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Landtag, 46. Sitzung vom 25.06.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 79

 

(Beginn um 9.03 Uhr.)

 

Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße Sie frisch und munter im Wiener Rathaus.

 

Die 46. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.

 

09.04.00Entschuldigt sind ganztägig die Abgeordneten Dr. Kickert, Meinhard-Schiebel, Schinner-Krendl, Schütz und Stark, zeitweise entschuldigt sind die Abgeordneten Arsenovic bis 11 Uhr, Marina Hanke bis 11 Uhr, Strobl bis 12.30 Uhr, Kowarik ab 12 Uhr.

 

09.04.30Gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gebe ich folgende Mitteilung bekannt: Mit Beschluss des Wiener Landtages vom 27. Juni 2019 wurde § 6a der Geschäftsordnung des Landtages für Wien, die Grundlage für den elektronischen Schriftverkehr im Wiener Landtag, geschaffen. Diese Bestimmung findet erst Anwendung, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb beziehungsweise teilweisen Echtbetrieb vorliegen. Dieser jeweilige Zeitpunkt ist vom Präsidenten des Wiener Landtages durch Mitteilung gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien bekannt zu geben. Es wurde nunmehr festgestellt, dass die elektronische Akteneinsicht und die elektronische Aktensuche technisch und organisatorisch einwandfrei funktionieren. Ich gebe somit bekannt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb der elektronischen Akteneinsicht und der elektronischen Aktensuche nunmehr vorliegen und der Echtbetrieb somit in den zukünftigen Sitzungen des Landtages zur Anwendung kommt.

 

Ich gebe auch bekannt, dass der Text nicht von mir formuliert wurde, denn dann wäre er vielleicht nicht ganz so kompliziert gewesen.

 

09.05.30 So, wir kommen zur Fragestunde.

 

9.05.35†Amtsf. StRin Kathrin Gaál - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP-522517-2020-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Olischar gestellt und ist an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Am 27. April 2020 wurde groß die Ausweitung der Solarpflicht auf Wohngebäuden und Bildungsbauten im Zuge einer Novelle der Wiener Bauordnung verkündet. Zudem war eine Sicherstellung der Solarverpflichtung auf Ersatzflächen angedacht, sollte die Errichtung von Solaranlagen nicht möglich sein. In der Landesregierung vom 16. Juni 2020 legten Sie jedoch einen Gesetzesentwurf vor, in dem der „große Wurf“ der erweiterten Solarverpflichtung plötzlich nicht mehr enthalten war - dies ohne jede Begründung, weshalb diese herausgenommen wurde. Mit welcher Begründung wurde die erweiterte Solarverpflichtung aus dem heute von Ihnen zur Beschlussfassung vorgelegten Gesetzesentwurf herausgenommen?) - Frau Landesrätin, du bist am Wort.

 

Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Einen wunderschönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen wunderschönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Klubobfrau!

 

Es freut mich sehr, dass die von Peter Kraus und mir initiierte Initiative auch auf Ihr Interesse stößt. Nur ein bissel zur Erklärung, worum es uns in diesem Fall geht. Zum einen wollen wir bei Wohngebäuden einen sanften, verpflichtenden Einstieg in die Solarenergie ermöglichen, zum anderen aber wollen wir die bestehende Verpflichtung für Nicht-Wohngebäude, die es ja bereits gibt, mit einer Ersatzpflicht, die es in Zukunft geben soll, stärken, das heißt, wir wollen zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Dass die Solarverpflichtung, wie in Ihrer Anfrage gefragt, jetzt nicht Teil des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist, hat einen simplen rechtlichen Hintergrund. Die Solarverpflichtung muss im Unterschied zum anderen Teil dieser kleinen Bauordnungsnovelle in einem europarechtlichen Notifizierungsverfahren behandelt werden und diesem unterzogen werden.

 

Ich gehe aber davon aus, möchte dem Ergebnis aber nicht vorgreifen, dass wir dann im Herbst hier im Landtag die Bauordnungsnovelle mit beiden Teilen beschließen können.

 

Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Kasal gestellt. Bitte.

 

9.07.22

Abg. Mag. Günter Kasal (FPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Genau in diese Richtung zielt auch meine Zusatzfrage: Wie schaut es denn dann mit den technischen Rahmenbedingungen der Einspeisung in das Netz aus?

 

Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Schönen guten Morgen!

 

Wir haben - was vor allem den Bereich Wiener Wohnen betrifft - mit Wien Energie einen guten Kooperationspartner, dem wir unsere Dachflächen zur Verfügung stellen, und der Strom, der dort produziert wird, soll auch für das Haus selber zur Verfügung gestellt und in den meist allgemeinen Hausteilen benutzt werden. Das heißt, das Thema mit den Speicheranlagen ist nach wie vor da, die werden zwar billiger, sind aber nach wie vor eine Herausforderung. In diesen großvolumigen Bauvorhaben funktioniert es aber gut, den Mieterinnen und Mietern einen Vorteil zu verschaffen. Also da haben wir eine gute Kooperation mit Wien Energie, die da ja Profi ist.

 

Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Baron gestellt. Ich erteile Ihnen das Wort.

 

9.08.23

Abg. Karl Baron (HC): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Ist es angedacht, in einer zweiten Welle oder in einen der nächsten Schritte die nun bestehende Verpflichtung der Solarerrichtung auch auf Betriebsgebäude, die schon in Betrieb sind, auszuweiten?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte, Frau Landesrätin.

 

Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Genau. Wir haben ja schon in der letzten Bauordnungsnovelle, in der großen Bauordnungsnovelle 2018 die ersten Schritte gesetzt, machen jetzt in dieser kleinen Novelle die nächsten. Wir schauen uns das natürlich kontinuierlich an und evaluieren und schauen, ob wir dann in den zukünftigen Bauordnungsnovellen, die kommen werden, weiter Schritte setzen.

 

Was wir wollen, ist, vor allem den Wohnbau, der wirklich viel leistet, aber für die Mieter leistbar bleiben soll, keinen unnötigen Rucksack mitgeben. Alles andere schauen wir uns auf jeden Fall regelmäßig an, um da noch weitere Schritte zu setzen, denn das ist ganz sicher nicht das Ende der Fahnenstange.

 

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