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Landtag, 39. Sitzung vom 27.09.2019, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 3

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

7. (LG-750310-2019-LAT; P 1) Die in der Beilage Nr. 27 enthaltene Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird, wird in erster und zweiter Lesung zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

(Redner: Abg. Mag. Dietbert Kowarik und Abg. Mag. Thomas Reindl)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

8. (LG-743467-2019; P 7) Die in der Beilage Nr. 28 enthaltene Vorlage des Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (47. Novelle zur Dienstordnung 1994) geändert wird, wird in erster und zweiter Lesung zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

9. (LG-159302-2019; P 2) Die in der Beilage Nr. 19 enthaltene Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen (Wiener Dienstleistungsgesetz - W-DLG) geändert wird, wird in erster und zweiter Lesung zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS, Ablehnung FPÖ)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

10. (LG-535833-2018; P 5) Die in der Beilage Nr. 30 enthaltene Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 geändert wird, wird in erster und zweiter Lesung zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, ÖVP und NEOS)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker

 

11. (LG-50046-2019; P 3) Die in der Beilage Nr. 22 enthaltene Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG geändert wird, wird in erster und zweiter Lesung zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Abg. Siegi Lindenmayr

 

12. (696057-2019; MDLTG, P 4) In Behandlung des Ersuchens des Bezirksgerichtes Döbling vom 2. Juli 2019,GZ 31 U 124/18w, gemäß Art. 96 Abs. 1 iVm Art. 57 Abs. 3 B-VG, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Wiener Landtag Michael Eischer wird im Sinne des § 130 Abs. 4 WStV festgestellt, dass kein Zu-sammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit besteht. (Enthaltung von der Abstimmung gemäß § 29 der Geschäftsordnung des Wiener Landtages von Abg. Michael Eischer) (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Abg. Siegi Lindenmayr

 

13. (778954-2019; MDLTG, P 6) In Behandlung der Anfrage der Staatsanwaltschaft Wien vom 21. August 2019,GZ 504 St 208/18m, gemäß Art. 96 Abs. 1 B-VG in Verbindung Art. 57 Abs. 3 B-VG, um Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Wiener Landtag Roman Schmid wird im Sinne des § 130 Abs. 4 WStV festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit besteht. Der Anfrage wird nicht stattgegeben. (Enthaltung von der Abstimmung gemäß § 29 der Geschäftsordnung des Wiener Landtages von Abg. Roman Schmid) (einstimmig angenommen)

 

(Schluss um 12.06 Uhr)

 

 

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