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Landtag, 50. Sitzung vom 28.09.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 15

 

stimmt, die sofortige Umsetzung des § 10 des Sozialhilfe-Grundgesetzes in allen nicht durch die VfGH-Erkenntnisse behobenen Teile auf Länderebene sowie alle weiteren Maßnahmen, die verfassungskonform zur Verhinderung des Zuzugs wären, wären ein Gebot der Stunde und wären notwendig. Aber da war noch was, genau. Sie sind sowohl im Bund mit den GÜNEN in der Regierung wie halt auch in Wien die Sozialdemokraten mit den GRÜNEN in der Regierung sind. Und Sie von der ÖVP, Sie versuchen, die GRÜNEN links zu überholen.

 

Ja, gepredigt und getätigt wird im Moment von der Kanzel nur das, was für die ÖVP einen Bonus bringt und deshalb konzentrieren Sie sich aktuell nur auf Corona. Wichtig ist halt im Moment nur, dass die Umfragewerte passen. Das haben Sie auch im Nationalratswahlkampf sehr erfolgreich gemacht, wo Ihr Spitzenkandidat, Ihr Wiener Spitzenkandidat, der Finanzminister Blümel, ganz vehement die Umsetzung der Mindestsicherung für Ende 2019 in Wien gefordert hat.

 

Davon war aber allerdings nach der Wahl keine Rede mehr. Aber was erwarte ich von jemandem, der vergisst, dass er einen Laptop hat, dem sechs Nullen auch nicht wichtig sind und die man einfach vergisst? Ja, und jetzt, jetzt haben wir wieder Wahlkampf und jetzt holen Sie das Thema wieder aus der Schublade, übrigens den Laptop auch. Den hat der Blümel auch wieder gefunden, gell! Ja, die Umsetzung, die werden Sie aber auch in Zukunft schuldig bleiben so wie immer. Die ÖVP verspricht was, die ÖVP spielt Hardliner, und wenn es um die Umsetzung geht, dann fallen Sie halt wieder im Liegen um. Schuld sind dann immer die anderen, ja. Also Sie haben immer ganz schnell einen Schuldigen gefunden. Der, der die Zeche zahlt, das sind halt die Wähler, die Ihnen vertrauen und die glauben, dass Sie da vielleicht doch etwas in die Wege leiten, und dann furchtbar enttäuscht sind.

 

Dieses rot-grüne Mindestsicherungsmodell mit schwarz-türkiser Duldung ist zu einem Gutteil schuld am Zuzug in das Wiener Sozialsystem. Und eines muss ich Ihnen schon sagen: Es ist nicht so erstrebenswert, wie Sie immer behaupten, dass Wien Zwei-Millionen-Stadt werden muss. Wer sagt das? Wer will das? Wir haben nichts wie Probleme damit. Wir brauchen keine zwei Millionen Menschen in Wien, ja. Und wenn ich mir anschaue, rund 60 Prozent der österreichweiten Mindestsicherungsbezieher leben in Wien. Mehr als die Hälfte dieser Wiener Mindestsicherungsbezieher sind Ausländer, 68 Prozent haben Migrationshintergrund. Die FPÖ hat immer wieder gefordert, und ich werde das jetzt hier noch einmal wiederholen: Der Vorrang für die Österreicher in der Mindestsicherung. Und das ist jetzt, wenn ich mir Corona anschaue, auch ein Gebot der Stunde.

 

Nichtösterreichische Staatsbürger sollen, soweit das verfassungsrechtlich zulässig ist, keine Leistungen aus der Mindestsicherung erhalten. Subsidiär Schutzberechtigte sollen keine Mindestsicherung bekommen, weil die ausschließlich Kernleistungen der Sozialhilfe gewährt bekommen sollen und die darf nun einmal das Niveau der Grundsicherung nicht überschreiten. Ja, auch Ausreisepflichtigen dürfen keine Mindestsicherung bekommen. Auch das ist leider nicht immer so in Wien. Sachleistungen müssen vor Geldleistungen erfolgen. Und ganz wichtig ist, und das ist für uns sehr wichtig, dass die Höchstsätze für Wohngemeinschaften in Wien nicht überschritten werden dürfen. Das war verfassungsgerichtlich gesetzeskonform und auch das gehört in Wien ganz, ganz dringend umgesetzt!

 

Der letzte Punkt, der uns auch sehr wichtig ist, ist: Wenn es keine entsprechenden Integrationsmaßnahmen oder Arbeitsverweigerung gibt, dann muss die Mindestsicherung ausnahmslos gestrichen oder gekürzt werden. Daher kann ich nur eines wiederholen und sagen: Es gibt nur eine Partei, die auf das Wohl der Wiener und Wienerinnen schaut. Daher bleibt am 11. Oktober nur eine Möglichkeit, nämlich FPÖ zu wählen.

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Florianschütz. Ich erteile ihm das Wort.

 

10.13.51

Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren an den Bildschirmen, von denen ich nicht weiß, wie viele Sie sind, aber ich wünsch‘ mir, dass Sie zahlreich teilnehmen.

 

Das ist jetzt die anzunehmende letzte Sitzung des Landtages in dieser Legislaturperiode, könnt‘ auch was Feierliches sein und ist in Wirklichkeit absurd, um nicht zu sagen, peinlich. Die Sitzung dreht sich darum, wie man möglichst verhindern kann, dass was gegen Armutsbekämpfung gemacht wird. Die Idee, herzugehen und zu sagen, man bekämpft Armut, ist ja eine zivilisatorische Errungenschaft und offensichtlich ist das Ziel dieser Sitzung, diese zivilisatorische Errungenschaft zu diskreditieren. Das ist peinlich, meine Damen und Herren!

 

Lassen Sie mich einmal zu ein paar bereits getätigten Aussagen kommen:

 

Ad 1) Heute wurde gesagt, 7 Prozent der BezieherInnen der Mindestsicherung sind AufzahlerInnen. Das stimmt bedingt. In Wirklichkeit sind es 70 Prozent, weil wenn man nämlich alle die aus dem Arbeitsmarkt herausgenommenen armen, unter den Richtsätzen liegenden Menschen zusammenrechnet, dann ergibt sich schon ein ganz anderes Bild. Und heute wurde irgendwie erklärt, die soziale Grundsicherung Wiens sei eine Hängematte. Das wurde behauptet, ja. Jemand hat sich verstiegen, zu meinen, die Wiener Mindestsicherung ist ein angenehmes System, das heißt, die Leute fühlen sich drinnen pudelwohl, wenn sie arm sind und Mindestsicherung beziehen. Dazu Zahlen: Der momentane Stand ist, dass die Mindestsicherung in Wien 917,30 EUR beträgt und für Paare 2 Mal 688,01 EUR. Ich vergleiche das mit dem Einkommen der Menschen, die solche Ausführungen hier herinnen tätigen: Ein wie Vielfaches verdienen Sie, dass Sie behaupten können, dass Leute mit dem Einkommen im Wonnemonat Wohlfühl-Pool quasi drinnen sind? Abgesehen davon, dass es in Wien eine Regelung gibt, die rufe ich Ihnen auch in Erinnerung, dass der Lebensmittelpunkt in Wien sein muss, also der Hauptwohnsitz und der tatsächliche Aufenthalt

 

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