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Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 76

 

Zusammenhang vielleicht ein bisschen daran erinnern, dass in Wien ein Chaos im Bereich der Wiener Mindestsicherung herrscht. Wir haben in Wien 167.300 Mindestsicherungsbezieher, wir haben 1,8 Millionen Einwohner, das heißt, zirka ein Zehntel der Wiener Bevölkerung bezieht Mindestsicherung. Wir haben ein Drittel der Mindestsicherungsbezieher, die das Geld bereits seit zwei Jahren erhalten - so viel also zu Anreiz, zurück in den Arbeitsmarkt bekommen, zwei Jahre, ein Drittel der Wiener Mindestsicherungsbezieher.

 

Wir haben, seitdem Rot-Grün im Amt ist, 70 Prozent plus bei der Zahl der Mindestsicherungsbezieher, wir haben 130 Prozent plus bei den Ausgaben für die Mindestsicherung, mehr als die Hälfte der Bezieher sind Nichtösterreicher und ein Drittel sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, und während Wien österreichweit nur 20 Prozent der gesamten Einwohner stellt, stellt es 60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher und 66 Prozent der bundesweiten Ausgaben. Das ist die Realität bezüglich Mindestsicherung in unserer Stadt! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich darf Sie vielleicht auch an die Kritik von niemand Geringerem als dem Rechnungshof im Jahr 2017 erinnern, der einige Kritikpunkte angemerkt hat, unter anderem die unterlassene, unvollständige oder verspätete Durchführung von wiederkehrenden Überprüfungen. In über 3.000 Akten fehlten Angaben über die Staatszugehörigkeit, Nichtösterreicher ohne gültige Ausweise bekamen Mindestsicherung, 27 Kinder, die in Wien schlichtweg nicht existent waren, bekamen Mindestsicherung, und bezüglich der Kosten hat der Rechnungshof empfohlen, Reform- und Einsparungsmaßnahmen zu treffen.

 

Meine Damen und Herren, wenn wir diese Missstände der Wiener Mindestsicherung mit dem vergleichen, was der Bund an Lösungen anbietet, kann ich nur sagen, bedanken Sie sich bei der Lösung des Bundes. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Einen Punkt möchte ich noch einfügen bezüglich Pull-Faktoren: Da gab es gestern einen sehr interessanten Artikel in der „FAZ“, und zwar wurde eine Princeton-Studie zitiert, die mit Zahlen aus Dänemark operierte. Forscher von Princeton haben herausgefunden, dass, nachdem die dänische Regierung die Sozialleistungen für Migranten aus Drittstaaten gekürzt hat, auf einmal schlagartig der Zuzug aus Drittstaaten eklatant zurückgegangen ist. Jetzt können Sie sagen: Na gut, die Asylwelle ist generell weniger geworden! Aber dann muss ich sagen, das ist leider da nicht zutreffend, weil das erste Mal die dänische Regierung im Jahr 2002 die Sozialleistungen für Leute aus Drittstaaten gekürzt hat. Was ist passiert? - Der Zuzug aus Drittstaaten ist eklatant gesunken. Dann kam eine linksliberale Regierung, die dieses Gesetz zurückgenommen hat. Was ist passiert? - Oh Wunder, der Zuzug aus Drittstaaten ist wieder angestiegen, und zwar im selben Ausmaß. Und dann ist das Gesetz wieder eingeführt worden, und was ist passiert? - Der Zuzug aus Drittstaaten ist wieder gesunken. Man kann also ganz deutlich sehen, dass es sehr wohl einen Pull-Faktor Sozialhilfe gibt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Was ist also zu tun? - Das Land müsste eine Clearing-Stelle einführen. Das bedeutet, einen Ort, wo das Land feststellt, welcher Sozialhilfebezieher welchen Sprachstand hat, welche Kurse er machen muss, die Leute dementsprechend einteilt. Ich weiß, da gibt es eine längere Übergangsfrist, die bis Mitte 2021 dauert, aber bis dahin muss das erledigt sein. Da sind Vorbereitungen zu treffen und es ist geltendes Recht, damit müssten Sie jetzt schon beginnen.

 

Ich habe heute den Herrn Stadtrat, der leider nicht da ist, in der Fragestunde gefragt, was er denn tun würde, wenn er schon die Bundeslösung nicht umsetzen möchte, um die Missstände in der Wiener Mindestsicherung zu beheben. Er hat mir keine Antwort gegeben. Das wurde offensichtlich auch so hingenommen, und deswegen erlaube ich mir, jetzt einen Rat zu geben: Wenn Sie die Missstände in der Wiener Mindestsicherung beheben wollen, dann setzen Sie schlicht und ergreifend das Sozialhilfe-Grundgesetz um! - Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Mag. Berner zu Wort gemeldet. - Bitte.

 

15.52.45

Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE)|: Es bleibt einem ja nur, auszuatmen und trotzdem innere Ruhe zu bewahren. (Abg. Armin Blind: Nur die Ruhe bewahren!) - Ja, ja.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie wissen schon, was kommt. Das Erste, ich muss das jetzt zu Ihnen sagen, Frau Hungerländer, es gibt keine dauerhafte Hängematte bei der Mindestsicherung. Ein Drittel der Beziehenden sind Kinder, die sind nicht in der Hängematte, und dann gibt es ein weiteres Drittel, das sind Alte, Pensionierte, langfristig Kranke und Behinderte. (Abg. Georg Schuster: Den Behinderten nehmt ihr jetzt etwas weg!) Wo wollen Sie die im Arbeitsmarkt integrieren? Da muss man sich etwas überlegen.

 

Jetzt komme ich zur eigentlichen Rede, das war nur eine kurze Antwort. Meine lieben Herren, ich bin ehrlich erstaunt, liebe Kollegen von der FPÖ, welche Chuzpe Sie haben. Am Tag der Kinderrechte, zum 30-jährigen Jubiläum der Kinderrechtskonvention, die auch in Österreich ratifiziert ist, also hier umgesetzt werden muss, an diesem Tag bringen Sie einen Dringlichen Antrag zur Umsetzung des Sozialhilfe-Grundgesetzes ein? (Abg. Georg Schuster: Schrecklich!) Sie müssen doch selbst wissen, spätestens seit der Diskussion heute am Vormittag, dass dieses Gesetz aus der türkis-blauen Regierung allem widerspricht, in allen Fällen allen Grundzügen der UN-Kinderrechtskonvention widerspricht. Und warum? - Das werde ich Ihnen jetzt gleich ausführen. (VBgm Dominik Nepp, MA: Hat aber der Bundespräsident unterschrieben!) Das kann schon sein, trotzdem widerspricht es. (VBgm Dominik Nepp, MA: Unterschreibt er Gesetze gegen Kinderrechte? Kann ich mir nicht vorstellen!)

 

Die UN-Kinderrechtskonvention beruht in ihren Grundprinzipien darauf, dass alle Kinder gleiche Rechte haben - alle Kinder gleiche Rechte! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Um es deutlicher zu sagen: Es gibt keinen Unterschied in der Herkunft, es gibt keinen Unterschied in der Staatsbürgerschaft bei Menschenrechten für Kin

 

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