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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 30

 

und Jugendbudget, das Budget für Bildungsgrätzl sowie auch der verstärkte Einsatz von BürgerInnenräten. Beteiligungsformen, die direkt an der unmittelbaren Lebensrealität der Wienerinnen und Wiener ansetzen, sollen gezielt in Kooperationen mit den bestehenden Institutionen und Initiativen vor Ort gefördert werden, dabei meine ich die Kooperation mit zum Beispiel Wohnpartnern, mit Nachbarschaftszentren, mit Gebietsbetreuungen, mit Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Pensionistentreffs.

 

Des Weiteren soll das freiwillige Engagement der Menschen gezielt gefördert werden, deshalb sollen zum Beispiel Info-Stände für Spenden- und Mitgliederwerbung möglichst unbürokratisch genehmigt werden. Wien ist Best Practice der Demokratie in Europa, und Sie sehen, das gemeinsame Gestalten war und ist uns ein wichtiges Anliegen.

 

Egal, ob es sich um Bezirksideen handelt, um Grätzlprojekte, Sportparks oder Kultur-Events, wir wollen mit allen Menschen in dieser Stadt - unabhängig von ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Hautfarbe oder ihrer Religionszugehörigkeit - zusammenarbeiten, denn das Miteinander geht uns alle an. - Danke.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.

 

11.07.00Vor Sitzungsbeginn ist von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurde der Antrag schriftlich bekannt gegeben, die Zuweisung erfolgte wie beantragt.

 

Die Abgeordneten Wagner, Mörk, Deutsch, Florianschütz, Gara, Konrad haben am 25. November 2020 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien, Wiener Mindestsicherungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 38/2010, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien, Nr. 54/2020 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zugewiesen.

 

Die Abgeordneten Abrahamczik, Auer-Stüger, Hursky, Taucher und Gara haben am 27. November 2020 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994, 54. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, 60. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, 13. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz, die Pensionsordnung 1995, 37. Novelle zur Pensionsordnung 1995, das Wiener Bezügegesetz 1995, 17. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995 und das Gesetz, LGBl. Nr. 29/2020, Covid-19-Dienstrechts-Novelle, geändert werden, 3. Dienstrechts-Novelle 2020, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen.

 

Die Abgeordneten Stürzenbecher, Abrahamczik, Berger-Krotsch, Florianschütz, Gremel, Gara haben am 27. November 2020 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen.

 

11.09.00Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 2, 3, 4, 5 und 1 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen.

 

11.09.48Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Hacker. - Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

11.10.00

Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zur Vorlage.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30 Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Seidl. Bitte.

 

11.10.54

Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ)|: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine Damen und Herren!

 

Ja, vielleicht gleich zu Beginn: Wir werden dieser Änderung, so wie im Ausschuss bereits angekündigt, zustimmen, nichtsdestotrotz, gerade wenn es um die Wiener Mindestsicherung geht, gibt’s einiges zu tun. Auch im Koalitionsabkommen - ich glaube, auf Seite 171 - ist da diesbezüglich ganz kurz etwas angekündigt worden, nichts Konkretes. Wir alle wissen, dass wir da sehr, sehr viel zu tun haben. Es ist noch immer so, dass seit 1.1.2020 es ja so sein sollte, dass das Bundesgesetz umgesetzt werden sollte, auch in Wien, dem ist ja noch immer nicht so. Jetzt haben wir heute den 17. Dezember, ich bin gespannt, wann wir dann so weit sein werden.

 

Wir werden unter Garantie im Jahr 2021 diesbezüglich noch sehr, sehr viel Möglichkeiten haben, darüber weiterzusprechen, aber was mir jetzt aufgefallen ist, was eigentlich ganz komisch ist und was ich überhaupt noch nie erlebt habe: Da bringt die Regierungskoalition eine Änderung zum Gesetz ein, und der neue Koalitionspartner redet anscheinend gar nicht dazu. Also das ist auch etwas, das sage ich jetzt ganz ehrlich, ich bin der Letzte, der die Grünen verteidigt, aber das hätte es unter den Grünen nicht gegeben. Dass keinem NEOS-Abgeordneten zumindest irgendetwas zum Wiener Mindestsicherungsgesetz einfällt, das heißt, es schaut für die Zukunft nicht sehr gut aus, denn ich glaube, oder ich weiß, dass wir da ja einiges zu tun haben. Die Wiener Mindestsicherung kostet uns Jahr für Jahr, ich habe es letzte Woche gesagt, derzeit aktuell 700 Millionen EUR, die Zahlen werden steigen, das wissen wir auch. Ende der Legislaturperiode werden wir 3 bis 4 Milliarden EUR nur allein für die Mindestsicherung ausgegeben haben. Über 55 Prozent der Bezieher haben keine österreichische Staatsbürgerschaft.

 

Da ist es dann schon spannend, wenn ich zumindest zwei Anträge lese, die heute ja eingebracht werden. Ich nehme an, mein Kollege von den Grünen, der jetzt nach mir sprechen wird, wird einen Antrag einbringen, wozu ich nur kurz die Überschrift kundtun möchte: Keine Kürzung von Geldleistungen bei der Wiener Mindestsi

 

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