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Landtag

 

20. Wahlperiode

49. Sitzung vom 25. September 2020

Sitzungsbericht

  

(Beginn um 11.31 Uhr)

 

Vorsitzende: Erster Präsident Ernst Woller, Zweite Präsidentin Veronika Matiasek und Dritter Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies

 

Schriftführerinnen bzw. Schriftführer: Abg. Michael Eischer, Abg. Lisa Frühmesser, Abg. Mag. Caroline Hungerländer, Abg. Mag. Martin Hobek, Abg. Mag. Birgit Jischa, Abg. Dr. Jennifer Kickert, Abg. Nikolaus Kunrath, Abg. Jörg Neumayer, MA, Abg. Mag. Marcus Schober und Abg. Thomas Weber

 

Präsidentin Veronika Matiasek eröffnet die Sitzung.

 

1. Entschuldigt sind Abg. Dr. Wolfgang Aigner, Abg. Klaus Handler, Abg. Dr. Günter Koderhold, Abg. Mag. Dietbert Kowarik, Abg. Mag. Rüdiger Maresch, Abg. Katharina Schinner-Krendl, Abg. Elisabeth Schmidt, Abg. Georg Schuster, Abg. Friedrich Strobl und Amtsf. StR KommR Peter Hanke sowie zeitweilig Abg. Nemanja Damnjanovic, BA, Abg. Christian Deutsch, Abg. Mag. Gerald Ebinger, Abg. Mag. Günter Kasal, Abg. Ingrid Korosec, Abg. Jörg Neumayer, MA, Abg. Kurt Wagner und Abg. Christoph Wiederkehr, MA.

 

2. In der Fragestunde werden von Präsidentin Veronika Matiasek sowie von Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies folgende Anfragen aufgerufen und von den Befragten beantwortet:

 

(FSP-840581-2020-HC/LM) 1. Anfrage von Abg. Dietrich Kops an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen:

 

"Mit dem vorliegenden Initiativantrag, 'betreffend ein Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert (§ 118 BO) wird', greift die Rot/Grüne Landesregierung massiv in Eigentumsrechte privater Haus- und Grundstücksbesitzer ein. Klima- und Energieziele festzulegen und zu erreichen, sind durchaus positiv zu bewerten. Aber durch diese geplante Änderung des § 118 BO für Wien kommt es aber zu einer Entwertung bzw. Unverkäuflichkeit von Gebäuden und Grundstücken. Bei der Eignungsprüfung hat der Bauwerber Sorge zu tragen, dass nur solche Grundstücke bzw. solche Gebäude verkauft werden können, die diesen Vorgaben der Änderung entsprechen. Wie erklären Sie einem betroffenen Gebäude- oder Grundstücksbesitzer, dessen Objekt nicht den neuen Bestimmungen entspricht, die faktische Entwertung seines Objektes?"

 

(FSP-839925-2020-KNE/LM) 2. Anfrage von Abg. Christoph Wiederkehr, MA an den Landeshauptmann wurde zurückgezogen:

 

"§ 4 des Wiener Parteienförderungsgesetzes sieht vor, dass die Bemessungsgrundlage für die Parteienförderung gemäß § 3 Wr. PartFG automatisch an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst wird. Das Land Salzburg hat bereits 2018 beschlossen, die Parteienförderung bis 2023 einzufrieren. Mit knapp 23,7 EUR pro Wahlberechtigtem (Stand 2019, vgl. Salzburg: 13,7 EUR) schüttet das Land Wien österreichweit die höchste Parteienförderung aller Bundesländer aus. Können Sie sich insbesondere angesichts der Herausforderungen an öffentliche Kassen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie vorstellen, dass das Land Wien für das Jahr 2021 zumindest die Valorisierung der Parteienförderung aussetzt?"

 

(FSP-840248-2020-KVP/LM) 3. Anfrage von Abg. Dr. Wolfgang Ulm an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen:

 

"Heute wird im Wiener Landtag die Bauordnungsnovelle und in Folge dessen die erweiterte Solarverpflichtung für Gebäude beschlossen. Dazu soll die Pflicht zur Schaffung von Ersatzflächen eingeführt werden - sofern die Errichtung von Solaranlagen auf dem Gebäude aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Für die Ersatzflächen ist eine Eignungsprüfung in Form einer behördlichen Grobprüfung vorgesehen. Was soll auf Grund der Novelle bei dieser behördlichen Grobprüfung geprüft werden und welche Voraussetzungen müssen dabei vorliegen?"

 

(FSP-839748-2020-KFP/LM) 4. Anfrage von Abg. Wolfgang Seidl an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport:

 

"Ein neuer Rohbericht des Rechnungshofes zur Grundversorgung von Flüchtlingen zeigt laut medialer Berichterstattung enorme Fehler im System auf. So sind Leistungen geflossen, während die Personen gar nicht in Österreich waren. So ist zu lesen, dass der Fonds Soziales Wien (FSW) 'über keinen ausreichenden Überblick über die einzelnen Personen in der Grundversorgung' verfügte und Leistungen ausbezahlt wurden, während sich diese Flüchtlinge im Ausland aufhielten. Das Innenministerium hatte den FSW im Zeitraum von 2015 bis 2019 über 722 Personen informiert, die sich im Ausland befanden. 251 Personen meldeten dem Fonds Soziales Wien nicht von sich aus ihre Auslandsaufenthalte. Wien bemerkte die Abwesenheit bei der Auszahlung der Leistungen nicht. Vom Innenministerium heißt es: 'Jede Grundversorgungsstelle ist für die betreuten Grundversorgungsbezieher selbst verantwortlich. Der Bund kann hierbei nur unterstützend tätig sein. Empfohlen werden etwa 'regelmäßige Standeskontrollen', die Datenbank ist voll funktionsfähig. Die angesprochene Kontrolle von Personen muss darüber hinaus ohnehin physisch erfolgen.' Welche Konsequenzen zieht das Land Wien aus diesem Rechnungshofrohbericht?"

 

(FSP-838196-2020-KSP/LM) 5. Anfrage von Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen:

 

"Sie haben ein fünftes Frauenhaus für Wien angekündigt, dessen Errichtung mit Mitteln des Landes Wien ermöglicht wird. Welche Maßnahmen halten Sie grundsätzlich für notwendig, um Wienerinnen bestmöglich vor Gewalt zu schützen?"

 

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