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Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 76

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist einstimmig.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ohne die Frau Huemer!) - Eine Gegenstimme. Also mit einer Gegenstimme beschlossen, auch mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit.

 

14.41.58Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz und die Pensionsordnung 1995 geändert werden. Berichterstatter hierzu ist Amtsf. StR Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.14.42.22 Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand - Das ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN, FPÖ und ÖVP gegen die NEOS beschlossen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN, FPÖ und ÖVP gegen die Stimmen der NEOS beschlossen.

 

14.43.19Postnummer 8 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Amtsf. StR Czernohorszky, ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.

 

14.43.32

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte auch hier um Zustimmung.

 

Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung Widerspruch erhoben? - Wenn das nicht der Fall ist, werde ich so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet, zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Pawkowicz.

 

14.43.52

Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Wiener Gemeindewahlordnung in ihrer bestehenden Version in insgesamt 47 Punkten geändert werden. Es ist also eine doch sehr umfassende Novelle, die wir hier vorliegen haben. Vordergründig geht es nur um eine Anpassung an die Nationalratswahlordnung, die ja schon vor einem Jahr sehr umfassend verändert worden ist. Tatsächlich finden sich auch einige Punkte, die ich noch extra ansprechen möchte, nämlich insgesamt drei Kritikpunkte, die auch mein Kollege Armin Blind bereits sehr ausführlich im Ausschuss entsprechend dargelegt hat.

 

Bevor ich ins Detail gehe, möchte ich allerdings eine ganz grundlegende Kritik an der Art und Weise, wie diese Gesetzesänderung zustande gekommen ist, anbringen. Auch dieses Gesetz, diese Gemeindewahlordnung ist dieses Mal wieder mittels Initiativantrags gestellt worden. Das ist absolut legitim, keine Frage. Tatsächlich handelt es sich aber bei jeder Wahlordnung letztlich, kann man so sagen, um einen der Grundpfeiler unserer demokratischen Abläufe. Es geht letztlich in Summe um die Ausübung des persönlichen, geheimen und freien Wahlrechts und um sämtliche Bestimmungen, die damit zusammenhängen. Wir werden es im Anschluss dann auch noch bei einem gemeinsamen Abänderungsantrag, den ich einbringen werde, sehen: Bei so einem Gesetz kommt es tatsächlich auf jedes einzelne Wort an. Das wissen wir auch aus der entsprechenden Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, der sinngemäß sagt, dass da eben keine Interpretationen zulässig sind, sondern dass es tatsächlich um den exakten Wortlaut geht.

 

Umso wichtiger wäre es meiner Meinung nach, dass das bei einem solchen Gesetz eben nicht mit einem Initiativantrag - selbstverständlich ist es Ihnen freigestellt, wenn Sie das so wollen -, sondern mit einer möglichst breiten Diskussion einhergeht, um eben Fehler auszuschließen. Fehler auszuschließen, wie jene, die tatsächlich auch passiert sind und die jetzt zu einem Abänderungsantrag geführt haben. Ich möchte in dem Zusammenhang, Herr Kollege Stürzenbecher, bei allem Wohlwollen, das wir dann in weiterer Folge noch sehen werden, da schon herausstreichen: Eine Sache, die mich persönlich schon geärgert hat, war Ihre Presseaussendung, die Sie am vergangenen Freitag, nämlich im Anschluss an den Ausschuss, gemacht haben.

 

Kollege Blind hat dort 40 Minuten lang die Kritikpunkte, die ich auch hier jetzt in Kurzfassung noch einmal wiedergeben werde, dezidiert angesprochen. Zumindest einer davon war ein offensichtlicher Fehler in dem Initiativantrag, der jetzt korrigiert werden soll. Das Ganze ist offensichtlich im Ausschuss eher als lästige Verlängerung der Diskussion gesehen worden und hat letztlich dann auch in einem Text gemündet, den Sie gemacht haben, Herr Kollege Stürzenbecher, worin Sie dann vorgeworfen haben, dass es da tatsächlich darum geht, dass wir am Ende viel Geld notwendig machen, dass dieses Wahlgesetz und diese Vorschläge, die wir bringen, viel Geld kosten. Ich gehe nachher noch konkret darauf ein. Und da sage ich schon in aller Deutlichkeit: Da geht es, wie ich schon gesagt habe, um eine der Grundsäulen unseres demokratischen Systems und das muss uns auch Geld wert sein. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Was sind nun die drei konkreten Kritikpunkte? Zunächst einmal die Verordnungsermächtigung, die wir im Falle einer Wahlwiederholung sehen: Worum geht es? Ich habe es schon gesagt, jedes Detail, wie eine Wahl zu funktionieren hat, steht in diesem Gesetz, mit einer klei

 

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