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Landtag, 37. Sitzung vom 29.05.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 32

 

Prävention hat, aufbauend auf intensiven Vorarbeiten auch von Wien aus, gerade erst vor zirka einem halben Jahr einen Plan entwickelt, eine Strategie entwickelt, die da sehr umfassend mit den Ländern gemeinsam Schritte - von der Jugendarbeit bis zur Zusammenarbeit mit der Polizei - vorschlägt. Ich halte das für eine wirklich wichtige und sinnvolle Arbeit und auch für ein gutes Beispiel - wenn es auch im Startteil nicht immer funktioniert - für eine enge, verwobene Zusammenarbeit zwischen Ländern und in diesem Fall dem BMI und dem Justizministerium und den handelnden Personen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch sehr, sehr herzlich dafür bedanken.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Die 3. und letzte Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Dr. Aigner. - Bitte.

 

9.49.15

Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Vielen Dank, Herr Stadtrat, für die sehr ausführliche Beantwortung. Ich möchte bei meiner Zusatzfrage auf das von Ihnen sehr detailliert dargestellte Feststellungsverfahren zurückkommen. Ist es im Zuge dieser Feststellung der Staatsbürgerschaft auch notwendig, dass Mitarbeiter der MA 35 vor Ort in dieser sehr gefährlichen Gegend Erhebungen durchführen, oder kann man da sozusagen über eine größere Distanz ohne persönliche Anwesenheit tätig werden?

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Es war ja auch in der medialen Diskussion ein Thema, und Sie sprechen das auch an - das würde die Notwendigkeit der Präsenz vor Ort darstellen -: Werden zum Beispiel DNA-Analysen gemacht, um die Staatsbürgerschaft der beiden Kinder oder eben die Verwandtschaft zu der Mutter nachweisen zu können?

 

Dazu ist zu sagen, dass so etwas natürlich aus Sicht des Staatsbürgerschaftsgesetzes zulässig ist und auch, dass die Behörde verpflichtet ist, solche Analysen oder solche Nachweise zu ermöglichen und auch über die Möglichkeit zu belehren, allerdings nicht die Verantwortung hat, das vor Ort durchzuführen. Das ist nicht Aufgabe der Wiener Staatsbürgerschaftsbehörde oder überhaupt der Staatsbürgerschaftsbehörden. Wir können Modalitäten bekannt geben, wie damit umgegangen wird, wenn es Beweise, et cetera gibt, die vor Ort erhoben werden, aber ein solches behördliches Verfahren kann es nur im Wege der Vertretungsbehörden, also eben auch des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres, geben.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat. - Wir kommen damit zur nächsten Anfrage.

 

9.51.00†Amtsf. StRin Kathrin Gaál - Frage|

Die 4. Anfrage (FSP-454592-2019-KNE/LM) wurde von Herrn Dipl.-Ing. Dr. Gara gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (In der Bauordnungsnovelle 2018 wurde in § 60 der Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, insofern erschwert, als das dieser nur mehr genehmigt wird, wenn an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht. Ziel dieser Regelung war ursprünglich, das Stadtbild in gründerzeitlichen Wohnvierteln zu erhalten. Nunmehr werden aber mehrere Fälle bekannt, wo länger geplante, wichtige Investitionen für unsere Stadt durch die neue Regelung betroffen sind. Zu nennen sind beispielsweise die Erweiterung des Gymnasiums Klostergasse (statt dem ehemaligen Währinger Tröpferlbad) und das bereits ausgeschriebene Forschungszentrum im AKH (statt der ehemaligen Internen Klinik und der früheren Kinderklinik). Beide Projekte können nach derzeitigem Stand nicht umgesetzt werden, weil der Abbruch der Bestandsbauten nicht genehmigt wird. Sehen Sie Nachschärfungsbedarf in der Bauordnung, um auch in Zukunft eine Weiterentwicklung der Infrastruktur in der Stadt zu gewährleisten?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Einen wunderschönen guten Morgen, Herr Abgeordneter!

 

Ja, uns ist es natürlich wichtig, das historisch gewachsene Grätzl zu bewahren und zu schauen, dass es unangetastet bleibt, weil es ja auch in unserem Stadtbild so prägend und so wichtig ist und den Charme unserer Stadt ausmacht. Deshalb haben wir auch den Schutz der Gründerzeithäuser in der Bauordnung verankert, und seit dem Inkrafttreten prüft die MA 19, ob am Erhalt eines konkreten Gebäudes ein öffentliches Interesse besteht. Das gilt eben für alle Häuser, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, für öffentliche Einrichtungen genauso wie für Privatpersonen. Natürlich kann eine Abbruchbewilligung weiterhin erteilt werden, wenn es eben kein öffentliches Interesse gibt oder aber auch bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.

 

Diese Regelung hat sich eigentlich als sehr gut und recht praktikabel erwiesen, deshalb ist zur Zeit keine Rücknahme oder auch keine Einschränkung geplant. Natürlich können aber auch Gründerzeithäuser adaptiert werden, auch für andere Zwecke adaptiert werden, solange der ortsbildprägende Teil erhalten bleibt.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. - Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. - Bitte.

 

9.52.29

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Mich würde interessieren, ob jetzt weniger abgebrochen wird als in der Vergangenheit. Mich würde interessieren, bei wie viel Prozent der Objekte aus der Zeit vor 1945 man den Abbruch zulässt und bei welchem Anteil eben nicht. Ich weiß gar nicht, ob Sie das beantworten können, denn eigentlich entscheidet das ja die MA 19 und nicht die MA 37. Es ist nicht unbedingt bürgerfreundlicher und antragstellerfreundlicher geworden, denn der Antragsteller ist jetzt mit zwei Magistratsabteilungen beschäftigt. Vielleicht könnte man auch zum One Stop Shop zurückkehren, sodass man nur die MA 37 als Ansprechpartner hat, und die kümmert sich magistratsintern um die Beurteilung durch die MA 19 - denn jetzt muss der Antragsteller zuerst zur MA 19 und dann zur MA 37 gehen.

 

Ich möchte daher nicht zwei Fragen an Sie stellen, denn das darf ich nicht, aber ich glaube, Sie kennen die Problematik, die ich jetzt andeuten wollte.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Schönen guten Morgen, Herr Gemeinderat!

 

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