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Landtag, 42. Sitzung vom 28.01.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 72

 

gleichzeitig etwas Gutes, weil soziale Einrichtungen damit auch Erlöse bekommen.

 

Was wird jetzt mit diesem Gesetz bezweckt? Es wird den sozialen Einrichtungen das letzte Hemd im wahrsten Sinne des Wortes weggenommen, weil in Zukunft die Stadt diese Altwarensammlung und diese Altkleidersammlung mit dieser Novelle monopolisieren kann und damit die sozialen Einrichtungen vom Markt verdrängt. Das halte ich nicht für gerecht, das halte ich nicht für fair, und das halte ich auch ökonomisch nicht für sinnvoll! (Beifall bei den NEOS.)

 

Die Stadt will hier, und wahrscheinlich Sie, Frau Stadträtin, hier noch ein gutes Körberlgeld für die Stadt lukrieren. Ich glaube, wir haben genug Einnahmen, wir haben genug Gebühren. Ich bin der festen Überzeugung, dass man hier die Erlöse den sozialen Einrichtungen auch beibehalten lassen sollte.

 

Es geht hier in dieser Novelle um einen speziellen Absatz, den wir problematisch sehen, das ist das Duplizierungsverbot, hier bringen wir auch einen Antrag ein, heißt, dass die Stadt dann bei solchen Sammelstellen selber zum Beispiel die Altkleidersammlung machen könnte und damit bisherige Anbieter von diesen Orten, wo sie bisher auch sind, verdrängen kann. Dieses Duplizierungsverbot ist rechtlich mehr als problematisch, weil es in Grundrechte eingreift. Es greift in das Grundrecht der Unverletzlichkeit des Eigentums und in das Grundrecht der Erwerbsfreiheit ein, weil es verhindert oder verhindern könnte, dass die rechtlich zulässigen Sammlungen, die bisher von Privaten durchgeführt werden, von der Kommune verdrängt werden. Dieser Eingriff ist unseres Erachtens nach nicht verhältnismäßig und nicht begründet, weil kein öffentliches Interesse dagegen steht, weil diese Sammlungen jetzt gut funktionieren und es kein öffentliches Interesse gibt, warum in diese Grundrechte eingegriffen wird, Und nur, wenn es valide Gründe gibt, halten auch solche Eingriffe in die Erwerbsfreiheit vor europäischen Gerichten. Und das glauben wir nicht, dass hier dieser Grundrechtseingriff begründet und legitim ist. (Beifall bei den NEOS.)

 

Und das sagen nicht nur wir, sondern das haben sich einige Juristen angeschaut. Es gibt dazu auch schon genug Gerichtsurteile, es wurde ausjudiziert. Zum Beispiel Baden-Württemberg - das wäre einmal interessant zum Anschauen -, ein sehr, sehr ähnlicher Fall wurde dort höchstgerichtlich ausjudiziert, dass, wenn Sammelstellen von Privaten schon funktionieren, die Kommune dies nicht einfach so monopolisieren darf, weil das eine Einschränkung der Erwerbsfreiheit ist, und damals wurde auch zu Recht dieses Gesetz in Baden-Württemberg aufgehoben. Machen wir nicht den gleichen Fehler in Wien wie in Baden-Württemberg. Ich warne hier ganz klar davor, dass dieses Gesetz und diese Novelle hier nicht sinnvoll ist und juristisch auch nicht halten wird.

 

Was ist denn die Begründung, die hier von Seiten der Stadt gebracht wird? Wir hatten auch einen Ausschuss dazu. Es sind fadenscheinige Begründungen. Es wird auf eine EU-Verordnung verwiesen, die irgendwie kommen wird oder kommen soll.

 

Ich halte das für eine Nebelgranate. Ich habe mir die Unterlagen genau angeschaut. Hier ist auf europäischer Ebene nichts im Kommen, was Sie dazu verpflichten würde, Frau Stadträtin, hier diese Sammelstellen zu monopolisieren, sondern das Gegenteil ist der Fall. Die Europäische Kommission setzt sich für mehr Wettbewerb ein, setzt sich vor allem für mehr Wettbewerb auch im Bereich des Sammelns von Altstoffen ein, weil die Wettbewerbsfreiheit auch für die Europäische Kommission ein sehr, sehr großes Anliegen ist. Das heißt, dieses Argument ist eine reine Nebelgranate und ist auch nicht zutreffend.

 

Das zweite Argument, was ich gehört habe, ist: Na, man wird es eh nicht so machen, man beschließt es jetzt einmal, dass man die Privaten verdrängen kann, aber wir werden es ja eh nicht so machen. Die Frage des rechtlich Zulässigen ist nicht danach zu beurteilen, ob man es dann tatsächlich machen wird, sondern ob es die Möglichkeit gibt. Ich wage zu bezweifeln, dass, wenn Sie, Frau StRin Sima, damit Geld machen können für die Stadt, es in Zukunft bestimmt auch machen werden, weil wir sind es ja auch gewohnt, dass die Wienerinnen und Wiener überall, wo es nur geht, auch mit Gebühren geschröpft werden. Ich bin mir sicher, dass auch hier in diesem Bereich der Altkleidersammlungen die Stadt in Zukunft das unter die eigenen Fittiche nehmen wird, um hier auch wieder Geld für die Stadt zu lukrieren. Wir haben Anhaltspunkte, dass es in einigen Bereichen ja auch schon gemacht wird. Es gibt ja schon einige Bereiche, wo die Stadt auch selber die Altkleidersammlung vollzieht und das damit auch schon im eigenen Bereich hat. Die Gefahr der Monopolisierung ist hier massiv gegeben. Diese Monopolisierung schadet den sozialen Einrichtungen, sie nützt den Wienerinnen und Wienern überhaupt nicht, und sie ist rechtlich mehr als fragwürdig. Genau deshalb bringen wir den Abänderungsantrag ein, dass wir hier dieses Duplizierungsverbot, das im § 24 Abs. 1b und 1c festgeschrieben wird, ersatzlos streichen, weil ich es für fair und gerecht halte, dass soziale Einrichtungen auch weiterhin für ihre wichtigen Projekte Erlöse bekommen. Es kann nicht sein, dass wir hier im Landtag den sozialen Einrichtungen das letzte Hemd stehlen. Deshalb sind wir ganz klar gegen diese Novelle! (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Hungerländer zum Wort gemeldet.

 

15.32.47

Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP)|: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir hatten diese Initiativanfrage bereits im Ausschuss, haben dazu eine Präsentation gehört und haben das auch diskutiert. Es hat dann doch einige Gründe gegeben, warum wir uns jetzt noch einmal mit der Materie auseinandersetzen. Einige Punkte, die uns aufgefallen sind, möchte ich hier auch hervorstreichen. Im Ausschuss wurde besonders auf das bereits erwähnte Duplizierungsverbot hingewiesen und diskutiert. Die zwei Gründe für dieses Duplizierungsverbot, die genannt wurden, waren einerseits: In Deutschland ist das problematisch, es sind offensichtlich in Berlin problematische

 

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