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Landtag, 47. Sitzung vom 31.08.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 40

 

In den Erläuterungen zu diesem Gesetz steht: „Als einzige Großstadt der Welt verfügt Wien über ökonomisch bedeutenden Weinbau innerhalb seiner Landesgrenzen. Mit einer Weinbaufläche von 670 ha insgesamt trägt der Weinbau wesentlich zur kulturellen Identität Wiens bei und ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Weinbaubetriebe,“ - da steht 300, es sind 256 - „aber im besonderen Maße auch als Lebensraum und Erholungsgebiet für die Wiener Bevölkerung.“ Also das sagt uns, die Wiener Weinhauer tragen ein großes Stück dazu bei, dass es den Wienern und Wienerinnen sehr gut geht und sehr gut in dieser Stadt gefällt, und dass diese Stadt eine der lebenswertesten Städte der ganzen Welt ist. Das ist gut so und das wollen wir erhalten.

 

Da in Wien die Flächen, auf denen Weinbau betrieben wird, örtlich begrenzt sind, gab es hier nie eine Überschusserzeugung. Es gibt ein Bundesgesetz, es dürfen nur 7.000 kg auf einem Hektar erzeugt werden. Das ist in Wien auch kein Problem, weil wir ja 7.000 kg Ernte nie erreichen werden, und das ist auch gut so. Das heißt, wir können unsere ganze Kraft da hineinsetzen, um in Wien auch Wein zu erzeugen, der in Wien auch bei den Heurigen ausgeschenkt wird.

 

Jetzt kommen wir zu den Auswirkungen, die aus dem Vorblatt durch dieses Gesetz zu erwarten sind. Auswirkungen auf die Bezirke. Das Vorerheben hat keine finanziellen Auswirkungen, wirtschaftspolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich - keine Auswirkungen, auf die umweltpolitische, konsumentenpolitische sowie in sozialer Hinsicht - keine, geschlechtsspezifische Auswirkung - keine. Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union - ja, das Vorhaben dient unter anderem der Konkretisierung und Durchführung oben genannter Verordnung der Europäischen Union. Besonderheiten der Normerzeugungsverfahren - keine, Alternative - keine. Das geht schon gar nicht, eine Alternative muss es immer geben.

 

Aber die Auswirkungen auf die Wirtschaftstreibenden, auf die bewirtschafteten Flächen, die stehen da nirgends. Und zwar haben wir eine besondere Bürokratisierung. Jetzt muss außer einer Erntemeldung, einer Weinmeldung, einem Kellerbuch Führen, das ja eh schon der Fall ist, alljährlich ein Mehrflächenantrag an die AMA gestellt werden, ob man will oder nicht, ein Mehrflächenantrag zur Erlangung von Förderungen. Wenn ich keine Förderungen haben möchte, muss ich diesen Antrag auch ausfüllen, ich bin verpflichtet dazu. Wenn nicht, gibt es natürlich Strafen. Auswirkungen sind natürlich Bürokratie, Bürokratie, Bürokratie.

 

Man sieht es wieder und das predige ich hier auch schon sein Langem und seitdem ich hier im Landtag tätig bin: Anstatt dass der Weinhauer im Weingarten steht, im Keller steht, dort sein Produkt fertigt oder beim Heurigen seine Produkte zum Verkauf anbietet und sich dort, sag‘ ich jetzt, wichtig macht, muss er jetzt wieder im Büro sitzen. Es gibt einen neuen Antrag, es gibt neue Bürokratie, es gibt wieder etwas Neues, das man ausfüllen muss, wo es natürlich Schwierigkeiten geben kann und sie auch schon gibt - das hat man in der Landwirtschaftskammer ja schon mitbekommen -, und es gibt eigene Beratungsstellen, also es wird wieder schwieriger. Gerade jetzt in der Zeit von Covid-19 sehen wir, dass eine Angleichung an das EU-Gesetz ja komplett irrsinnig ist und es für uns gar nichts bringt, weil die EU versagt ja schon in allen anderen Fragen. Wir brauchen ja nur schauen, Migrationsmisere, Sicherung der Außengrenzen, einheitliche Steuerpolitik, nichts funktioniert. Und wir, wir sind die Vorreiter und möchten die Weinhauer dazu bringen, dass sie sich dem Ganzen unterwerfen müssen.

 

Jetzt komme ich zu etwas ganz Wichtigem, Entwurf des Gesetzes, 1. Abschnitt, Allgemeine Bestimmungen: Ziel dieses Gesetzes ist drittens, den Weinbau in Wien im Rahmen der Bestimmungen der Europäischen Union Beschränkungen und Kontrollen zu unterwerfen. Man denke sich jetzt diese Diktion, man muss jetzt die Wiener Weinhauer unterwerfen! Das ist ja Wahnsinn, das ist ja gar nicht zu akzeptieren. Das Ziel eines Beschlusses dürfte niemals die Unterwerfung einer Bevölkerungsgruppe sein! Als Inhalt ist es nicht zu akzeptieren.

 

Jetzt haben so ähnliche Diktionen schon im Vormärz dazu geführt, dass es im Jahr 1848 zu einer halbwegs erfolgreichen Revolution gekommen ist, die dazu geführt hat, dass die Bauern frei geworden sind. Die Bauern wollen auch heute frei sein. Jetzt stelle man sich vor, eine Angleichung an EU-Gesetze verlangt die Unterwerfung aller Kommunalbediensteter oder Ähnliches. Ich frage mich: Sind da dieselben Juristen am Werk, die die Epidemiegesetze ausgehebelt haben und dadurch unhaltbare Verordnungen und Gesetze geschaffen habe, die dazu geführt haben, dass in dem Land nichts funktioniert?

 

Geregelt wird im Gesetz auch, wer wann und warum als Weinbautreibender gilt. Kleinflächen, und jetzt kommt das Spannende, Kleinflächen beginnen jetzt schon ab 100 m2. In deinem Kleingarten, wenn du ein paar Weinstöcke stehen hast, giltst du schon als Weinbautreibender. Wenn der Amtsschimmel jetzt wiehert, und das tut er sehr gerne und sehr oft, ist fast jeder Kleingärtner auch Weinbautreibender und verpflichtet, ein Kellerbuch zu führen, Erntemeldungen abzugeben, den Weinbestand anzugeben, und natürlich den Mehrflächenantrag bei der AMA abzugeben, mit 100 m2. Und er muss auch lückenlos erklären, wie er den Wein, den er auf seinen 100 m2 im Kleingarten geerntet hat, in den Verkehr gebracht hat. Das muss er nachweisen. Was soll das? Das ist nicht nachvollziehbar. Wie kann man so ein Gesetz überhaupt so anpassen, dass das überhaupt nicht zielführend ist? Wir haben den Kollegen Fürnkranz, der hat auch einen Garten mit ein paar Weinstöcken, dem ist das schon passiert. Der hat bei der Landwirtschaftskammer vorsprechen müssen, hat dort beweisen müssen oder hat dort ein Kellerbuch vorgeschrieben bekommen, und so weiter, und so fort. Also das kann nicht in Ordnung sein. Natürlich, was die Schlussfolgerung aus dem Ganzen ist: Alle Statistiken sind durch dieses Gesetz dann wertlos geworden, weil wenn jeder, der 100 m2 Weinbau oder auf 100 m2 Weinstöcke stehen hat - dann

 

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