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Landtag, 38. Sitzung vom 27.06.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 63

 

und Wiener haben. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kasal. Ich erteile es ihm.

 

14.14.08

Abg. Mag. Günter Kasal (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine Damen und Herren!

 

Ich bringe noch schnell den Antrag ein, der bereits angekündigt wurde, und zwar:

 

„Das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen wird aufgefordert, die Aktenlage bezüglich der Causa WBV GFW beziehungsweise WBV GÖD zu sichern und einer externen Überprüfung auf seine Vollständigkeit sowie seine Richtigkeit unter weitestmöglicher Einbindung der im Rathaus vertretenen Fraktionen unterziehen zu lassen sowie allfällige Weisungen durch Obersenatsrat Dr. Teschl zu annullieren, die insbesondere die laufende Prüfungstätigkeit des Stadtrechnungshofes sowie des Rechnungshofes erschweren.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“ (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat das Schlusswort. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Der Präsident! Jetzt haben wir uns so bemüht!) Ach so, der Herr Präsident, Entschuldigung, ja, natürlich. (Allgemeine Heiterkeit.)

 

Präsident Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits, bitte. Herzlich willkommen im Wiener Landtag!

 

14.15.16

Präsident des Verwaltungsgerichtes Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!

 

Es freut mich sehr, von dieser Stelle aus fünfeinhalb Jahre nach Einrichtung des Verwaltungsgerichtes Wien erstmals für diese Institution sprechen zu dürfen. Ich möchte mich für die vor einem Jahr beschlossene Änderung der Geschäftsordnung sehr herzlich bedanken, die mir dieses Rederecht erstmals eingeräumt hat. Außerdem kann ich Ihnen ganz aktuell berichten, dass die vor einem Jahr beschlossene Gesetzesnovellierung betreffend unser Organisationsgesetz zu einer Beschleunigung des Nachbesetzungsverfahrens geführt hat. Musste zuvor bei einer Ausschreibung von Richterstellen noch das Amt der Landesregierung eingeschaltet werden, kann ich freie Stellen jetzt schnell und unbürokratisch selbst ausschreiben. Das ist auch heuer schon bereits geschehen. Auch dafür herzlichen Dank.

 

Ich möchte mich schließlich namentlich auch beim Herrn Finanzstadtrat Peter Hanke dafür bedanken, dass im heurigen Jahr erstmals das Verwaltungsgericht Wien im Budgetvoranschlag 2020 als eigener Budgetansatz aufgenommen wird. Damit wird unser Budget nach außen hin transparent und nachvollziehbar dargestellt.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Verwaltungsgericht Wien gibt es nun mittlerweile seit fünfeinhalb Jahren. Es leistet einen großen Beitrag zu qualitätsvollem Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger in Wien und stärkt damit auch den Wirtschaftsstandort. In den ersten 5 Jahren seines Bestehens von 2014 bis 2018 wurden rund 83.000 Verfahren abgeschlossen. Im letzten Jahr waren es die im Tätigkeitsbereich genannten 16.621 Verfahren. Das Verwaltungsgericht Wien gewährleistet einen umfassenden Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung. In zahlreichen Fällen muss ein umfangreiches Ermittlungsverfahren geführt werden und im Zentrum dieses Ermittlungsverfahrens steht die mündliche Verhandlung. Eine Zurückverweisung an die Verwaltungsbehörde ist nur in ganz eingeschränkten Ausnahmefällen zulässig. Das bedeutet natürlich auch eine entsprechende Belastung des Verwaltungsgerichtes Wien. Im Berichtsjahr wurden dementsprechend 7.523 mündliche Verhandlungen abgehalten. Die hohe Akzeptanz der Entscheidungen zeigt sich daran, dass über 90 Prozent der Entscheidungen nicht bekämpft werden. Also es werden keine Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wien an die Höchstgerichte erhoben. Für diesen qualitativ hochwertigen Rechtsschutz braucht es in erster Linie gutes Personal. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Verwaltungsgericht Wien im Vergleich zu anderen Landesverwaltungsgerichten, und das wurde ja heute schon mehrfach erwähnt, den höchsten Akteneinlauf und die höchste Pro-Kopf-Arbeitsbelastung zu verzeichnen hat. Die Graphik in unserem Bericht auf Seite 9, auch die ist schon erwähnt worden, bildet das sehr anschaulich ab.

 

Gestatten Sie mir daher, von dieser Stelle aus allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verwaltungsgerichtes Wien für ihren tagtäglichen Einsatz meinen verbindlichen Dank auszusprechen. Mein Dank gilt auch unserem Herrn Landeshauptmann, der im September des letzten Jahres anlässlich eines Treffens der Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichte hier im Rathaus ein Personalpaket im Umfang von zwölf Personen geschnürt hat, davon vier Kanzleibedienstete, zwei rechtskundige Bedienstete und sechs Richterinnen und Richter, die am 1. Dezember des Berichtsjahres ernannt wurden. Auf Grund der nötigen Einarbeitungszeit werden sich die Auswirkungen erst im heurigen Jahr zeigen. Sehr wichtig scheint mir an dieser Stelle der Appell, und es wurde auch schon gesagt, dass diese zwölf Dienstposten, die derzeit im Dienstpostenplan nicht systemisiert sind, dort dauerhaft verankert werden. Damit wäre gewährleistet, dass dieser sogenannte „Überstand“, wie sich das nennt, nicht bei Abgängen und Pensionierungen sofort wieder eingespart wird.

 

Angesichts der angesprochenen im Vergleich zu anderen Landesverwaltungsgerichten sehr hohen Einlaufzahlen, nämlich von 178 Akten pro Richterin und Richter in Wien, während diese Zahlen in den anderen Ländern von etwa nur 70 Akten in Salzburg bis höchstens 112 Akten in Oberösterreich reichen, andererseits der Ausführung des Herrn Bürgermeisters in seiner Presseaussendung vom 2. Oktober 2018, wonach „Rechtsschutzsuchende in seiner Stadt das Recht haben, dass Verfahren in einem angemessenen Zeitraum behandelt werden“, möchte ich Sie, geschätzte Damen und Herren,

 

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