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Landtag

20. Wahlperiode

37. Sitzung vom 29. Mai 2019

Sitzungsbericht

 

(Beginn um 9.00 Uhr)

 

Vorsitzende: Zweite Präsidentin Veronika Matiasek und Dritter Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies

 

Schriftführerinnen bzw. Schriftführer: Abg. Safak Akcay, Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi, Abg. Mag. Martin Hobek, Abg. Mag. Caroline Hungerländer, Abg. Mag. Marcus Schober und Abg. Christian Unger

 

Präsidentin Veronika Matiasek eröffnet die Sitzung.

 

1. Entschuldigt sind Abg. Mag. Michael Aichinger, Abg. Mag. Marcus Gremel, Abg. Ingrid Korosec, Abg. Rudolf Stark und Abg. Dietrich Kops sowie zeitweilig Abg. Mag. Faika El-Nagashi, Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara, Abg. Birgit Hebein, Abg. Prof. Harry Kopietz, Abg. Peter Kraus, BSc, Abg. Siegi Lindenmayr, Abg. Mag. Josef Taucher und Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky.

 

2. In der Fragestunde werden von Präsidentin Veronika Matiasek folgende Anfragen aufgerufen und von den Befragten beantwortet:

 

(FSP-454678-2019-KNE/LM) 1. Anfrage von Abg. Christoph Wiederkehr, MA an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales:

 

"In der Sitzung des Wiener Landtages vom 22. November 2018 antworteten Sie auf die Frage, ob es aus Sicht des Finanzressorts Handlungsbedarf bei der Regelung zur Beschränkung der Wahlkampfkostenobergrenze auf Landesebene gebe: 'Ich glaube nicht, dass es hier einen Handlungsbedarf gibt.', und dass die Wahlkampfkostenbeschränkungen 'in der Form aus meiner Sicht jetzt nicht zu diskutieren sind'. Sehen Sie angesichts der aktuellen Enthüllungen rund um mutmaßlich irreguläre Systematiken der Parteien- und Wahlkampffinanzierung, in die auch eine Wiener Landespartei verstrickt zu sein scheint, nach wie vor keinen Handlungsbedarf in Gesetzgebung oder Vollziehung hinsichtlich der Höhe der Wahlkampfkostenobergrenzen bzw. der Transparenz der Parteienfinanzierung auf Landesebene im Allgemeinen?"

 

(FSP-454711-2019-KVP/LM) 2. Anfrage von Abg. Sabine Schwarz an den Landeshauptmann:

 

"Die Ausschreibungsfrist für die Stelle der Kinder- und Jugendanwältin wurde dieses Jahr wie auch die letzten Male extrem kurz (2014: 13 Tage; 2019: 12 Tage!) angesetzt, sodass es potenziellen Bewerbern und Bewerberinnen sehr schwer gemacht wurde, darauf zu reagieren - wie zuletzt das mehr als dünne Bewerberfeld gezeigt hat. Das stellt eine demokratiepolitisch äußerst bedenkliche Vorgangsweise dar. Das Stellenbesetzungsgesetz des Bundes normiert übrigens eine Mindestbewerbungsfrist von nicht weniger als einem Monat. Wie rechtfertigen Sie derart kurze Bewerbungsfristen?"

 

(FSP-453803-2019-KFP/LM) 3. Anfrage von Abg. Dr. Wolfgang Aigner an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal:

 

"In den letzten Wochen wurde des Öfteren über die Rücknahme (angeblich) österreichischer IS-Kämpfer sowie deren Angehöriger diskutiert. Die Kronen Zeitung vom 3. Mai 2019 berichtet unter der Überschrift: 'Einbürgerung notwendig - Mutter von IS-Mädchen will Enkel nach Wien holen' über Bestrebungen, die angeblichen Kinder einer IS-Kämpferin nach Wien zu holen. Es wird von Bemühungen seitens der Stadt Wien gesprochen, für die kurdische Eigenverwaltung die geforderte Bestätigung über die österreichische Staatsbürgerschaft der Kinder auszustellen. Es wäre mehr als befremdlich, wenn angesichts der Gefährlichkeit von IS-Terroristen österreichische Behörden aktiv im Ausland tätig werden, um die Einreise von IS-Kämpfern sowie deren Angehörigen zu unterstützen. Welche Schritte haben die Staatsbürgerschaftsbehörden des Landes Wien konkret gesetzt, um die Einreise der Kinder nach Österreich zu unterstützen?"

 

(FSP-454592-2019-KNE/LM) 4. Anfrage von Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen:

 

"In der Bauordnungsnovelle 2018 wurde in § 60 der Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, insofern erschwert, als das dieser nur mehr genehmigt wird, wenn an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht. Ziel dieser Regelung war ursprünglich, das Stadtbild in gründerzeitlichen Wohnvierteln zu erhalten. Nunmehr werden aber mehrere Fälle bekannt, wo länger geplante, wichtige Investitionen für unsere Stadt durch die neue Regelung betroffen sind. Zu nennen sind beispielsweise die Erweiterung des Gymnasiums Klostergasse (statt dem ehemaligen Währinger Tröpferlbad) und das bereits ausgeschriebene Forschungszentrum im AKH (statt der ehemaligen Internen Klinik und der früheren Kinderklinik). Beide Projekte können nach derzeitigem Stand nicht umgesetzt werden, weil der Abbruch der Bestandsbauten nicht genehmigt wird. Sehen Sie Nachschärfungsbedarf in der Bauordnung, um auch in Zukunft eine Weiterentwicklung der Infrastruktur in der Stadt zu gewährleisten?"

 

(FSP-454742-2019-KVP/LM) 5. Anfrage von Abg. Sabine Schwarz an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal:

 

"Die Ausschreibungsfrist für die Stelle der Kinder- und Jugendanwältin wurde dieses Jahr wie auch die letzten Male extrem kurz (2014: 13 Tage; 2019: 12 Tage!) angesetzt, sodass es potenziellen Bewerbern und Bewerberinnen sehr schwer gemacht wurde, darauf zu reagieren - wie zuletzt das mehr als dünne Bewerberfeld gezeigt hat. Das stellt eine demokratiepolitisch äußerst bedenkliche Vorgangsweise dar. Das Stellenbesetzungsgesetz des Bundes normiert eine Mindestbewerbungsfrist von nicht weniger als einem Monat. Werden Sie die Ausarbeitung einer entsprechenden Novelle des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 in Richtung einer Mindestbewerbungsfrist von einem Monat in die Wege leiten?"

 

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