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Landtag, 42. Sitzung vom 28.01.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 72

 

flusst als vorher. Da hat man ganz offensichtlich auch von Seiten - und ich kann das in dem Fall auch sagen - der ÖVP damals keine Änderung gewünscht.

 

9.31.24

†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Präsidentin Veronika Matiasek: Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP-69084-2020-KVP/LM). Diese wurde von Frau Abg. Schwarz gestellt und ist ebenfalls an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Seit einigen Jahren veranstaltet die Landesschülervertretung in Wien 'SchülerInnenparlamente', zu denen sie alle Schülervertreterinnen und Schülervertreter einlädt, um mit ihnen bildungspolitische Anträge zu diskutieren und diese abzustimmen. Es wird Zeit, dass wir in Wien ein sichtbares und explizites Zeichen für mehr Demokratie setzen. Kärnten ist bereits weiter - dort wurde das Schülerparlament landesverfassungsrechtlich verankert; nunmehr hat der Landtag zweimal jährlich ein Schülerparlament abzuhalten. Werden Sie einen Gesetzesvorschlag erarbeiten und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen, der den Schülerinnen und Schülern Wiens ein Recht einräumt, ein 'SchülerInnenparlament' abzuhalten?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Abg. Schwarz! Liebe Mitglieder des Landtages!

 

Vielen Dank für die Anfrage, sie ermöglicht mir endlich, dass ich erstens über ein wichtiges Thema spreche, das ganz offensichtlich uns allen wichtig ist - das finde ich gut -, aber auch Unklarheiten beseitigen kann. Viel zu oft wird versucht, auf diesem Thema politisches Kleingeld zu wechseln. Für die, die die Frage nicht gelesen haben, es geht um die Schülerinnen- und Schülermitgestaltung und die Schülerinnen- und Schülerparlamente. Ich hoffe, ich kann heute dazu beitragen, dass wir im Sinne der Wiener Schülerinnen und Schüler wieder ein bisschen auf den konstruktiveren Weg zurückkehren können.

 

Das Thema Schülerinnen- und Schülervertretung ist mir ein sehr großes persönliches Anliegen, erstens einmal, weil ich der Überzeugung bin, dass meine politische Karriere als Schulsprecher begonnen hat, zumindest meine Auseinandersetzung mit der Welt und was man verbessern kann, und mit sicher auch dem Frust, dass solche Verbesserungen oft eine Zeit und viele, viele PartnerInnen brauchen, die man einmal gewinnen muss. Aber schon auch deshalb, und das ist jetzt der zentralerer Punkt, weil mir, wie Sie alle wissen, das Thema Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen ein besonderes Anliegen ist. Deshalb sind die Schülerinnen- und Schülerparlamente auch kein parteipolitisches Thema per se, und das sollen sie auch nicht sein.

 

Schaut man ein bisschen in die Geschichte zurück, kann man das auch für Wien sehr gut nachzeichnen. Das erste Wiener Schülerinnen- und Schülerparlament wurde hier in diesem Haus vom damaligen AKS-Landesschulsprecher Martin Binder-Blumenthal im Jahre 2000 durchgeführt. Und obwohl es am Anfang nur für Gymnasien vorgesehen war, wurde es von den nachfolgenden Teams in den Landesschülerinnen- und -schülervertretungen auch auf die Berufsbildenden Schulen und Berufsschulen ausgeweitet. Und da war es egal, für all die Jahre egal, ob es gerade die AKS oder die Schülerunion, die Landesschülerinnen- und Landesschülervertretungsräte waren, die Idee hat sich durchgesetzt. Das finde ich wirklich großartig, und der Dank gebührt den Schülerinnen- und Schülervertretern.

 

Ich darf auch mit Stolz sagen, dass Wien das erste Bundesland war, das den Landtagssaal eben mittlerweile vor 20 Jahren zur Verfügung gestellt hat, ohne Bedenken und Zögern. Das ist auch weiterhin so und es ist, um es noch einmal zu sagen, völlig unerheblich, welche Fraktion da gerade die Mehrheit stellt und welche nicht. Ich glaube, dass ich das auch fraktionsübergreifend für dieses Haus feststellen kann, und ich bin überzeugt davon, für alle zu sprechen, dass wir diese Tradition, die Schülerinnen- und Schülerparlamente im Landtagssaal stattfinden zu lassen, fortsetzen wollen und auch die Bereitschaft, dies ohne zu zögern und mit der größtmöglichen Unterstützung zu tun.

 

Ich glaube auch, dass das Treffen mit den BildungssprecherInnen eine gute Tradition hat, die sich bewährt hat und gerade, ich habe das vorher erwähnt, durch den Wegfall der KollegInnen im Stadtschulrat oder in den Landesschulräten eine wichtige Austauschmöglichkeit ist. Ich danke da auch allen Bildungssprecherinnen und Bildungssprechern, die da, wenn man so will, die Hauptkommunikationsarbeit machen, das finde ich wunderbar.

 

Frau Abg. Schwarz, Sie sprechen aber in Ihrer Anfrage ja nicht nur über die Durchführung der Schülerinnen- und Schülerparlamente, sondern auch über die gesetzliche Verankerung. Und da muss ich aber jetzt schon kurz ausholen: Wir sind hier eine gesetzgebende Körperschaft und wir sind der Österreichischen Bundesverfassung verpflichtet. Und laut Art. 14 der Bundesverfassung obliegt die Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich der Schülerinnen- und Schülervertretung dem Bund. Das betrifft die direkte Schülermitgestaltung und innerschulische Schülerinnen- und Schülervertretung, also die KlassensprecherInnen - so wie ich einer war -, die Schulsprecherinnen und Schulsprecher im SchUG, also im Schulunterrichtsgesetz, als auch die Landes- und Bundesschülervertretung im Schülervertretungsgesetz, also im SchVG. Und wie länger gediente Mitglieder des Landtages sicher wissen, gibt es auch keine Ausführungsgesetzgebungskompetenz des Wiener Landtages im Bereich der Schülerinnen- und Schülervertretung. Das mag jetzt begrifflich verwirrend klingen, aber ja, auch die Landesschülerinnen- und Landesschülervertretung ist eine bundesgesetzliche Interessensvertretung. Daher war auch schon vor der Bildungsreform in allen Bundesländern die Landesschülerinnen- und Landesschülervertretung an den Landesschulräten angesiedelt, da sowohl die Gesetzgebung als auch der Vollzug Bundessache ist. Und bei der überschulischen Landes- und Bundesschülervertretung kommt noch dazu, dass sie ausschließlich Schulen der Sekundarstufe betrifft und hier abseits der Berufsschulen, vor allem Bundesschulen, nämlich Gymnasien und berufsbildende Schulen umfasst. Themen, mit denen sich die Landesschülerinnen- und Landes

 

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