und deshalb ist es auch richtig, dass Wien da sehr genau die Rechtsquellen umsetzt, die Gesetzestexte umsetzt und damit verhältnismäßig wenige Doppelstaatsbürgerschaften zulässt.

 

Es gibt natürlich einzelne Bevölkerungsgruppen, bei denen es mehr Anträge gibt. Sie haben Deutsche angesprochen, türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger angesprochen, das war natürlich auch in Diskussion. Es gibt auch viele Verfahren der Aberkennung der Doppelstaatsbürgerschaften, vor allem unter türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, weil einige davon eine illegale Doppelstaatsbürgerschaft haben. Es ist oft hart für den einzelnen Betroffenen, aber wir werden sie natürlich auf den Gesetzestext genau abarbeiten und dort, wo wir draufkommen, dass es illegale Doppelstaatsbürgerschaften gibt, diese auch aberkennen. Es gibt natürlich eine Grenze, die ist völkerrechtlich bedingt, niemand darf staatenlos werden. Das sind natürlich wesentliche Grenzen von diesem Ganzen. Insgesamt kann man darüber diskutieren, wie die Doppelstaatsbürgerschaft auch erlaubt wird oder auch zugelassen wird, vor allem für diejenigen Österreicher, die ins Ausland ziehen und sich trotzdem Österreich noch zugehörig fühlen und in Österreich wählen wollen. Da sind die Bestimmungen meines Erachtens zu streng und da bräuchte es auch eine gemeinsame, auch bundespolitische Diskussion, wie wir diese Fragen der Doppelstaatsbürgerschaft lösen wollen.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Damit ist die 2. Anfrage erledigt.

 

9.29.30†Amtsf. StR Peter Hacker - Frage|

Die 3. Anfrage (FSP-745694-2021-KGR/LM) wurde von Abg. Prack gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Öffentliche Mittel, die der Deckung eines Sonderbedarfes dienen, dürfen laut § 7 Abs. 5 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes nicht auf die Mindestsicherung angerechnet werden. Wie handhabt das Land Wien diese Regelung im Hinblick auf die Anrechnung der erhöhten Notstandshilfe bzw. des erhöhten Bildungsbonus, die zur Abdeckung pandemiebedingter Mehraufwendungen bzw. ausbildungsbedingter Mehraufwendungen vom Bundesgesetzgeber vorgesehen wurden?

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie stellen mir die Frage, wie das Land Wien die Regelungen im Hinblick auf die Anrechnung von erhöhter Notstandshilfe und dem erhöhten Bildungsbonus regelt. Ich denke, die Antwort ist relativ simpel: Wir vollziehen das Gesetz, halten uns auch an das Gesetz. Wir vollziehen das Gesetz des Bundes, mit dem wir nicht zufrieden sind. Das war auch schon so in der letzten Legislaturperiode, als wir noch gemeinsam Koalitionspartner waren, und das hat sich auch in der jetzigen Wiener Stadtregierung, Landesregierung nicht geändert, kann ich unmissverständlich sagen. Wir sind nicht zufrieden mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, aber es ändert nichts daran, wir haben es zu vollziehen.

 

Bei den von Ihnen angesprochenen Leistungen, nämlich der erhöhten Notstandshilfe und dem Bildungsbonus, handelt es sich in beiden Fällen um Zahlungen, die auf Grund des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gewährt werden. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes, das in der Zuständigkeit des Sozialministers liegt, legt im § 7 Abs. 3 unmissverständlich fest: Leistungen, die auf Grund des Arbeitslosenversicherungsgesetzes erbracht werden, sind auf Leistungen der Sozialhilfe anzurechnen. Der Paragraph, den Sie in der Anfrage zitieren, bezieht sich nicht darauf. Sie zitieren § 7 Abs. 5 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, und dort geht es um öffentliche Mittel, die der Deckung eines Sonderbedarfes dienen. Zu unterscheiden ist also, ob der Gesetzgeber einen Sonderbedarf definiert, wenn er eine Leistung ausschüttet oder zuerkennt, oder ob er einen Teil des Arbeitslosenversicherungsgesetzes definiert, das ist einfach zu unterscheiden.

 

Die Debatte selber haben wir schon einmal geführt. Wir haben sie nämlich in der letzten Legislaturperiode mit dem Bund geführt, als die erste Ankündigung über eine Einmalzahlung im Arbeitslosengeld gekommen ist. Wir haben die Debatte geführt und haben damals auch

 

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