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Landtag, 47. Sitzung vom 31.08.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 40

 

weisen, dass das gelungen ist. Es ist gelungen, weil wir alle teilweise gemeinsam dafür gestimmt haben, dass es einen Gastro-Gutschein gibt, dass es eine Taxiaktion gibt, dass es einen Digitalisierungsschwerpunkt gibt, dass es mit der WKBG Zuschüsse, Zinsübernahmen gibt, dass wir im Gesundheitsbereich gut aufgestellt sind, und daran lässt sich eines, wie ich meine, ablesen: Dass wir am Punkt versuchen, dort zu helfen, wo es wirklich notwendig ist, dass wir nicht so tun, als könnten wir einen Schutzschirm über alles legen, sondern dass wir aufgefordert sind, ganz bewusst jede Branche für sich zu analysieren, zu versuchen, die richtigen Schritte zu setzen, um damit der Wirtschaft wirklich unter die Arme zu greifen. Deshalb habe ich vorhin auch die unterschiedlichen Branchen aufgeführt. Wir brauchen nicht für alle das Gleiche, sondern wir brauchen für jede Branche etwas ganz Spezielles.

 

Und das breite Instrumentarium, über das wir hier in Wien die Möglichkeit haben zu verfügen - das beginnt bei der Arbeiterkammer und endet jetzt, politisch gesprochen, bei der Wirtschaftskammer -, ist doch ein hervorragendes Instrumentarium, ein hervorragender Mix von Aktivitäten, die wir zusammenlaufen lassen können, um so dafür Sorge zu tragen, dass jedem einzelnen Unternehmen hier wirklich geholfen wird, dass wir, wie bei meiner ersten Anfragebeantwortung ausgeführt, an das Thema Arbeit so herangehen, dass wir niemanden zurücklassen, und, so wie Peter Hacker heute auch schon gesagt hat, zum Thema Mindestsicherung hier keine Diskussion nach unten veranstalten sollten, sondern im Sinne einer urbanen Gesellschaft, einer modernen Gesellschaft alles zu unternehmen haben, um am Punkt zu helfen.

 

Diese Unterstützung - da werde ich nicht müde - werde ich in den nächsten Wochen und Monaten gerne unter Beweis stellen, und da habe ich auch noch einiges vor.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 4. Anfrage beantwortet.

 

Die 5. Anfrage (FSP-741805-2020-KNE/LM) wurde von Frau Abg. Emmerling gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Umwelt und Wiener Stadtwerke gerichtet. (Der VwGH hat im Jänner 2020 die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, es wäre keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Stadtentwicklungsgebiet Berresgasse durchzuführen, als rechtswidrig aufgehoben. Seither kommt Bewegung in die ungeliebte Städtebau-UVP in Wien: für den Nordwestbahnhof, und dem Vernehmen nach auch für das Entwicklungsgebiet Hausfeld, sollen Verfahren geplant sein. Für welche Städtebauprojekte sind beim Amt der Landesregierung zum derzeitigen Stand UVP-Anträge bzw. Feststellungsanträge anhängig?)

 

Ich ersuche die Frau Landesrätin um Beantwortung.

 

10.32.00†Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima - Frage|

Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Einen schönen guten Morgen von meiner Seite! Die Frage beschäftigt sich mit dem Thema städtebauliche Verfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung in Stadtentwicklungsgebieten.

 

Also, es gibt derzeit zwei Projekte, bei denen ein UVP-Feststellungsverfahren anhängig ist, das sind das Projekt Hausfeld und das Projekt Hausfeld Nord. Wir haben uns ja hier schon das eine oder andere Mal über dieses Thema unterhalten, und ich möchte jetzt nur noch drei Dinge in Erinnerung rufen.

 

Erstens: Es handelt sich hierbei nicht um eine politische Entscheidung, sondern das ist ein Behördenverfahren, in dem die Behörde versucht, nach bestem Wissen und Gewissen entlang der gesetzlichen Vorgaben, die es da gibt, zu handeln und Verfahren abzuwickeln. Erschwert wird das dadurch, und das sieht man ja auch an den Verfahren, dass es durchaus unterschiedliche Judikatur in den unterschiedlichen Instanzen gibt. Das heißt, die verschiedenen Höchstgerichte heben da wechselseitig Entscheidungen auf, was meistens ein Hinweis darauf ist, dass die Rechtslage nicht ganz eindeutig ist. Das ist auch in diesem Fall so. Der Bundesgesetzgeber hat die entsprechende EU-Richtlinie nicht zu 100 Prozent umgesetzt, und dadurch gibt es sozusagen eine gewisse Schwankungsbreite, was die Auslegung dieser Gesetze betrifft. Das heißt, für uns wäre es sehr wichtig, dass der Bundesgesetzgeber so schnell wie möglich auch diesen Passus zu den Städtebauvorhaben zu 100 Prozent in das UVP-Gesetz umsetzt, damit wir dann auch wieder mehr Rechtssicherheit bei den Verfahren haben.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Landesrätin. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar. Bitte.

 

10.35.01

Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Meine Frage ist dahin gehend, dass es zwar bei Feststellungsverfahren gemäß den Bestimmungen des UVP-Gesetzes bei Bauprojekten freisteht, interne Begutachter anstelle von externen heranzuziehen, wir aber beobachten, dass es doch sehr oft der Fall ist, dass interne Begutachter vorgezogen werden. Können Sie die Begründung ausführen, warum die Stadt Wien interne Begutachter vorzieht?

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Landesrätin, bitte.

 

Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Wir haben in der Stadt Wien sehr gute gerichtlich beeidete Sachverständige zu sehr vielen Spezialthemen, und natürlich ist es für mich vollkommen logisch, dass wir, wenn wir diese Ressourcen intern zur Verfügung haben, diese auch nutzen, auch deswegen, weil es dadurch dann oft schneller zu einem Ergebnis kommt und unser Ziel ja ist, dass die Verfahren auch schneller abgewickelt werden. Aber wie gesagt, wenn es interne Expertise gibt, spricht aus meiner Sicht überhaupt nichts dagegen, diese dann auch tatsächlich zu nutzen.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Fürnkranz. Bitte.

 

10.36.05

Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Sie haben, meiner Meinung nach durchaus zu Recht, darauf hingewiesen, dass der Bundesgesetzgeber sich mit der ganzen Angelegenheit eingehender beschäftigen sollte. Unter anderem haben wir ja das Projekt Heumarkt in Erinnerung, wo unter Hinweis auf die Schwellenwerte, die in diesem Bundesgesetz drinnenstehen, entschieden worden ist, dass keine UVP durchzuführen sei, obwohl andere Gesetze und inzwi

 

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