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Landtag, 39. Sitzung vom 27.09.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 33

 

gesordnung gesetzeskonform erstellt wird, und weise daher auch diese Vorwürfe, die da waren, zurück.

 

Zur Kritik, die auch gekommen ist, die Arbeitsgruppe für die Geschäftsordnung sei eingeschlafen: Ja, meine Damen und Herren von der FPÖ! Ihr seid vom Verhandlungstisch aufgestanden und habt den Verhandlungstisch verlassen (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Nein, das ist falsch, schlichtweg falsch!) Ich war selbst bei den Verhandlungen mehrmals für bestimmte Themen dabei und von meinem Klub beigezogen. Wer vom Verhandlungstisch aufsteht, der sollte auch wieder zurückkommen, sage ich einfach. Startet die Initiative, wenn ihr weiter sprechen wollt, bei uns werdet ihr keine verschlossenen Türen finden, aber der, der aufsteht, muss auch wieder zurückkommen. (Abg. Armin Blind: Entschuldigt euch für euer Verhalten!)

 

Da die Einhaltung der Gesetze schon besprochen wurde: Für mich war es heute, als ich ins Haus gekommen bin, etwas verblüffend, dass eine andere Partei, nämlich die ÖVP, offenbar auch Probleme hat, die Gesetze einzuhalten. Ich darf auf die Rechtsvorschrift für das Versammlungsgesetz von 1953 verweisen, wo es im § 7 heißt: „Während der Nationalrat, der Bundesrat, die Bundesversammlung oder ein Landtag versammelt ist, darf jedoch gemäß § 7 im Umkreis von 300 m von ihrem Sitz keine Versammlung unter freiem Himmel stattfinden.“

 

Meine Damen und Herren! (Der Redner hält eine Tafel in die Höhe, auf dem Menschen, die sich unter Arkaden versammeln, und türkise Luftballons zu sehen sind.) Das ist ein Foto, das ich (Zwischenruf bei der SPÖ: Ein Wahnsinn! - So jemand will Kanzler werden!) vor zirka 20 Minuten aufgenommen habe. Die Entfernung zwischen Rathaus und dieser Versammlung beträgt 20 Meter. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) - Nein, schon echt, schon echt! Beim Landtag gilt die 300 m Bannmeile. Entschuldigung, „Fridays for Future“, der Marsch, der heute stattfindet, ist von der Wiener Polizei unter Bedachtnahme unserer Bannmeile so organisiert worden, und diese Vorschrift wird auch eingehalten. „Fridays for Future“ schafft es, die ÖVP schafft es leider nicht, das finde ich leider sehr, sehr bedauerlich. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wenn man jetzt sagt, das war ja nur ein Mitarbeiterfest, dann wundere ich mich, dass Herr Mahrer, der ja irgendwas mit Gesetzen in dieser Stadt und der Einhaltung der Gesetze zu tun gehabt hat, also der war ja stellvertretender Landespolizeipräsident von Wien, wenn ich mich recht erinnere - ich hoffe, ich habe jetzt nichts Falsches gesagt -, also der sollte ja wissen, was er darf und was er nicht darf. Wenn auch eine Moderation stattfindet und alle Medien eingeladen sind, was soll man dann sagen? (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) - Ja ich bin eigentlich sehr enttäuscht von der ÖVP, ich hoffe, ihr habt auch eine entsprechende Bewilligung für die Veranstaltung, aber das wird ja noch überprüft werden. Ich kann nur an uns alle appellieren, halten wir uns an die Gesetze.

 

Ich freue mich, dass wir mit dieser Initiative betreffend Livestream heute einen gesetzeskonformen Zustand herstellen. - In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: So. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. - Dieser möchte keines dazu abgeben.

 

11.55.06Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. - Ich kann die Einstimmigkeit feststellen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch das ist einstimmig so beschlossen.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann auch da die Einstimmigkeit feststellen.

 

11.55.50Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, 47. Novelle zur Dienstordnung 1994, geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.

 

11.56.11

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsidentin Veronika Matiasek:11.56.17 Nachdem wir keine Debatte haben, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. Das ist einstimmig so beschlossen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch das ist einstimmig so beschlossen.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier kann ich die Einstimmigkeit feststellen, die jeweils erforderliche Zweidrittelmehrheit ist im Saal vorhanden.

 

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir müssen eine Wiederholung der Abstimmung zu Postnummer 1 machen. Ich habe einen kleinen Absatz nicht vorgelesen. Ich darf um ihre Aufmerksamkeit bitten.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Es betrifft die Postnummer 1. § 121 Abs. 1 ist eine Verfassungsbestimmung. Hierfür ist gemäß § 124 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich, die ich feststellen kann. Gemäß § 24a Wiener Stadtverfassung ist für einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich und auch diese ist festzustellen. Diese Bestimmung gilt eben für beide Lesungen.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist

 

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