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Landtag, 37. Sitzung vom 29.05.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 32

 

bergrenze je Wahlberechtigten, nämlich eine, die mehr als doppelt so hoch ist wie die im Bund, weil es in Wien weniger Wahlberechtigte gibt. Sehen Sie Handlungsbedarf, diese zu senken, auch mit der Argumentation, es soll in Wien analog zum Bund pro Wahlberechtigten ungefähr gleich viel ausgegeben werden?

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich meine, das Spezifikum an Wien ist schon die Tatsache, dass wir ein Mal in fünf Jahren zur Wahl schreiten. Und - wir wissen es natürlich alle, aber ich sage es nur, weil das schon wichtig ist - wir haben diese Wahlen auf Bezirksebene 23 Mal, wir haben sie auf Gemeindeebene und wir haben sie auf Landesebene. Und diese Wahlen, am Ende 25 - auch wenn es polemisch wirkt -, alle an einem Tag abgeführt, haben natürlich schon eine ganz große Wichtigkeit und Bedeutung, und deshalb ist diese Rechnung aus meiner Sicht auch anders anzustellen.

 

Darüber hinaus glaube ich, dass das, was 2012 mit diesen 6 Millionen EUR einmal als Obergrenze eingezogen wurde, durchaus in dieser Form auch akzeptabel ist und aus meiner Sicht auch belassen werden könnte. Auch da möchte ich aber natürlich der gemeinsamen Klubmeinungsbildung nicht vorgreifen. Aus meiner Sicht würde ich aber sagen: Ja, das passt durchaus.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Anfrage ist damit erledigt.

 

9.14.28†Lhptm Dr. Michael Ludwig - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP-454711-2019-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Schwarz gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Die Ausschreibungsfrist für die Stelle der Kinder- und Jugendanwältin wurde dieses Jahr wie auch die letzten Male extrem kurz (2014: 13 Tage; 2019: 12 Tage!) angesetzt, sodass es potenziellen Bewerbern und Bewerberinnen sehr schwer gemacht wurde, darauf zu reagieren - wie zuletzt das mehr als dünne Bewerberfeld gezeigt hat. Das stellt eine demokratiepolitisch äußerst bedenkliche Vorgangsweise dar. Das Stellenbesetzungsgesetz des Bundes normiert übrigens eine Mindestbewerbungsfrist von nicht weniger als einem Monat. Wie rechtfertigen Sie derart kurze Bewerbungsfristen?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Hoher Landtag!

 

Zuerst möchte ich betonen, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft eine wichtige Einrichtung der Stadt Wien ist, die hervorragende Arbeit für die Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt leistet. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien setzt dabei auf Bewusstseinsbildung, lückenlose Aufklärung und gemeinsame Erarbeitung von umfassenden Kinderschutzkonzepten. Neben der Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit für Kinderrechte und der täglichen Fallarbeit engagierten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu verschiedenen Themen, um die Einhaltung der Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und sie präventiv vor Gefahren zu schützen.

 

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist zudem österreichweit eine Pionierin der Koordinationsstelle des Netzwerks Demokratiekultur und Prävention, vormals Deradikalisierungsnetzwerk. Das Netzwerk beschäftigt sich mit allen Formen von extremen, abwertenden und antidemokratischen Einstellungen. Tätigkeitsbereiche sind unter anderem die Fortbildung zu diesem Thema von Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sowie kinder- und jugendrelevanter Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Wien, weiters die Verbesserung des Austausches und der Kooperation zwischen verschiedenen Behörden, Organisationen und Einrichtungen der Stadt sowie der Ausbau von Expertise zu Extremismus und Prävention.

 

In den letzten Jahren neu in die Kinder- und Jugendanwaltschaft hinzugekommen ist die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in sozialpädagogischen Einrichtungen sowie die Bildungsombudsstelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in sozialpädagogischen Einrichtungen sind direkte Ansprechpersonen für Minderjährige, die in Einrichtungen der vollen Betreuung leben. Sie besuchen zudem sozialpädagogische Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, sehen sich die Lebensumstände der Kinder und Jugendlichen an und greifen bei Missständen ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsombudsstelle kümmern sich um die Kinderrechte in den Bildungseinrichtungen.

 

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft als weisungsfreie Institution ist der ideale Ort für diese bei Bedarf anonym und vertraulich arbeitenden Stellen. Und auch das im letzten Herbst neu geschaffene Soforthilfetelefon für Lehrerinnen und Lehrer startete in der Kinder- und Jugendanwaltschaft, bevor es im Jänner 2019 von der Bildungsdirektion Wien übernommen wurde.

 

All diese Aufgabenbereiche zeigen den hohen Stellenwert der Kinder- und Jugendanwaltschaft als für unsere hier lebenden jungen Menschen ganz wichtige Einrichtung.

 

Was die gesetzliche Grundlage anbelangt, so sieht bekanntlich das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 zur Wahrung der Interessen von Kindern und Jugendlichen die Einrichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft beim Amt der Wiener Landesregierung vor. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft besteht, wie gesetzlich festgelegt, aus der Kinder- und Jugendanwältin sowie dem Kinder- und Jugendanwalt und der erforderlichen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Kinder- und Jugendanwältin und der Kinder- und Jugendanwalt sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben an keine Weisungen gebunden.

 

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Stelle der Kinder- und Jugendanwältin sowie des Kinder- und Jugendanwaltes öffentlich auszuschreiben. Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist vorgesehen, dass der für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ausschuss des Gemeinderates sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten, die sich auf Grund der öffentlichen Ausschreibung beworben haben, anzuhören und die sechs geeignetsten Kandidatinnen und Kandidaten, nämlich drei weibliche Kandidatinnen und drei männliche Kandidaten, dem zuständigen amtsführenden Stadtrat vorzuschlagen hat.

 

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